Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Erklärung
des Finanzamtes, dass die Person, zu deren Gunsten die Bescheinigung
ausgestellt wird, ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat. Sie
wird zu unterschiedlichen Anlässen ausgestellt.
Besondere Bedeutung hat die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Hinblick
auf den Grundstückserwerb. Der Notar hat dem örtlich zuständigen
Finanzamt auf einem vorgeschriebenen Formblatt innerhalb von 14 Tagen
nach Beurkundung Mitteilung über den Erwerbsvorgang unter Beifügung der
Erwerbsurkunde (in der Regel Kaufvertrag) zu machen. Das Finanzamt
erlässt daraufhin den Grunderwerbsteuerbescheid. Nach Eingang der
Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die
Voraussetzung für die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch ist.
Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=U&KEYWORDID=5804
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