Der Immobilienmaklervertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Demnach ist er ein Vertrag, bei dem derjenige die
Zahlung einer Provision verspricht, der durch die Inanspruchnahme von Nachweis-
und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss
(Kauf- oder Mietvertrag) kommt.
Somit ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen
Provisionsanspruch des Immobilienmaklers:
- Abschluss eines Maklervertrags mit Provisionsversprechen
- Die eigentliche Maklerleistung (Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder Vermittlung eines solchen)
- Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
- (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages
Gerne
stehe ich Ihnen natürlich für weitere und genauere Erläuterungen zu diesem Thema zur
Verfügung.
Herzlichst
Ihr
Gerhard
Fischermeier
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