Donnerstag, 27. Mai 2021

Der Verkehrswert bzw. Marktwert einer Immobilie

Wer sich mit dem Wert von Immobilien beschäftigt, liest häufig Begriffe wie „Verkehrswert“ oder „Marktwert“. Aber was ist denn nun eigentlich der Unterschied?

Antwort: ES GIBT KEINEN UNTERSCHIED!

Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 bestimmt und da heißt es wie folgt:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert/Marktwert einer Immobilie ist somit die Prognose des wahrscheinlich zu erzielendem Preis, wenn das Objekt im freien Immobilienmarkt unter gewöhnlichen Umständen zum Verkauf stünde.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


Kontakt:

K & F Immobilien e. K.

Inhaber: Gerhard Fischermeier

Wagnerwirtsgasse 1

85049 Ingolstadt

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