Der
Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressenten auch während der Besichtigung
der Immobilie zugänglich gemacht werden. Dieser ist gut sichtbar auszuhängen oder
unaufgefordert vorzulegen. Hierauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
hin.
Die
DUH hat bei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die
Informationspflicht bzgl. des Energieausweises nicht beachtet wurde. Der
Energieausweis wurde den Interessenten zwar im Vorfeld bereitgestellt, nicht
aber bei den Besichtigungen selbst. Aufgrund dessen ist die Deutsche
Umwelthilfe vors Landgericht Berlin gezogen und bekam recht (AZ: LG Berlin 101
O 15/20).
Die
DUH hat verstärkte Kontrollen in diesem Bereich angekündigt.
(Quelle: Deutsche Umwelthilfe)
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