Donnerstag, 7. Juli 2016

Was ist eine Grunddienstbarkeit?

Teilweise findet man in Grundbüchern sogenannte Grunddienstbarkeiten eingetragen. Aber was ist das eigentlich?
 
Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück ("dienendes Grundstück"), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks ("herrschendes Grundstück") zusteht. Das Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks sein (z.B. Geh- und Fahrtrecht) oder eine Duldungspflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstücks (z.B. Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines Rechts des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstücks (z.B. des Betriebs eines bestimmten Gewerbes). Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden. In der Regel besteht sie "ewig", wenn nicht eine zeitliche Beschränkung vorgesehen ist. Ein mit einer Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück bedeutet eine mehr oder weniger starke Beeinträchtigung und ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes wertmindernd zu berücksichtigen.
 
 

Mittwoch, 22. Juni 2016

Kaufinteressenten - In welche Kategorien lassen sie sich einteilen?

Alle Interessenten durchlaufen in der Zeit zwischen dem ersten Gedanken an eine Immobilie und dem finalen Kauf eine Entwicklung. Dieser Prozess dauert mehrere Wochen oder Monate und durchläuft folgende Stufen:

Die Träumer
Dies sind Interessenten, die gerade den Wunsch nach einer Veränderung und nach einer eigenen Immobilie entdecken. Sie sind noch nicht auf dem Markt aktiv, recherchieren aber, was der Markt bietet. Die Träumer werden regelmäßig im Internet nach Objekten recherchieren und sich hier und da auch einmal ein Exposé bestellen. Vielleicht wagt auch der eine oder andere einmal einen Anruf bei einem Anbieter, einfach um Erfahrung zu sammeln. Eine Kaufentscheidung ist aber noch in weiter Ferne, dafür fehlt es an Erfahrung und Marktkenntnis.

Die Sucher
Irgendwann begeben sich dann die Träumer auf die Suche nach jenem Traum und werden als Interessenten aktiv. Fotos und Grundrisse im Internet reichen nicht mehr, jetzt müssen Erfahrungen mit echten Immobilien gesammelt werden. Es werden unterschiedliche Anbieter kontaktiert und Termine vereinbart. Die finale Entscheidung ist aber immer noch in weiter Ferne. Der Sucher tritt oft arrogant auf, weil er oder sie noch unsicher ist. Sie wollen alles wissen, verraten aber wenig über ihre Motive.

Die Frustrierten
Irgendwann passiert es. Die Träumer erkennen, dass der Traum ein Traum bleiben wird. Das Traumhaus ist nicht bezahlbar. Viele resignieren, bleiben in ihrer alten Immobilie oder mieten ersatzweise etwas Neues. Andere weigern sich, die Realität anzuerkennen. Sie suchen beharrlich weiter nach einer Immobilie, die es nicht gibt und werden so zum Schrecken von Maklern und Privatverkäufern.

Die Kompromissbereiten
Diese haben dagegen ihre Ansprüche an die Realität angepasst und wollen das Projekt Immobilienkauf endlich zu einem Ende bringen. Die Kompromissfähigen kennen den Markt gründlich, sind vorbereitet und warten nur noch auf das passende Angebot. Das sind die echten Käufer!

Verteilen wir nun die vorhandenen Interessenten - Ihr Käuferpotential - auf die oben genannten Typen so ergibt dies bei wohlwollender und realistischer Betrachtung etwa folgendes Bild:
50% der Interessenten sind noch nicht reif – Typ „Träumer“ und „Sucher“,
10 - 20% der Interessenten sind routinierte Frust-Interessenten
30 - 40% der Interessenten sind kaufbereit – Typ „Kompromissbereite“.

Mittwoch, 15. Juni 2016

Diese Unterlagen sollten Sie als Kaufinteressent einer Wohnimmobilie vom Eigentümer/Makler anfordern/einsehen und prüfen!


  • Pläne/Grundrisse vom Haus/Wohnung
  • Lageplan
  • Wohnflächenberechnung
  • Erschließungszustand - offene bzw. geplante Verbesserungsbeiträge etc.
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und alle Nachträge hiervon
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Beschlusssammlung
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag
  • Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid
  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll (wenn die Imobilie noch vermietet ist)
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter
 
Natürlich ist eine Besichtigung der Immobilie (ggf.unter Hinzuziehung eines Profis) auch unerlässlich!!!

Dienstag, 24. Mai 2016

Wann entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters?

Zu Gunsten des Mieters besteht nach einer Umwandlung seiner Mietwohnung in eine Eigentumswohnung (= Begründung von Wohnungseigentum) ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Verkauf nach Umwandlung, das innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der Verkaufsmitteilung vom Mieter ausgeübt werden kann.

Dienstag, 3. Mai 2016

Teilungserklärung - was ist das?

Quelle: http://grabener-verlag.de/index.php/online-lexikon/lesen-ansehen

Ein Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 WEG sein Allein­eigen­tum an einem Grund­stück in der Weise in Mit­eigen­tums­an­tei­le aufteilen, dass jeder Mit­eigen­tums­anteil am Grund­stück mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken bestimm­ten Räumen (Teileigentum) in einem bereits bestehenden oder erst noch zu errichtenden Gebäude verbunden wird (§ 8 Abs. 1 WEG). Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken die­nen­den Räume müssen in sich abgeschlossen sein (§ 8 Abs. 2 WEG).

In der Teilungserklärung, die ge­gen­über dem Grund­buch­amt abzugeben ist, erfolgt die gegen­ständ­liche und räumliche Ab­gren­zung und Zu­ord­nung der Grund­stücks- und G­ebäude­teile zum Sonder- und Ge­mein­schafts­eigen­tum, sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und Zu­ord­nung von Sondernutzungsrechten. Man spricht in diesem Fall von der Begründung des Woh­nungs­eigen­tums durch Teilungs­erklärung. Handelt es sich bei dem Grundstückseigentümer be­reits um mehrere Eigentümer (zum Beispiel Erbengemeinschaft) erfolgt diese Begründung gemäß § 3 Abs. 1 WEG durch einen Ein­räumungs­vertrag, also durch eine vertragliche Regelung zur Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile bei entspre­chen­der Verbindung mit dem Sondereigentum an einer bestimm­ten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räu­men eines bestehenden oder noch zu errichtenden Gebäudes.
Teilungserklärung und Einräumungsvertrag können später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen bedürfen der Eintragung in das Grundbuch
 

Donnerstag, 21. April 2016

Professionelle IMMOBILIENFOTOGRAFIE - Ein MUSS in der Immobilienvermittlung

Seit mehreren Jahren schon setzt das Ingolstädter Immobilienmaklerbüro "K & F Immobilien e. K., Inhaber: Gerhard Fischermeier" bei der Vermittlung von Wohnimmobilien erfolgreich die professionelle Immobilienfotografie samt Videos ein. Hierbei holt sich Herr Fischermeier professionelle externe Hilfe durch den Berufsfotografen Mario Ratzel, Inhaber des Cityfotostudios Neuburg a. d. Donau.

Motto: "Bilder sagen mehr als tausend Worte"

Gerhard Fischermeier vermittelt seit 1995 Wohnimmobilien in der Region Ingolstadt und Eichstätt. Der Erfolg spricht für sich: in den letzten Jahren konnten fast alle dem Maklerbüro anvertrauten Immobilien erfolgreich vermittelt werden. Und das mit optimalem Ergebnis für die Verkäufer. Das spiegelt sich auch in den vielen Referenzen wieder, die Herr Fischermeier bereits von zufriedenen Kunden erhalten hat.

Mario Ratzel setzt die zu vermittelnden Immobilien gekonnt mit Bildern und Videos in Szene und hebt somit visuell die Stärken des Objektes hervor. Dadurch fällt auch dem Interessenten bereits im Vorfeld die Entscheidung leichter, sich weiterhin mit der angebotenen Immobilie auseinderzusetzen oder eben nicht. Schließlich zählt auch immer der erste Eindruck.

Dienstag, 5. April 2016

HOMESTAGING - Ein Einsatz, der sich in der Immobilienvermarktung lohnt

Seit nunmehr ca. 2 Jahren setzt das Ingolstädter Immobilienmaklerbüro "K & F Immobilien e. K., Inhaber: Gerhard Fischermeier" bei der Vermittlung von Wohnimmobilien erfolgreich HOMESTAGING ein. Hierbei holt sich Herr Fischermeier professionelle externe Hilfe durch die Homestagerin Frau Gudrun Brummer.

Motto: "Zwei Profis - ein Ziel: für den Eigentümer den bsten Preis erzielen. Dank Homestaging hinterlässt Ihre Immobilie den besten Eindruck!"

Gerhard Fischermeier vermittelt seit 1995 Wohnimmobilien in der Region Ingolstadt und Eichstätt. Der Erfolg spricht für sich: in den letzten Jahren konnten fast alle dem Maklerbüro anvertrauten Immobilien erfolgreich vermittelt werden. Und das mit optimalem Ergebnis für die Verkäufer. Das spiegelt sich auch in den vielen Referenzen wieder, die Herr Fischermeier bereits von zufriedenen Kunden erhalten hat.

Gudrun Brummer macht aus leer stehenden Räumen eine reale Wohnwelt. Leihmöbel und Accessoires heben die Stärken des Objektes hervor und vermitteln ein Gefühl für die Größe und die Raumproportionen. Dadurch fällt die Kaufentscheidung leichter und schneller. Schließlich ist es der erste Eindruck, der zählt.