Zu Gunsten des Mieters besteht nach einer Umwandlung seiner Mietwohnung
in eine Eigentumswohnung (= Begründung von Wohnungseigentum) ein gesetzliches Vorkaufsrecht bei Verkauf nach Umwandlung, das innerhalb
einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der Verkaufsmitteilung vom Mieter ausgeübt werden kann.
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