Mittwoch, 10. Juni 2020

Privater Immobilienverkauf - Diese Fragen sollten Sie sich stellen!



Ø  Ist der Verkaufspreis fachmännisch errechnet und somit marktgerecht?
Ø  Ist der Privatverkäufer standfest genug, diesen Preis auch durchzusetzen?
Ø  Weiß der Privatverkäufer, worauf es bei einer Immobilienanzeige ankommt?
Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeit, der breiten Präsentation im Internet?
Ø  Wie schützt sich der Privatverkäufer vor den zahlreichen Anrufern und Anfragen, die nur neugierig sind?
Ø  Hat der Privatverkäufer die Zeit, sich mit nutzlosen Gesprächen und Besichtigungen zu beschäftigen?
Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit wirklich nur Kaufwillige die Immobilie besichtigen und keine Immobilientouristen?
Ø  Ist die persönliche Erreichbarkeit der Privatverkäufer jederzeit gewährleistet?
Ø  Weiß der Privatverkäufer, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich die Immobilie überhaupt leisten können?
Ø  Wer übernimmt die Prüfung der Zahlungsfähigkeit der Interessenten?
Ø  Weiß der Privatverkäufer in welchen Punkten er als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung eingeht?
Ø  Kennt der Privatverkäufer einen guten Notar und wissen Sie worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?
Ø  Was macht der Privatverkäufer, wenn der Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?
Ø  Kann der Privatverkäufer dem Interessenten eine Finanzierung vermitteln?

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zum Immobilienverkauf zur Verfügung.

Herzlichst

Ihr
Gerhard Fischermeier


Montag, 25. Mai 2020

Neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Der Bundestag hat kürzlich ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beschlossen. Die Übergangsfrist von sechs Monaten, wird voraussichtlich unverändert bleiben, so dass das Gesetz nach der abschließenden Befassung im Bundesrat (voraussichtlich am 5. Juni 2020) Mitte/Ende Dezember 2020 in Kraft treten wird. 
Ich finde ein Schritt, in die richtige Richtung. Wobei ich ein wirkliches Bestellerprinzip noch besser gefunden hätte. Jetzt fällt zumindest in den meisten Fällen endlich flach, dass Makler noch kostenfrei für Verkäufer tätig werden.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Donnerstag, 7. Mai 2020

Der Immobilienmakler der Zukunft


Alles verändert sich in Zeiten der Digitalisierung. So wird sich auch der Immobilienmakler diesem Wandel nicht entziehen können und Prozessabläufe verbessern müssen, will er auch in Zukunft bestehen. Wie sieht nun voraussichtlich die Zukunft des Maklerberufs aus bzw. hat er überhaupt eine Zukunft?

Der Immobilienmakler wird eine Zukunft haben, denn auch in den kommenden Jahren werden Leute Wohnungen und Häuser vermieten, verkaufen, mieten oder kaufen. Somit werden auch voraussichtlich weiterhin diese Personengruppen die Leistungen von Immobilienmaklern in Anspruch nehmen (müssen).

Natürlich bietet das Internet an, auch selbst Immobilien bequem online zu präsentieren, doch eine professionelle Besichtigung vor Ort kann niemals durch eine virtuelle Führung ersetzt werden. Schon allein deshalb wird der Immobilienmakler Zukunft haben, auch wenn sich in den Anforderungen einiges ändern wird.

Früher wurden die Objekte im Büro, über Zeitungsanzeigen oder Aushänge beworben. Heute dagegen kann das gesamte Angebot im Netz (z. B. Maklerhomepage, Immobilienportale, soziale Medien usw.) präsentiert werden. Interessenten haben so die Möglichkeit, Kauf- und/oder Mietobjekte vorab anzusehen und kontaktieren den Immobilienmakler danach für bestimmte Objekte. Dabei ist es wichtig, auch die Objektpräsentation der „heutigen Zeit“ anzupassen und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen. Nicht nur professionelle Bilder, aussagekräftige Objektbeschreibungen und sorgfältig aufbereitete Unterlagen sollen zum Einsatz kommen. Auch 360°-Rundgänge und Videopräsentationen der angebotenen Objekte gehören mittlerweile zum Rüstzeug des guten Immobilienmaklers.

Neben der normalen Büroarbeit ist es heute wichtig, auch eine Affinität zum Internet und den neuen Medien mitzubringen. Denn jetzt wird nicht mehr nur mit der eigenen Firmenhomepage geworben, auch Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken schaffen Kundenkontakte. Zudem ist es wichtig, dass der Immobilienmakler von heute flexibel ist und seine Arbeitszeiten seinen Kunden gegenüber anpasst. Kunden erwarten einen Service auch am Wochenende oder nach „Feierabend“.

Außerdem ist ein Immobilienmakler mehr als nur ein „Herzeiger“ von Häuser und Wohnungen. Er sollte ein weit gefächertes Netzwerk haben und nicht nur mit seinen Kunden, sondern auch mit Handwerkern, Architekten, Sachverständigen, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Ämtern, Gerichten und Banken verhandeln und umgehen können. Zudem sind Sachkenntnisse für den baulichen und rechtlichen Zustand der Objekte und finanz-/mathematische Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung. Kunden setzen einen gut ausgebildeten und aufrechten Immobilienmakler voraus, der umfangreich Auskünfte über den Zustand der Objekte geben kann und auch Handlungsempfehlungen ausspricht.

Ein Immobilienmakler muss heute und auch morgen Verhandlungsgeschick aufbringen und mit schwierigen Kunden diplomatisch umgehen können. Nicht immer ist es einfach, die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden mit den vorhandenen Objekten unter einen Hut zu bringen. Doch das darf niemals ein Hindernis sein. Ein Immobilienmakler ist ein sachverständiger Vermittler und muss perfekte Kenntnisse vom Immobilienmarkt aufweisen. Auch im Vertragsrecht sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich, denn Verträge müssen vorbereitet, entworfen und diese den Kunden auch erklärt werden. Das heißt für ihn auch, dass er sich laufend fortbilden muss.

Fazit:
Passt sich der Immobilienmakler den jetzigen und zukünftigen Erfordernissen an, wird er auch weiterhin für Viele unverzichtbar bleiben.


Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Donnerstag, 23. April 2020

Das Grundbuch - eine kurze Erklärung, was es ist!



Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen etc.) und die damit verbundenen Rechten und Pflichten eingetragen sind. Daraus ersichtlich sind z. B. die Lage und Größe des Grundstücks (Bestandsverzeichnis), die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), die Lasten und Beschränkungen (Abteilung II) und die Grundpfandrechte (Abteilung III). Für jedes Grundstück gibt es ein Grundbuchblatt. Nicht alle Grundstücke sind aber buchungspflichtig. Z. B. Grundstücke von Gebietskörperschaften oder kirchliche Anwesen, aber auch Grundstücke, die nur eine dienende Funktion haben (z. B. Wege), sind i. d. R. nicht buchungspflichtig.

Einsicht ins Grundbuch kann jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft belegt (z. B. auch ein Immobilienmakler mit einen schriftlichen Maklervertrag). Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf die Grundakten, in denen jeweils die Verträge enthalten sind, die zu den einzelnen Grundbucheintragungen bzw. Löschungen/Änderungen geführt haben (z. B. ein notarieller Kaufvertrag für ein Haus).

Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. H., man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen richtig sind. Allerdings kommt es schon auch vor, dass mal fehlerhafte Eintragungen vorliegen. Dann muss eine Grundbuchberichtigung erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.


Montag, 6. April 2020

Wie wirkt sich die aktuelle Corona-Krise auf den Ingolstädter Immobilienmarkt aus?



Eines vorweg: Eine genaue Antwort lässt sich aktuell noch nicht ableiten. Hierzu bräuchte man schon den besagten Blick in die „Glaskugel“.

Hier mal die Fakten, die sicherlich den Markt beeinflussen werden
Das öffentliche Leben steht aufgrund der aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern fast still, das hat, bezogen auf den hiesigen Immobilienmarkt, folgende direkte Auswirkungen:
  • Besichtigungen vor Ort sind so gut wie nicht zulässig.
  • Für erforderliche Finanzierungen, die i. d. R. bei einem Immobilienkauf benötigt werden, muss man wesentlich mehr Zeit einkalkulieren, da natürlich auch die Bankenwelt nur eingeschränkt hier Beratungen und erforderliche Anträge/Verträge bearbeiten kann.
  • Ebenso trifft dies natürlich auch für evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen zu.
  • Notarielle Beurkundungen sind auch nur unter „erschwerten Bedingungen“ möglich.
  • Handwerkerleistungen können ggf. aufgrund unterbrochener Lieferketten nicht (vollständig) erbracht werden.

Ein wichtiger Aspekt, der sicherlich auch kurz- und/oder mittelfristige Auswirkungen hat, ist die steigende Angst um den eigenen Arbeitsplatz bzw. das eigene Unternehmen, das man führt. Es ist ggf. zu erwarten, dass einigen deswegen auch folgende Gedanken zur Thematik durch den Kopf gehen:
  • Soll/kann/möchte ich mir jetzt aktuell noch eine Immobilie leisten?
  • Wie reagieren die Banken bei Finanzierungsfragen (ggf. schärfere Bedingungen für die Darlehnsvergabe, höhere Eigenkapitalquote usw.)?

Je nachdem, wie schnell oder langsam sich die Lage wieder entspannt, wird sich das m. E. auch entsprechend auf den heimischen Immobilienmarkt preisbildend auswirken. Und das sowohl bei Kauf- als auch bei Mietpreisen.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Freitag, 3. April 2020

Wohnungsbesichtigungen in Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise

Hier mal ein paar Hinweise bezüglich #Wohnungsbesichtigungen in #Bayern in Verbindung mit den aktuell gültigen #Ausgangsbeschränkungen aufgrund der #Corona-Krise:

I. d. R. müssen wir davon ausgehen, dass aktuell Besichtigungen aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern derzeit in den meisten Fällen nicht zulässig sind. Ein Interessent müsste hier schon akute Wohnungsnot belegen können (z. B. gekündigtes Mietverhältnis, Kündigungsfrist kurz vor Ablauf) und ein Verkäufer/Vermieter müsste schon sehr belastbare Gründe vorlegen, dass er in stark finanziellen Schwierigkeiten ist und Besichtigungen deshalb dringend erforderlich sind, um den Verkauf/Vermietung zu beschleunigen,damit kein wirtschaftlicher Ruin eintritt. Und dann müssten die Besichtigungen natürlich unter stengen gesundheitlichen Sicherungsvorkehrungen erfolgen (z. B. nur 2 Personen, Abstände von mind. 1,5 Meter, ggf. Schutzmasken usw.).

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Mittwoch, 18. März 2020

Das dürfen Sie von einem guten Immobilienmakler erwarten


Sie spielen mit dem Gedanken, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu verkaufen und sind auf der Suche nach einem Immobilienmakler?
Das sollten Sie von einem guten Makler erwarten können.

Er soll...


  • gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
  • den Markt sehr gut kennen
  • den Wert der Immobilie korrekt bestimmen
  • über ein umfassendes Netzwerk verfügen
  • Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
  • Ihnen den Stress abnehmen
  • wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
  • stets gläsern agieren, Sie über alle Schritte informieren
  • auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
  • mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
  • die Rechtssicherheit in allen Phasen gewährleisten
  • nur erfolgversprechende Käufer vermitteln
  • den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie finden



Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de