Montag, 25. Mai 2020

Neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten

Der Bundestag hat kürzlich ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beschlossen. Die Übergangsfrist von sechs Monaten, wird voraussichtlich unverändert bleiben, so dass das Gesetz nach der abschließenden Befassung im Bundesrat (voraussichtlich am 5. Juni 2020) Mitte/Ende Dezember 2020 in Kraft treten wird. 
Ich finde ein Schritt, in die richtige Richtung. Wobei ich ein wirkliches Bestellerprinzip noch besser gefunden hätte. Jetzt fällt zumindest in den meisten Fällen endlich flach, dass Makler noch kostenfrei für Verkäufer tätig werden.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

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