Das
Vergleichswertverfahren ist lt. § 15 ImmoWertV eine der Methoden bei der
Immobilienwertermittlung. Da es, richtig angewendet, auf konkrete Werte von
tatsächlich erzielten Kaufpreisen basiert, stellt es den Markt sehr gut dar.
Maßgeblich
sind für dieses Verfahren Angaben von Gutachterausschüssen sowie natürlich
eigene und auch fremde Datenquellen (z. B. eigene Verkäufe vergleichbarer
Objekte). Dabei handelt es sich um erzielte Werte bei Immobilienverkäufen,
welche die Gutachterausschüsse zur Verfügung stellen oder eigene erfolgreiche
Vermittlungen vergleichbarer Objekte oder andere „belastbare“ Quellen.
Das
Vergleichswertverfahren ist zu bevorzugen, wenn tatsächlich erzielte Kaufpreise
vergleichbarer Objekte aus jüngerer Vergangenheit vorliegen. Dabei handelt es
sich um Immobilien, die gleiche und/oder ähnliche Merkmale aufweisen, u. a. in
Bezug auf Lage, Größe, Zustand, Ausstattung. Mit dieser Methode kann man z. B.
den erzielten Kaufpreis einer in kurzer Vergangenheit verkauften Eigentumswohnung,
die vergleichbare Eigenschaften aufwies, wie die neu zu bewertende Wohnung,
heranziehen. Und je mehr Vergleichspreise man hat, desto genauer kann der Wert
i. d. R. ermittelt werden.
Für
welche Immobilien ist die Anwendung des Vergleichswertverfahrens geeignet?
Das
Vergleichswertverfahren ist für Immobilienarten geeignet, wenn ausreichende
Infos zu entsprechenden Immobilienverkäufen vergleichbarer Objekte vorliegen
wie z. B. bei
- Baugrundstücken,- standardisierten Doppel-
und Reihenhäusern,- Eigentumswohnungen
Welche
Kriterien spielen beim Vergleichswertverfahren eine Rolle?
Um
durch die Anwendung des Vergleichswertverfahrens den Marktwert einer Immobilie zu
ermitteln, muss man etliche Kriterien heranziehen und mehrere vergleichbare/ähnliche
Objekte anhand dieser Parameter miteinander vergleichen. Nachfolgend mal
nur auszugsweise ein paar solcher Punkte:
- Erschließungsgrad
- Bau- und planungsrechtliche Vorgaben und/oder Einschränkungen
- Nutzungsbeschränkungen
- Art und Größe des Gebäudes
- Bauweise
- Zustand
- Ausstattungsqualität
- Restnutzungsdauer
- Grundbuchstand (Lasten und Rechte)
- Umliegende Nachbarschaft
- Mietertragssituation (bei vermieteten Objekten)
Die
Vorteile des Vergleichswertverfahrens
- Das Vergleichswertverfahren ist eine sehr zuverlässige Möglichkeit
für die Ermittlung des Immobilienwertes.
- Optimal geeignet für standardisierte Wohnimmobilien (Wohnungen,
Doppel- und Reihenhäuser) und unbebaute Baugrundstücke, weil solche Immobilien
sich in der Regel sehr gut vergleichen lassen.
- Da das Vergleichswertverfahren auf realen Kaufpreisen basiert, spiegelt
es das aktuelle Marktgeschehen besonders realistisch ab. Somit ist das
Verfahren äußerst plausibel und nachvollziehbar.
Die
Nachteile des Vergleichswertverfahrens
- Liegen nicht ausreichend Vergleichsdaten vor, stößt das
Vergleichswertverfahren an seine Grenzen.
- Besonders bei individuellen Gebäuden (z. B. Einfamilienhäuser), die
i. d. R. einzigartige Merkmale aufweisen, ist das Vergleichswertverfahren schwer
anzuwenden, weil dann meist die entsprechenden Vergleichsangaben fehlen.
- Noch mehr als beim Ertrags- oder Sachwertverfahren, muss ein
Immobilienwertermittler eine genaue Einschätzung der spezifischen Besonderheiten
der zu bewertenden Immobilie vornehmen, sonst wird das Ergebnis verfälscht. Es
verlangt somit großes Können und Erfahrung.
Ich
hoffe, ich konnte Ihnen einen kurzen Einblick über die Thematik geben.
Herzlichst
Ihr
Gerhard
Fischermeier
www.k-und-f-immobilien.de