Um wie viel der Index jeweils gestiegen ist, berechnen Sie einfach so:
Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung.Was Sie wissen müssen: Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 dürfen Sie als Wohnungsvermieter in Ihren Mietverträgen nur noch den "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" vereinbaren.
Das schreibt Ihnen § 557 b Abs. 1 BGB als neutralen Wertmesser für Ihre Indexmiete vor. Der entspricht dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden seit dem 01.01.2003 nur noch berechneten "Verbraucherpreisindex für Deutschland".
Natürlich müssen Sie u. a. auch bedenken, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate liegen müssen.
Die aktuellen Indexzahlen bis April 2012 finden Sie hier: http://www.meineimmobilie.de/files//Verbraucherpreisindex_aktuell.pdf
Quelle: http://www.meineimmobilie.de/ecms.php?page=tool&pv[xc__label]=indexmiete_verbraucherpreisindex_30052012
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