Donnerstag, 31. Mai 2012

Abrechnungsfrist Betriebskosten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlegt Vermietern die Pflicht auf, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes über die Neben- bzw. Betriebskosten einer Mietwohnung abzurechnen. Die Abrechnung muss innerhalb dieser Zeit beim Mieter eintreffen.
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2011- Abrechnung muss somit bis spätestens 31.12.2012 beim Mieter eingegangen sein.

Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)

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