Um die Durchführung von Immobilienkaufverträgen zu
erleichtern, wird häufig in der notariellen Urkunde dem Käufer vom Verkäufer
die Vollmacht eingeräumt, dass das zu kaufende Objekt schon vor
Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zwecks Kaufpreisfinanzierung vom
Käufer belastet werden kann. Ohne diese Vollmacht wäre die Belastung des
Kaufobjektes im Vorfeld durch den Käufer nicht möglich und somit wäre die
Besicherung des Darlehens für die meisten Käufer schwierig, da in der Regel das
zu kaufende Objekt als Besicherung für die finanzierende Bank dient. Die zu
finanzierende Bank wird unwiderruflich verpflichtet, die Darlehensmittel NUR an
den Verkäufer auszuzahlen.
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