Donnerstag, 21. Juni 2012

Was ist eine Belastungsvollmacht?


Um die Durchführung von Immobilienkaufverträgen zu erleichtern, wird häufig in der notariellen Urkunde dem Käufer vom Verkäufer die Vollmacht eingeräumt, dass das zu kaufende Objekt schon vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zwecks Kaufpreisfinanzierung vom Käufer belastet werden kann. Ohne diese Vollmacht wäre die Belastung des Kaufobjektes im Vorfeld durch den Käufer nicht möglich und somit wäre die Besicherung des Darlehens für die meisten Käufer schwierig, da in der Regel das zu kaufende Objekt als Besicherung für die finanzierende Bank dient. Die zu finanzierende Bank wird unwiderruflich verpflichtet, die Darlehensmittel NUR an den Verkäufer auszuzahlen.

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