Durch einen Bebauungsplan werden Baurechte für Grundstücke geschaffen, die in dessen Geltungsbereich liegen. Der Umfang des Baurechts richtet sich nach dem Inhalt des Bebauungsplans (z. B. qualifizierter Bpl. oder einfacher Bpl.).
Quelle: Immobilienfachwissen von A-Z, Grabener Verlag
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