Dienstag, 9. Oktober 2012

Was ist eigentlich eine Grunddienstbarkeit?

Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück („dienendes Grundstück“), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht. Das Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht sein (z. B. Geh- und Fahrtrecht) oder eine Duldungspflicht (Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines Rechts (z. B. Betrieb eines bestimmten Gewerbes).
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen