Freitag, 2. November 2012

Was bedeutet die Kappungsgrenze im Mietrecht?

Im Mietrecht bezeichnet die Kappungsgrenze bei nicht preisgebundenen Wohnungen das obere Limit, bis zu dem der Vermieter seine bisherige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranführen darf. Die Kappungsgrenze liegt derzeit bei 20%. Das bedeutet, dass jeweils in einem Zeitraum von drei Jahren die Miete höchstens um 20% erhöht werden darf, selbst wenn dadurch der Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete noch lange nicht erreicht werden würde.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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