Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 2. November 2012
Was bedeutet die Kappungsgrenze im Mietrecht?
Im Mietrecht bezeichnet die Kappungsgrenze bei nicht
preisgebundenen Wohnungen das obere Limit, bis zu dem der Vermieter seine
bisherige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranführen darf. Die Kappungsgrenze
liegt derzeit bei 20%. Das bedeutet, dass jeweils in einem Zeitraum von drei
Jahren die Miete höchstens um 20% erhöht werden darf, selbst wenn dadurch der
Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete noch lange nicht erreicht werden würde.
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