Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 5. November 2012
Was ist ein Leibgeding (Altenteil)?
Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man
wiederkehrende, vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einem
Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem unentgeltlichen
Wohnrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden meistens im Zusammenhang mit
der altersbedingten Übertragung des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof
getroffen. Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich
der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnrechts
über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.
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