Montag, 5. November 2012

Was ist ein Leibgeding (Altenteil)?

Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man wiederkehrende, vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einem Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem unentgeltlichen Wohnrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden meistens im Zusammenhang mit der altersbedingten Übertragung des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof getroffen. Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnrechts über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.
 
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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