Donnerstag, 29. November 2012

Was ist der Miteigentumsanteil einer Wohnung?

Nach der gesetzlichen Regelung ist jedes Wohnungs- und Teileigentum als Sondereigentum untrennbar mit einem Miteigentumsanteil (MEA) am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Ohne den zugehörigen MEA kann das Sondereigentum weder veräußert noch belastet werden. Die Rechte am MEA erstrecken sich auf das zugehörige Sondereigentum.
Die Festlegung der Höhe des jeweiligen MEA (100stel, 1.000stel, 10.000stel usw.) ist gesetzlich nicht geregelt. Es liegt im Ermessen desjenigen, der das Wohnungseigentum begründet. Meist erfolgt jedoch die Festlegung der Höhe der MEA im Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen.
Die besondere Bedeutung der MEA liegt darin, dass dieser Anteil gesetzlicher Maßstab der Lasten- und Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern ist.
 
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

1 Kommentar:

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