Werden Mieträume an einen neuen Mieter übergeben, wird hierüber in der
Regel ein Übergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung angefertigt. Es
dient der Feststellung des Zustandes der Mieträume einschließlich der
mitvermieteten Einrichtung und des Zubehörs. Aufgezeichnet werden auch
die Zählerstände für Gas, Strom und Wasser, sowie die Zahl der
übergebenen Wohnungsschlüssel. Das Übergabeprotokoll wird vom Übergeber
(Vermieter oder Verwalter) und dem Mieter unterzeichnet und hat
Beweiskraft. Auf diese Weise sollen Rechtsstreitigkeiten vermieden
werden. Dem Übergabeprotokoll entspricht das Abnahmeprotokoll bei
Beendigung des Mietverhältnisses.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
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