Donnerstag, 16. Juli 2015

Energieausweis

Die Übergabe/Aushändigung eines #Energieausweises bei Verkauf einer #Immobilie kann nicht als Garantiezusage gewertet werden, wenn im Kaufvertrag keine Angaben über die energetische Qualität des Hauses zugesichert worden sind und zudem ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde (OLG Schleswig, Urteil v. 13.03.15, Az. 17 U 98/14).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen