
Wer einen Makler beauftragt, muss zahlen und kann maximal die Hälfte der Maklerprovision an die jeweils andere Vertragspartei "umwälzen".
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich bis spätestens März 2020 in den Bundesrat gehen. In Kraft tritt es dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020. Einzelheiten können Sie aus dem nachfolgenden Link entnehmen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf?fbclid=IwAR2cEYvfbDbiteAVIrEbPnobuKscr-u4jvhKoYVv2pIZbh4AmMkcBX_nr8I
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
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AntwortenLöschenhttps://www.digistore24.com/redir/141251/SimonV/
Tagchen
AntwortenLöschenIch finde das ist eine sehr gute Tätigkeit! Eine Menge wusste ich noch überhaupt nicht. Ich selber biete Waxing in Frankfurt am Main.
Mit freundlichen Grüßen,
Sugarista.de
Hallo
AntwortenLöschenÜberaus gute Angaben, die Sie hier veröffenlicht haben! Bis ins Detail sehr gut recherchiert! Exakt das, was ich benötige! Besten Dank!
Herzliche Grüße,
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