Mittwoch, 18. Dezember 2019

Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt. Zukünftig wird es dann nicht mehr möglich sein, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, nichts bezahlen muss und es hört dann endlich auch die Werbung von Maklern auf, dass man für den Verkäufer/Eigentümer natürlich ohne Provision tätig ist. Ich begrüße das ausdrücklich.
Wer einen Makler beauftragt, muss zahlen und kann maximal die Hälfte der Maklerprovision an die jeweils andere Vertragspartei "umwälzen".
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich bis spätestens März 2020 in den Bundesrat gehen. In Kraft tritt es dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020. Einzelheiten können Sie aus dem nachfolgenden Link entnehmen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf?fbclid=IwAR2cEYvfbDbiteAVIrEbPnobuKscr-u4jvhKoYVv2pIZbh4AmMkcBX_nr8I



Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

3 Kommentare:

  1. Das System Immobilie kostenlos
    https://www.digistore24.com/redir/141251/SimonV/

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  2. Tagchen


    Ich finde das ist eine sehr gute Tätigkeit! Eine Menge wusste ich noch überhaupt nicht. Ich selber biete Waxing in Frankfurt am Main.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Sugarista.de

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  3. Hallo

    Überaus gute Angaben, die Sie hier veröffenlicht haben! Bis ins Detail sehr gut recherchiert! Exakt das, was ich benötige! Besten Dank!

    Herzliche Grüße,
    Adpoint

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