Interessenten, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen,
müssen mittlerweile auch u. U. energetische Vorgaben umsetzen. Welche
Anforderungen das sind, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Eine
gekaufte Immobilie muss dann die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei
Jahren erfüllen.
So
müssen z. B. Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb
genommen werden. Außerdem besteht z. B. eine Dämmpflicht für Heiz- und
Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Des Weiteren besteht auch eine
Dämmverpflichtung für die oberste Geschossdecke, wenn dort bislang ein
Wärmeschutz fehlte. Kommen Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann das
Bußgelder nach sich ziehen.
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