Seit
dem 01.07.2022 gilt das neue Mietspiegelreformgesetz. Jetzt müssen Städte und
Gemeinden ab 50.000 Einwohnern spätestens ab 01.01.2023 einen Mietspiegel
erstellen/vorlegen. Dieser gibt durchschnittliche Mieten in einer Stadt/Gemeinde
an, abhängig von der Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Es ist ein
hilfreiches Instrument, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden. Ein
Mietspiegel ist wichtig, wenn der Vermieter z. B. eine Mieterhöhung plant oder einen
neuen Mietvertrag abschließen möchte, wo die Mietpreisbremse gilt.
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