Bauherren haben nach der Bauabnahme i. d. R. eine Frist von 5 Jahren, um Mängelrechte geltend zu machen. Diese sog. Gewährleistungsfrist gibt den Bauherren die Möglichkeit, bei Mängeln, die auf Ausführungs- und/oder Planungsfehler zurückzuführen sind, eine entsprechende Nachbesserung zu fordern.
Etwa
4 Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten deshalb Bauherren ihr Haus/ihre
Wohnung auf mögliche Mängel untersuchen (lassen). Typisch auftretende Mängel
sind z. B. Feuchtigkeitsstellen, Schimmelbildungen,
Rissbildungen/Absplitterungen an Wänden/Decken/Fugen, Lockerungen bei Geländern
u. v. m. Empfehlenswert ist die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen.
Dieser könne fachmännisch beurteilen, ob es sich um normalen Verschleiß im
Rahmen von Toleranzgrenzen oder um Mängel aufgrund fehlerhafter Planung oder
unsachgemäßer Ausführung handelt.
Sachverständige sind i. d. R. ausgewiesene Profis, die wissen, wo sie nach Mängeln suchen müssen, und auch gleich die Ursachen für diese Mängel feststellen können. Bauherren können so vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sicherstellen, dass ihr Haus die vertraglich zugesicherte Qualität hat bzw. Gegenmaßnahmen einleiten, falls das nicht der Fall sein sollte.
Wenn Sie den Verkauf Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Baugrundstücks in Ingolstadt und Umgebung in Erwägung ziehen oder eine realistische Marktwerteinschätzung benötigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler daher eine kluge Entscheidung. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.
K & F Immobilien e. K. - Ihr regionaler
Immobilienmakler
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
☎ 0841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de
#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen