Dienstag, 25. Februar 2025

Erforderliche Unterlagen für einen Haus- oder Wohnungsverkauf

Sie beabsichtigen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie folgende Unterlagen und Informationen für Kaufinteressenten und deren Banken zwecks Kaufpreisfinanzierung griffbereit haben: 

  • Offizielles Baujahr der Immobilie
  • Genehmigter Bauplan mit Genehmigungsstempel und Genehmigungsbescheid sowie einer offiziellen Wohnflächen- und Kubaturberechnung (bei nachträglichen An-, Um- oder Ausbauten – wie z. B. nachträglicher Dachgeschossausbau ebenfalls die ggf. erforderliche Genehmigung/Freigabe der Baubehörde samt Wohnflächenberechnung für die neu geschaffenen Räume). Behilflich hierbei ist das Bauamt der Kommune/Stadt und/oder das Landratsamt, falls die Unterlagen nicht mehr da sein sollten.
  • Aktueller Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Gültiger Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Falls eine Photovoltaikanlage installiert ist, deren Alter, deren Leistung in Kilowattstunden pro Kilowatt Peak, die Höhe der Einspeisevergütung und die ursprünglichen Neuanschaffungskosten
  • Auflistung von durchgeführten wesentlichen Renovierungs-/Sanierungs-/Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Gebäude-/Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid
  • Erbbaurechtsvertrag samt aktuell gültiger Konditionen (falls es sich bei der Immobilie um ein Erbbaurecht handelt)
  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll, falls Immobilie vermietet ist
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter
  • Datum der letzten Nettomieterhöhung inkl. Erhöhungsbetrag

Zusätzlich erforderliche Unterlagen, wenn es sich um den Verkauf einer Eigentumswohnung handelt:

  • Wohnflächenberechnung samt bemaßter Grundrisse der Wohnung, des Kellers und der Tiefgaragengrundrisse
  • Teilungserklärung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung inkl. aller Nachträge
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag

Vorgenannte Aufzählungen gewährleisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Bitte klären Sie auch im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, ob ggf. Steuern auf Veräußerungsgewinne oder sonstige mit dem Verkauf verbundene Steuern fällig werden und ob anderweitige Verkaufsbeschränkungen bestehen.


Haben Sie Fragen rund um das Thema Immobilien oder möchten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in Ingolstadt oder Umgebung erfolgreich verkaufen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.


Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier


K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

 +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Neuburg/Do.
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen