Donnerstag, 22. März 2012

Immobilienkauf in Zeiten der Kriese

Autor: Jörg Stroisch
Quelle: www.meineimmobilie.de

Staatsanleihen sind riskant oder zu niedrig verzinst, die Aktienmärkte spielen auch eher Achterbahn. Und schon flüchten viele Anleger in das „Betongold“, die – vermeintlich – inflationssichere und konservative Form des Sparens. Das treibt auch die Preise für das Haus in die Höhe. Eine Blase droht aber bisher nach Einschätzung vieler Experten nicht.
Die Mieten steigen wieder, 2011 im bundesweiten Durchschnitt um 2,1 bis 2,9 Prozent laut einer Statistik des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach gekauftem Wohneigentum, ein Trend der wohl auch 2012 anhalten wird. So gehen in einer IVD-Umfrage 74 Prozent der befragten Makler davon aus, dass sich der Bereich Mehrfamilienhäuser positiv entwickelt, 70 Prozent erwarten einen Zuwachs bei Eigentumswohnungen für Selbstnutzer.

Kaufpreise steigen in Deutschland

Der Markt entwickelt sich also: „Die Rahmenbedingungen für den Kauf einer Immobilie sind gerade günstig“, bewertet Ralph Henger, Immobilienökonom beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln bewertet. „Die Zinsen sind niedrig.“ Der Experte untermauert das mit einer weiteren Statistik. So sind seit 2007 die Mieten in Köln[Berlin/Frankfurt] um 8,5 Prozent [19,5 Prozent/13,5 Prozent] gestiegen, die Kaufpreise aber nur um vier Prozent [14,5 Prozent/elf Prozent].
Auch in der vernachlässigten Bautätigkeit liegen Gründe für einen Aufholprozess der Preise. Und: „Die Euroneurotiker fragen in den letzten zwölf bis 15 Monaten stärker nach“, kommentiert Thomas Beyerle, Immobilienmarktexperte bei der IVG Immobilien AG. „Sie folgen damit dem Reflex der Inflationsflucht. Dabei handelt es sich aber nach meiner Einschätzung eher um Vermögende.“ Auch diesen Grund führt Beyerle auf, warum das viel zitierte Schreckensgespenst einer Immobilienblase á la Spanien oder den USA für unwahrscheinlich sei. „Griechenland kippt und schon steigt die Nachfrage nach Gold und Immobilien und auch der Preis“, beschreibt er einen Reflex. Aber: „Das ist eher psychologisch zu begründen.“
Immobilienökonom Henger unterstreicht diese Einschätzung. Die Banken würden weiterhin im Vergleich zum Ausland viel Eigenkapital vom Hauskäufer verlangen, „sie agieren wie traditionell in Deutschland üblich sehr konservativ und es wird nicht Geld an Leute verliehen, die sich eine Immobilie eigentlich gar nicht leisten können.“ Das Ausfallrisiko für Immobilienkredite bleibe in Deutschland so sehr gering – und sie zum Beispiel überhaupt nicht mit der Situation vor einigen Jahren in den USA vergleichbar. „Ich mache mir erst Sorgen, wenn die derzeit auch stark auf die Städte fokussierte Nachfrage dann überschwappt in die Provinz und hier die Preise steigen“, kommentiert Beyerle. „Das hätte dann einen Blasencharakter, weil dies nicht dem Trend der Urbanisierung entspricht.“
Aber auch heute gelten Rahmenbedingungen wie in Köln, Berlin oder Frankfurt längst nicht mehr deutschlandweit. So blieben zum Beispiel in Hamburg die Mietsteigerungen mit 17,5 Prozent unter denen der Verkaufspreise, die um 23 Prozent stiegen. „Das zeigt auch: Nicht überall lohnt sich ein Investment noch“, so Henger. „Der Immobilienkäufer muss sich sehr genau über die Marktsituation vor Ort informieren.“

Immobilienkäufer machen fatale Fehler

Außerdem lassen sich aus einem generellen positiven Marktumfeld mitnichten Rückschlüsse auf jeden einzelnen Immobilienkauf ziehen. Denn dieser kann sehr wohl für den Einzelnen sehr negativ ausfallen, vor allem dann, wenn er grundlegende Regeln nicht beachten.„Leider gibt es immer noch Immobilienkäufer, die das Objekt gar nicht oder nur oberflächlich besichtigen“, bemängelt Jörg Sahr, Immobilienexperte bei der Zeitschrift Finanztest. „Dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Kaufpreis überhöht ist und selbst grobe Mängel unentdeckt bleiben.“
So werden oft 'Sorglos'-Immobilien angeboten, die dem Anleger selbst ohne Eigenkapitaleinsatz angeblich hohe Überschüsse bescheren. „Tatsächlich reichen die Mieteinnahmen oft bei weitem nicht aus, um die Kreditraten und die laufenden Bewirtschaftungskosten zu zahlen“, bewertet Sahr. So werden Mehrfamilienhäuser mit einer „Pinselrenovierung“ oberflächlich auf Vordermann gebracht, zusätzlich eine Mietgarantie gegeben. Und dann zu einem völlig überhöhten Preis als Eigentumswohnungen weiterverkauft. Experte Sahr beobachtet am Markt teilweise Preise bis zur 30-fachen Höhe der Jahresnettomiete, üblich sind eher das Zwölf- bis 15-Fache.

Gutes Investment setzt auf gute Recherche

Dabei sind die Kriterien für ein vernünftiges Immobilieninvestment altbekannt: „Schlechte Lage und schlechter Zustand: Das macht ein Immobilieninvestment schwer“, bewertet Sahr so zum Beispiel. „Die Lage ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für einen Immobilienkauf“, ergänzt Immobilienökonom Henger. „Die beschränkt sich aber nicht nur auf die Stadt oder das Viertel, sondern sogar schon von Straße zu Straße oder von Straßenseite zu Straßenseite kann es hier große Unterschiede geben.“ Und nur, wer unterschiedliche Recherchequellen – wie etwa den Mietspiegel der Kommunen – genutzt hat und sich vor Ort ein Bild gemacht hat, kann hier sicherer beurteilen. Dabei gelten für private Geldanleger andere Regeln als für Investoren. „Privaten Käufern rate ich dazu, stark auf die Infrastruktur zu achten“, sagt so Beyerle. „Die Wohnung sollte in einem ordentlichen Zustand sein.“ Dabei spielt heute immer mehr der energetische Zustand eine Rolle. Das ist gar nicht so einfach zu beurteilen, weshalb Finanztest-Experte Sahr vor allem bei Altbauten dazu rät, einen Sachverständigen vor dem Kauf der Immobilie einzuschalten. „Überschaubare Einheiten, nicht im Erdgeschoss und nicht als Penthouse“, fasst Beyerle seine Empfehlung zusammen.
Dann kann sich ein Immobilienkauf – ob als selbst genutztes Haus oder vermietete Eigentumswohnung auch lohnen, sofern es nicht die einzige Form der Altersvorsorge ist. „Wohnimmobilien sind im Großen und Ganzen eine eher konservative und sichere Geldanlage“, sagt Jörg Sahr. Aber: „Wenn zum Beispiel ein Anleger sein komplettes Erspartes in eine einzelne Eigentumswohnung investiert, dann setzt er alles auf eine Karte – und das ist, selbst wenn er sonst alles richtig macht, zumindest problematisch und riskant.“

Donnerstag, 8. März 2012

Firmen - NEWS der K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt

Die K & F Immobilien e. K. bietet auf seiner Homepage Tipps zum erfolgreichen Immobilienverkauf an. Besonderen Wert legt das Unternehmen dabei auf eine realistische Einschätzung der Immobilie und eine ansprechende Präsentation. Erfahren Sie mehr in den aktuellen Firmen-NEWS! http://youtu.be/3suMgHBvRe8

Und wieder eine positive Kundenbewertung bei QYPE

Folgende positive Kundenbewertung habe ich soeben wieder auf dem Bewertungsportal QYPE erhalten und erkenne daran, dass viele meine Arbeit schätzen. DANKE!
"Herr Fischermeier hat auf eine Mail-Anfrage umgehend geantwortet und nach einer kurzen telefonischen Analyse absolut kundenorientiert empfohlen. Zu meinem Vorteil hat er die Einschaltung eines Berufskollegen vor Ort favorisiert und wertvolle Tips zur Auswahl des Kollegen gegeben.Völlig ungewöhnlich für einen Makler! Kompetent, objektiv und wertvoll."
http://www.qype.com/place/1528682-Gerhard-Fischermeier-K-F-Immobilien-e-K--Ingolstadt

IVD-Marktforschung untersucht Mietrenditen

Die Mietrenditen haben sich seit 2001 gut entwickelt, wie die IVD-Marktforschung anhand der IVD-Wohnpreisspiegeldaten der Jahre 2001 bis 2011 ermittelt hat. Der hier verwendete Begriff der Mietrendite bezieht sich auf das Verhältnis des durchschnittlichen Kaufpreises einer zur Vermietung stehenden Eigentumswohnung zur erzielbaren Neuvertrags-Nettokaltmiete. In allen Alters- und Wohnwert-Klassen sind seit 2001 im Deutschland-Durchschnitt Steigerungen zu beobachten.

Lagen die durchschnittlichen Renditen im Jahr 2001 noch zwischen 4,1 und 4,7 Prozent, so lag die Spanne im Jahr 2011 bereits zwischen 4,4 und 6,1 Prozent. Mit einer Mietrendite von 6,1 Prozent wiesen dabei Wohnungen mit mittlerem Wohnwert, die nach 1949 gebaut wurden, die höchste Mietrendite auf, gefolgt von Altbauwohnungen mit mittlerem Wohnwert (5,5 Prozent Mietrendite). Mit einer Mietrendite von 4,4 Prozent beziehungsweise 4,6 Prozent bilden Neubauwohnungen mit gutem Wohnwert beziehungsweise mit mittlerem Wohnwert das Schlusslicht, was auf die hohen Grundstücks- und Baukosten zurückzuführen sein dürfte.

Betrachtet man die relativen Steigerungen der Mietrenditen, stellt man fest, dass die Baualtersklasse sich deutlicher auf die Entwicklung der Mietrendite auswirkt als der Wohnwert: So haben sich die Mietrenditen von Altbauten besser entwickelt als die von Neubauten und Wohnimmobilien, die nach 1949 entstanden sind, jeweils unabhängig vom Wohnwert. Die Zahlen im Einzelnen finden Sie hier. http://apps.ivd-intern.net/newsletter/Mietrenditen2011.pdf

Ingolstadt: Aktueller Einwohnerstand zum 1. März 2012

Ingolstadt: Aktueller Einwohnerstand zum 1. März 2012: 126.763 Personen, lt. Melderegister.

Mittwoch, 29. Februar 2012

Die 5 gemeinsten Renovierungsfallen in Mietverträgen

Ein falsches Wort bei der Frist oder der Farbe und schon ist es passiert: Ihre Renovierungsklausel ist unwirksam. Jedenfalls, wenn es nach dem Bundesgerichtshof geht. Der fällt fast jeden Monat ein wichtiges Urteil rund um die Renovierung – und das kennt Ihr Mieter natürlich auch! Hier finden Sie die 5 gemeinsten Formulierungsfallen in Renovierungsklauseln, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

1. Hüten Sie sich vor starren Fristen 
Sie haben bereits dann einen unwirksamen, starren Fristenplan vereinbart, wenn Ihr Mieter allein nach einem nach Jahren bemessenen Zeitraum renovieren muss ohne dass es beispielsweise darauf ankommt, ob eine Renovierung auch notwendig ist (BGH, Urteil v. 05.04.2006, VIII ZR 178/05).
Typisch für starre Fristen sind Formulierungen wie: „Der Mieter muss mindestens nach Ablauf von … Jahren renovieren“. Oder „Der Mieter muss spätestens nach Ablauf von … Jahren Schönheitsreparaturen ausführen.

2. Verzichten Sie auf unklare Weiß-Streich-Klauseln 
Als Vermieter dürfen Sie Ihrem Mieter keine Farbvorschriften für die Renovierung machen. Das gilt jedenfalls während der Mietzeit (BGH, Urteil v. 18.02.2009, VIII ZR 166/08).
Häufig lässt sich aus solchen Farb-Klauseln aber nicht ablesen, ob sie sich nur auf das Mietvertragsende beziehen oder die „Farb-Vorschrift“ auch so verstanden werden könnte, dass der Mieter auch schon während der Mietzeit alles nur in hell streichen darf.
Eine Formularklausel, mit der Sie Ihren Mieter verpflichten, die Wände und Decken während des Mietverhältnisses zu „Weißen", schränkt ihn laut BGH in seiner Farbwahl unzulässig ein und ist deswegen unwirksam (BGH, Urteil v. 23.09.2009, VIII ZR 344/08).
Tückisch ist dabei bereits eine Formulierung wie: „Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen". Mit so einer Klausel benachteiligen Sie Ihren Mieter unangemessen, weil sich Ihre Klausel ihrem Wortlaut nach nicht nur auf den Zeitpunkt des Auszugs beschränkt (BGH, Urteil v. 18.06.2008, VIII ZR 224/07).
Versteifen Sie sich auf die Farbe Weiß statt auf neutrale, helle Farben, kann Sie das ebenfalls Ihre Renovierung kosten. Dass ist bereits der Fall, wenn in Ihrer Klausel steht, dass der Mieter die Wände „Weißen“ muss (BGH Urteil v. 21.09.2011, VIII ZR 47/11).

3. Vorsicht vor Fenster-Streich-Pflichten
Verpflichten Sie Ihren Mieter per Klausel, die Fenster und Türen weiß zu streichen, ist das aus zweierlei Sicht bedenklich: Zum einen wegen des Verbots des Farbdiktats (helle und neutrale Farbe tun´s auch!).
Zum anderen wenn aus Ihrer Klausel nicht klar hervorgeht, ob dies nur während der Mietzeit oder erst fürs Mietvertragsende gilt (BGH, Urteil v. 20.01.2010, VIII ZR 50/90).
Steht in Ihrer Klausel sinngemäß drin, dass zu den Schönheitsreparaturen auch „das Streichen von Türen und Fenstern“ zählt, ist auch das eine gemeine Stolperfalle für Ihre gesamte Renovierungsklausel (BGH, Urteil v. 13.01.2010, VIII ZR 48/09). Laut § 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung fällt nämlich nur das Streichen der Fenster und Außentüren von innen unter Schönheitsreparaturen.
Deswegen müssen Sie sich in Ihrer Klausel entweder auf das Streichen von innen beschränken oder Sie sollten das Streichen von außen ausklammern!  
Vereinbaren Sie in Ihrem Mietvertrag, dass der Mieter die Außenfenster oder die Balkontür streichen muss, ist Ihre gesamte Renovierungsklausel unwirksam. Übrigens mit der gleichen Begründung: Nur der Innenanstrich ist erlaubt (BGH, Urteil v. 18.02.2009, VIII ZR 210/08).

4. Nehmen Sie Ihrem Mieter nicht das Selbst-Streich-Recht
Der Mieter darf selbst renovieren. Dieses Selbstrenovierungs-Recht dürfen Sie ihm nicht nehmen – und das geht schneller, als Sie vielleicht glauben! Steht beispielsweise in Ihrer Renovierungsklausel drin, dass Ihr Mieter Schönheitsreparaturenausführen lassen muss“, nehmen Sie ihm damit schon den Pinsel aus der Hand.
Die Folge: Ihre Renovierungsklausel ist unwirksam (BGH, Urteil v. 09.06.2010, VIII ZR 294/09)!

5. Schreiben Sie nicht: „Bitte bei Auszug renovieren!“ in Ihren Mietvertrag
Dieser beliebte Zusatz auf dem letzten Blatt des Mietvertrags bringt Sie nur sehr selten ans gewünschte Ziel. Schlimmer noch: Dieser kleine Zusatz kann Ihre zuvor zulasten Ihres Mieters getroffene Schönheitsreparaturenpflicht unwirksam machen!
Zum einen wäre da nämlich der Widerspruch zu der meist schon vorher im Mietvertrag unter „Schönheitsreparaturen“ geregelten Renovierungspflicht. Zum anderen die (unwirksame) Kombination von laufenden Schönheitsreparaturen mit einer Endrenovierungspflicht. 
Muss der Mieter zudem laut Mietvertrag „die Wohnung fachgerecht renoviert“ zurückgeben, verstehen das die meisten Mieter so, dass sie auf jeden Fall renovieren müssen, ganz gleich, wann sie das letzte Mal renoviert haben bzw. wie kurz sie erst dort wohnen.
Die Gerichte sind sich da einig: Dieser Zusatz macht dann Ihre gesamte Renovierungsklausel unwirksam, weil Sie Ihrem Mieter die Schönheitsreparaturen nur insoweit „aufbrummen“ dürfen, als es nach dem Abnutzungsgrad auch nötig ist (BGH, Urteil v. 12.09.2007, VIII ZR 316/06).

Quelle: http://www.meineimmobilie.de/die-5-gemeinsten-renovierungsfallen-in-mietvertraegen

Arbeitslosenzahlen für die Region Ingolstadt - Stand Februar 2012

Die Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt ist im Februar leicht gestiegen. Die Gesamtquote liegt bei 2,7 %.

Hier die Quoten der einzelnen Landkreise im Detail:

Ingolstadt: 3,1 %
Eichstätt: 1,6 %
Pfaffenhofen: 2,6 %

Neuburg-Schrobenhausen: 2,9 %

Quelle: Agentur für Arbeit