Freitag, 31. August 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen in der Region Ingolstadt (Stand 31.08.2012)

Eichstätt: 1,2% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 2,1% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,1% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,7% (Vormonat: 2,6%)
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Gesamt: 2,2% (Vormonat: 2,1%)

Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt

Montag, 13. August 2012

Was bedeutet eigentlich der Begriff "FRANZÖSISCHER BALKON"?

Ein französischer Balkon ist ein Geländer vor einem bodengleichen Fenster, um einen Absturz aus der Höhe zu verhindern.(Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag)

Mittwoch, 8. August 2012

Wie funktioniert eigentlich das Ertragswertverfahren bei der Immobilienbewertung?

Die Definition des Ertragswerts lässt sich aus den Vorschriften der ImmoWertV ableiten. Danach handelt es sich um die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert. Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Verkehrswert solcher Immobilienobjekte zu ermitteln, bei denen der Ertrag der wichtigste Wertfaktor ist (z. B. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Wohnungen).

Zunächst wird der Bodenwert unter Hinzuziehung von Vergleichswerten oder mit Hilfe von Richtwerten ermittelt.

Daneben werden von den nachhaltig erzielbaren Roherträgen (Nettomieten) die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und der der umgelegten Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten Grundstücksreinertrag wird der auf den Bodenwert entfallene Liegenschaftszins in Abzug gebracht und man erhält den Gebäudereinertrag. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer mit einem sich aus dem Liegenschaftszinssatz ergebenden Multiplikator kapitalisiert und man erhält den Gebäudeertragswert. Sofern z. B. ein Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom Gebäudeertragswert abzuziehen. Nun wird zu diesem berichtigten Gebäudeertragswert der vorher schon ermittelte Bodenwert addiert und man erhält den Ertragswert.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Mittwoch, 1. August 2012

Was ist eigentlich ein Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat auf das Erbbaurecht keinen Einfluss. Das Bauwerk ist Eigentum des Erbbauberechtigten. Im Normalfall wird es an einem unbebauten Grundstück begründet. Der Berechtigte wird im Erbbauvertrag zur Errichtung eines in seiner Nutzungsart bestimmten Gebäudes verpflichtet.

Weitere Pflichten können sich beziehen auf die Instandhaltung, Versicherung, Tragung der öffentlichen Lasten, Wiederaufbau bei Zerstörung, Heimfallanspruch des Erbbaurechtgebers bei Vertragsverletzung, Laufzeit, Erbbauzins, Vorrecht des Erbbauberechtigten bei Erneuerung des Erbbaurechts nach Ablauf, eine etwaige Verpflichtung des Erbbaurechtgebers zum Verkauf des Grundstücks an den Erbbauberechtigten usw.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Dienstag, 31. Juli 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen für die Region Ingolstadt Stand: Juli 2012

Eichstätt: 1,1% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
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Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%) 

 Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt

Freitag, 27. Juli 2012

Was versteht mann unter einem Energieausweis/Energiepass bei Gebäuden?

Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Der Energieausweis/Energiepass schafft für Immobilienkäufer und Mieter eine Vergleichsbasis und bietet Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Kauf- und Mietinteressenten haben das Recht zur Einsichtnahme auf den Inhalt des Energiepasses/Energieausweises. D. h. Verkläufer/Vermieter müssen ein entsprechendes Dokument auf Verlangen vorlegen können.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Donnerstag, 26. Juli 2012

Was bedeutet eigentlich der Begriff "ENDENERGIEBEDARF" bei Gebäuden?

Der Endergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik und wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standartisierte Innentemperatur, der Wasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein geringerer Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz werden durch kleine Werte angezeigt. Die Maßeinheit lautet kWh/(m²·a).

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag