Eichstätt: 1,2% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 2,1% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,1% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,7% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,2% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Freitag, 31. August 2012
Montag, 13. August 2012
Was bedeutet eigentlich der Begriff "FRANZÖSISCHER BALKON"?
Ein französischer Balkon ist ein Geländer vor einem bodengleichen Fenster, um einen Absturz aus der Höhe zu verhindern.(Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag)
Mittwoch, 8. August 2012
Wie funktioniert eigentlich das Ertragswertverfahren bei der Immobilienbewertung?
Die Definition des Ertragswerts lässt sich aus den
Vorschriften der ImmoWertV ableiten. Danach handelt es sich um die Summe aus
Bodenwert und Gebäudeertragswert. Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um
den Verkehrswert solcher Immobilienobjekte zu ermitteln, bei denen der Ertrag
der wichtigste Wertfaktor ist (z. B. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser,
Wohnungen).
Zunächst wird der Bodenwert unter Hinzuziehung von
Vergleichswerten oder mit Hilfe von Richtwerten ermittelt.
Daneben werden von den nachhaltig erzielbaren Roherträgen
(Nettomieten) die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und der
der umgelegten Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten Grundstücksreinertrag
wird der auf den Bodenwert entfallene Liegenschaftszins in Abzug gebracht und
man erhält den Gebäudereinertrag. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer mit einem sich aus dem Liegenschaftszinssatz ergebenden
Multiplikator kapitalisiert und man erhält den Gebäudeertragswert. Sofern z. B. ein
Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom Gebäudeertragswert
abzuziehen. Nun wird zu diesem berichtigten Gebäudeertragswert der vorher schon ermittelte Bodenwert
addiert und man erhält den Ertragswert.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 1. August 2012
Was ist eigentlich ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf
oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Dieses ist
wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat auf
das Erbbaurecht keinen Einfluss. Das Bauwerk ist Eigentum des
Erbbauberechtigten. Im Normalfall wird es an einem unbebauten Grundstück
begründet. Der Berechtigte wird im Erbbauvertrag zur Errichtung eines in seiner
Nutzungsart bestimmten Gebäudes verpflichtet.
Weitere Pflichten können sich beziehen auf die
Instandhaltung, Versicherung, Tragung der öffentlichen Lasten, Wiederaufbau bei
Zerstörung, Heimfallanspruch des Erbbaurechtgebers bei Vertragsverletzung,
Laufzeit, Erbbauzins, Vorrecht des Erbbauberechtigten bei Erneuerung des
Erbbaurechts nach Ablauf, eine etwaige Verpflichtung des Erbbaurechtgebers zum
Verkauf des Grundstücks an den Erbbauberechtigten usw.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 31. Juli 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen für die Region Ingolstadt Stand: Juli 2012
Eichstätt: 1,1% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Freitag, 27. Juli 2012
Was versteht mann unter einem Energieausweis/Energiepass bei Gebäuden?
Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Der Energieausweis/Energiepass schafft für Immobilienkäufer und Mieter eine Vergleichsbasis und bietet Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Kauf- und Mietinteressenten haben das Recht zur Einsichtnahme auf den Inhalt des Energiepasses/Energieausweises. D. h. Verkläufer/Vermieter müssen ein entsprechendes Dokument auf Verlangen vorlegen können.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 26. Juli 2012
Was bedeutet eigentlich der Begriff "ENDENERGIEBEDARF" bei Gebäuden?
Der Endergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik und wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standartisierte Innentemperatur, der Wasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein geringerer Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz werden durch kleine Werte angezeigt. Die Maßeinheit lautet kWh/(m²·a).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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