Mittwoch, 29. Juli 2015

"PRO IMMOBILIENMAKLER"

Diese nachfolgenden Punkte sprechen für die Einschaltung eines professionellen Immobilienmaklers:
 

Ø  Ist der Verkaufspreis fachmännisch errechnet und somit marktgerecht?

Ø  Ist der Privatverkäufer standfest genug, diesen Preis auch durchzusetzen?

Ø  Weiß der Privatverkäufer, worauf es bei einer Zeitungsanzeige ankommt?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeit, der breiten Präsentation im Internet?

Ø  Wie schützt sich der Privatverkäufer vor den zahlreichen Anrufern, die nur neugierig sind?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Zeit, sich mit nutzlosen Gesprächen u. Besichtigungen zu beschäftigen?

Ø  Hat der Privatverkäufer die Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit wirklich nur kaufwillige die Immobilie besichtigen und keine Immobilien-Touristen?

Ø  Ist die persönliche Erreichbarkeit der Privatverkäufer jederzeit gewährleistet?

Ø  Weiß der Privatverkäufer, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich die Immobilie überhaupt leisten können?

Ø  Wer übernimmt die Prüfung der Zahlungsfähigkeit der Interessenten?

Ø  Weiß der Privatverkäufer in welchen Punkten er als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung eingeht?

Ø  Kennt der Privatverkäufer einen guten Notar und wissen Sie worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?

Ø  Wie kommt der Privatverkäufer an Interessenten heran, die keine Zeitung lesen oder die Zeitung, in der Sie inseriert haben, nicht lesen?

Ø  Was macht der Privatverkäufer, wenn der Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?

Ø  Kann der Privatverkäufer dem Interessenten eine Finanzierung vermitteln?

Donnerstag, 16. Juli 2015

Energieausweis

Die Übergabe/Aushändigung eines #Energieausweises bei Verkauf einer #Immobilie kann nicht als Garantiezusage gewertet werden, wenn im Kaufvertrag keine Angaben über die energetische Qualität des Hauses zugesichert worden sind und zudem ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde (OLG Schleswig, Urteil v. 13.03.15, Az. 17 U 98/14).

Dienstag, 23. Juni 2015

Diese Unterlagen sollten Sie bei Ihrem Wohnungsverkauf griffbereit haben!



  • Wohnungs-, Keller- und Tiefgaragengrundriss
  • Freiflächenplan
  • Lageplan
  • Wohnflächenberechnung
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und alle Nachträge hiervon
  • Grundbuchauszug
  • Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Hausgeldabrechnungen jeweils der letzten 3 Jahre
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Beschlusssammlung
  • Hausordnung
  • Verwaltervertrag
  • Brandversicherungsurkunde
  • Grundsteuerbescheid
 
Ist die Wohnung vermietet, benötigen Sie auch noch zusätzlich:
 
  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll für Wohnung und Tiefgarage
  • Name, Telefonnummer und evtl. E-Mailadresse der Mieter
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete für Wohnung und Tiefgarage
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter

Donnerstag, 11. Juni 2015

Hinweis zur Mietpreisbremse

Folgendes zur Mietpreisbremse wird gerne bei der Berichterstattung vernachlässigt, ist aber von enormer Wichtigkeit:

BGB § 556e -  Berücksichtigung der Vormiete
 

(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mi...eter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart worden sind.
 
Heißt: Wenn die vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse vereinbarte Miete mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, darf diese Miete auch bei Wiedervermietung verlangt werden, aber eben auch nicht mehr.

Donnerstag, 28. Mai 2015

Maklercheck - So testen Sie Ihren Immobilienmakler!



Bevor Sie einen Makler beauftragen Ihre Immobilie zu verkaufen, sollten Sie dessen Leistungen prüfen. Wenn Ihr zukünftiger Makler die nachfolgenden Punkte erfüllt, haben Sie eine sehr gute Wahl getroffen. Wir erfüllen Sie!


  • Hat Ihr Makler überhaupt eine Ausbildung als solcher?
  • Nimmt Ihr Makler regelmäßig an Weiterbildungen teil?
  • Hat Ihr Makler ein eigenes Büro oder arbeitet er nur von zu Hause?
  • Übt Ihr Makler seine Tätigkeit hauptberuflich aus?
  • Wird eine Marktpreisermittlung durchgeführt?
  • Wird eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt?
  • Übergibt Ihnen Ihr Makler eine schriftliche Leistungsgarantie bzw. einen Marketingplan?
  • Werden alle wichtigen Objektunterlagen angefordert?
  • Wird Ihre Immobilie genau angesehen?
  • Werden alle bedeutenden Immobilienfakten notiert?
  • Wird über eventuelle Mängel der Immobilie und deren Beseitigung gesprochen?
  • Werden optische Maßnahmen zur besseren Objektpräsentation vorgeschlagen (z. B. Homestaging)?
  • Werden Sie über die Durchsetzbarkeit Ihrer Angebotsbedingungen aufgeklärt?
  • Klärt der Makler auch über evtl. Risiken auf?
  • Beachten Sie, dass Ihr Makler nicht zu viele Objekte betreut, damit er noch genügend Zeit für Ihre Immobilie aufbringen kann.
  • Wie lange benötigt Ihr Makler im Durchschnitt für eine erfolgreiche Vermarktung?
  • Verfügt Ihr Makler über Referenzen?
  • Informiert Sie Ihr Makler über seine Verkaufsaktivitäten?
  • Führt Ihr Makler die Objektbesichtigungen professionell durch (nur mit ernsthaften Interessenten)?
  • Sind bereits Interessenten vorhanden?
  • Analysiert Ihr Makler die Interessenten im Vorfeld, ob diese überhaupt zu Ihrer Immobilie passen (Qualifizierung der Interessenten)?
  • Arbeitet Ihr Makler mit Finanzierungsspezialisten zusammen, damit geprüft werden kann, ob sich Interessenten Ihre Immobilie auch leisten können?
  • Weist Ihr Makler Ihnen die Interessenten schriftlich nach?
  • Verhandelt Ihr Makler objektiv mit den Interessenten?
  • Informiert Sie Ihr Makler laufend über die Verhandlungsstände mit den Interessenten?
  • Macht Ihr Makler Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Maklern, damit der Verkauf Ihrer Immobilie zusätzlich beschleunigt werden kann?
  • Hat Ihr Makler ein funktionierendes Netzwerk?
  • Ist Ihr Makler in einer Maklervereinigung organisiert (IVD etc.)?
  • Bewirbt Ihr Makler Ihr Objekt auch entsprechend? (Zeitung, Internet, Immobilienbörsen, Social-Media-Kanäle wie Facebook, YouTube, Google+, Twitter usw.)
  • Bietet Ihr Makler zusätzlich spezielle Marketingmaßnahmen bei Bedarf an (Open House, Bieterverfahren)?
  • Werden Verkaufsschilder am Objekt angebracht?
  • Wird ein aussagekräftiges, optisch gut gestaltetes Exposé erstellt?
  • Werden die Objektbilder von einem Berufsfotografen erstellt?
  • Wird ein Objektvideo oder 3D-Rundgang erstellt?
  • Werden die Objektpläne verkaufsfördernd aufbereitet?
  • Wird eine Verkaufsflyeraktion durchgeführt?
  • Wird Schaufensterwerbung bzgl. Ihrer Immobilie betrieben?
  • Ist das Maklerbüro telefonisch gut erreichbar und nicht immer nur der Anrufbeantworter?
  • Bereitet Ihr Makler den Entwurf des Kaufvertrages ordnungsgemäß in Zusammenarbeit mit einem Notariat vor?
  • Vereinbart Ihr Makler den Notartermin?
  • Ist Ihr Makler bei der notariellen Beurkundung dabei?
  • Betreut Ihr Makler Sie auch noch nach Beurkundung des Kaufvertrages weiter (Objektübergabe etc.)?
  • Hat der Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die im Falle einer unbeabsichtigten Falschberatung für die Schäden aufkommt?