Donnerstag, 28. Juni 2018

Bieterverfahren - was ist das?


 
Immer wieder liest man, dass Immobilien über ein Bieterverfahren veräußert werden. Was hat es damit auf sich? Vorneweg: es ist keine Versteigerung/Auktion, aber es sieht ähnlich aus. Der Unterschied gegenüber einer Versteigerung ist, dass alleine der Eigentümer der Immobilie entscheidet, ob er am Ende der Gebotsfrist irgendein Gebot annimmt oder eben nicht. Er ist nicht gezwungen, zu irgendeinem Gebot (auch nicht zum Höchstgebot) zu verkaufen.




Funktionsweise:

Die zu verkaufende Immobilie wird auf verschiedenen Kanälen (z. B. Immobilienportalen, örtliche Zeitungen usw.) zum Verkauf im Bieterverfahren angeboten. Ein Kaufpreis wird NICHT genannt. Man startet das Bieterverfahren mit einem Mindestgebot. Von der Verkäuferseite werden keine Preiseinschätzungen an Interessenten gegeben.

Bieterbesichtigungen erfolgen dann nur in einem vorher festgesetzten Zeitraum (z. B. 2 Wochen) oder nur zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit). Nur in diesem Zeitraum/an diesem Zeitpunkt kann die Immobilie erstmalig besichtigt werden. Der Interessent muss nun selbst festlegen, zu welchem Preis er bereit wäre, die Immobilie zu erwerben.

Die Interessenten müssen ihre Kaufpreisgebote bis spätestens zum Ende des festgelegten Bietzeitraumes (Gebotsende) schriftlich beim Verkäufer oder dessen Vertreter (z. B. Makler) einreichen. Hilfreich und fördernd ist hier sicherlich, wenn man mit Abgabe seines Kaufgebotes auch gleich einen entsprechenden Bonitätsnachweis o. ä. seiner Bank beilegt.

Der Veräußerer entscheidet nun ob er ein Gebot bzw. welches Gebot er ggf. annimmt. Hat er sich für einen Käufer entschieden, wird dann ganz normal ein Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Infos zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Donnerstag, 14. Juni 2018

Unbewohnte Häuser sollte man häufiger kontrollieren




Sie haben ein Haus, das derzeit leer steht? Dann sollten Sie es

regelmäßig (mind. einmal pro Woche) kontrollieren. Bedenken

Sie auch, dass der Versicherungsschutz der

Wohngebäudeversicherung in diesem Fall nur bedingt besteht.

Nach den allgemeinen Bedingungen der Versicherung betrifft

es Wohngebäude, die mehr als 89 Tage nicht bewohnt sind.

Montag, 28. Mai 2018

Ein paar Fragen/Denkanstöße zum Immobilienverkauf bevor Sie loslegen!


Bevor Sie Ihre Immobilie an den Markt bringen, stellen Sie sich mal nachfolgende Fragen:


·     Wie ermittle ich einen marktgerechten Verkaufspreis?

·     Bis wann muss die Immobilie verkauft sein?

·     Welche Verkaufsstrategie soll ich anwenden?

·     Welche Zielgruppen spreche ich an?

·     Welche Werbemedien sollen genutzt werden?

·     Wie stelle ich meine Erreichbarkeit sicher?

·     Welche Informationen gebe ich am Telefon preis?

·     Welche Verkaufsunterlagen benötige ich?

·     Wie präsentiere ich meine Immobilie?

·     Wie führt man Besichtigungen durch?

·     Wie stelle ich sicher, dass die Finanzierung des Käufers steht?

·     Zu welchem Notar werde ich gehen?

·     Wann soll der Kaufpreis bezahlt sein?

·     Sind noch Pfandfreigaben einzuholen?

·     Fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an?

·     Wann soll die Immobilie übergeben werden?



Natürlich sind vorgenannte Überlegungen nur ein „Auszug“ der zu beachtenden Aufgaben. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie das alles alleine nicht durchführen wollen/können, wenden Sie sich an einen professionellen Immobilienmakler.



Natürlich stehe ich Ihnen hierbei zur Verfügung.



Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Montag, 7. Mai 2018

Ein paar Gedanken/Tipps zum Immobilienverkauf


IMMOTIPP 1

Lassen Sie sich vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung zeigen. Denn danach kann es zu spät sein!



IMMOTIPP 2

Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal. Deshalb lohnt sich der Aufwand eines PROFI-Fotografen und Homestagers, um Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzten. Machen Sie Braut hübsch!



IMMOTIPP 3

Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, fragen Sie nicht Ihren Nachbarn/Bekannten nach dem PREIS Ihrer Immobilie. Auch die kostengünstigen Online-Bewertungs-Tools sind i. d. R. unbrauchbar. Wenden Sie sich an einen Profi zur Wertermittlung.



IMMOTIPP 4

Eine Besichtigung ist wie ein „Blind Date“, man weiß nie, WER vor der Tür steht. Stellen Sie bereits am Telefon die richtigen Fragen.



IMMOTIPP 5

Legen Sie sich ein finanzielles BUDGET für Werbung und für die Investition Ihrer Zeit zurecht. Ein guter Makler gibt durchschnittlich in etwa 5.000,-- € bis 6.000,-- € und ca. 50 bis 60 Arbeitsstunden für die Vermarktung einer Immobilie aus.



IMMOTIPP 6

Fragen Sie bei der Besichtigung welche anderen Immobilien Ihr Interessent bereits besichtigt hat. Sie wissen dann, welche Objekte IHRE Konkurrenten sind.



IMMOTIPP 7
Lassen Sie optisch ansprechende Grundrisse erstellen, um gute Unterlagen zu haben und um den Interessenten eine Vorstellung zu geben.



IMMOTIPP 8

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Kanäle Sie für den Verkauf nutzen wollen (Zeitungen, Immobilienbörsen etc.).

Natürlich stehe ich Ihnen als professioneller Immobilienmakler auch gerne bei der Vermarktung Ihrer Immobilie zur Verfügung.

Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier

Montag, 16. April 2018

Fragen des Interessenten beim Besichtigungstermin


Naturgemäß hat ein Interessent viele Fragen zu Ihrer Immobilie. Sie sollten diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um sich vor negativen Folgen zu schützen.

Fragen zu technischen Details können Sie gut mit Baubeschreibungen, Rechnungen zu Erneuerungen oder mit Messprotokollen der letzten Wartung untermauern.

Gerade bei älteren Objekten haben Sie aber häufig keine genauen Informationen über Bauart und Ausführung. Machen Sie dann auch keine Aussagen über die Sie sich nicht sicher sind.

Auch zur Umgebung, zur Nachbarschaft und zu persönlichen Motiven für den Verkauf werden Ihnen häufig Fragen gestellt werden. Hier müssen Sie abwägen, welche Antworten Sie geben möchten.

Ihre persönlichen Gründe für den Verkauf, sind Ihre Privatangelegenheit. Sie müssen sie dem Interessenten nicht offenlegen. Allerdings gewinnt Ihr Besucher leicht den Eindruck, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ihm Antworten verweigert werden. Wägen Sie daher ab, ob Sie nicht mit offenen Karten spielen wollen, auch was Ihre persönlichen Motive angeht.

Die Fragen zur Nachbarschaft sind ebenfalls heikel, weil es um persönliche Beziehungen geht. Beschränken Sie am besten Ihre Aussagen darauf, z. B. zu sagen: „Im Nachbarhaus wohnt eine junge Familie mit zwei Kindern.“ Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben, erzählen Sie dies ruhig. Erwecken Sie aber nicht den Eindruck, die ganze Nachbarschaft ist „eine große Familie“. Das kann schnell nach hinten losgehen, wenn der Kaufinteressent vielleicht auf Abstand bedacht ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung. Tel. 0841-93159112 oder Sie informieren sich unter www.k-und-f-immobilien.de



Herzlichst



Ihr Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Mittwoch, 28. März 2018

PRO IMMOBILIENMAKLER


Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und überlegen nun, ob Sie das selbst machen oder doch einen Immobilienmakler damit beauftragen? Stellen Sie sich hierzu einfach nachfolgende Fragen. Dann entscheiden Sie, was für Sie der bessere Weg ist.



Ø  Habe ich den Verkaufspreis fachmännisch errechnet und ist er somit marktgerecht?

Ø  Bin ich standfest genug, diesen Preis auch durchzusetzen?

Ø  Weiß ich, worauf es bei einer Anzeige im Internet oder in der Zeitung ankommt?

Ø  Habe ich die Möglichkeit, der breiten und professionellen Präsentation im Internet?

Ø  Wie schütze ich mich vor den zahlreichen Anrufern oder Anfragen per E-Mail die nur neugierig sind?

Ø  Habe ich die Zeit und die Lust, mich mit vielen nutzlosen Gesprächen u. Besichtigungen zu beschäftigen?

Ø  Habe ich die Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit wirklich nur kaufwillige meine Immobilie besichtigen und keine Immobilien-Touristen?

Ø  Ist die meine persönliche Erreichbarkeit jederzeit für Anfragen gewährleistet?

Ø  Weiß ich, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich meine Immobilie überhaupt leisten können?

Ø  Wie prüfe ich die Zahlungsfähigkeit der Interessenten?

Ø  Weiß ich, in welchen Punkten ich als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung eingehe?

Ø  Kenne ich einen guten Notar und weiß ich, worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?

Ø  Was mache ich, wenn der Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?



Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung. Tel. 0841-93159112 oder www.k-und-f-immobilien.de



Herzlichst

Ihr Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Samstag, 17. März 2018

Die Haus-/Wohnungsbesichtigung

Immer wieder fragen mich Verkäufer, ob sie bei der Besichtigung dabei sein sollen, wenn ich mit Interessenten vorbeikomme. Ich antworte dann i. d. R., dass sie gerne dabei sein dürfen, aber es aus Gründen einer besseren Vermarktung eher besser ist, wenn die Eigentümer bei der Besichtigung mit Interessenten NICHT anwesend sind.

Einigen Interessenten ist es schlichtweg unangenehm, wenn die Eigentümer anwesend sind. Z. B. beim Betreten von intimen Räumen wie Schlafzimmer, Badezimmer und WC. Man dringt halt irgendwie doch in die Privatsphäre des anderen ein und das verursacht bei vielen ein unbehagliches Gefühl, das sich kontraproduktiv auf den Verkauf auswirken kann. Man traut sich vielleicht auch nicht kritische Fragen zu stellen, um den Eigentümer aus Anstand nicht zu verärgern.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Interessenten, die überwiegend nach Negativmerkmalen der Immobilie suchen und das auch bei jeder Gelegenheit zur Sprache bringen. Dies wiederum verursacht beim Eigentümer oft eine ablehnende Haltung gegenüber den Interessenten, da natürlich der Eigentümer emotional ganz anders mit SEINEM HAUS/SEINER WOHNUNG verbunden ist, als ein „Fremder“. Auch dies kann sich negativ auf die Verkaufsverhandlungen auswirken.
Deshalb ist es sinnvoll, wenn Eigentümer nicht bei der Besichtigung dabei sind, denn der Makler ist neutraler Dritter und lässt Emotionen „draußen“ und fördert dadurch u. a. die Vermarktung der Immobilie.
Deshalb bin ich Ihr starker und kompetenter Makler, der Ihre Interessen vertritt, losgelöst von Emotionen.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.