Montag, 27. Januar 2020

Die aktuelle Lage des Immobilienmarktes in Ingolstadt


Aktuell ist auf dem Ingolstädter Immobilienmarkt eine Konsolidierung zu beobachten. Sowohl bei den Kaufpreisen als auch bei den Mieten sind Rückgänge zu verzeichnen. Sicherlich hat dazu auch die rege Neubautätigkeit in den letzten Jahren beigetragen, dass sich die Preise mittlerweile entspannen. Aber auch der sogenannte „Dieselskandal“ und die damit verbundenen Hiobsbotschaften des Autobauers AUDI und die daraus folgende Angst um Arbeitsplätze beeinflussen die Preise am Wohnimmobilienmarkt. Interessenten sind zurückhaltender geworden, der Wanderungssaldo entspannt sich auch zusehends.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

Donnerstag, 9. Januar 2020

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN BAULAND UND BAUERWARTUNGSLAND


Wer ein Haus bauen möchte, braucht erst mal ein geeignetes Baugrundstück. Damit aber darauf gebaut werden darf, muss es voll erschlossen sein und ein z. B. gültiger Bebauungsplan vorliegen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich bei den zuständigen Behörden ausführlich zu erkundigen, wie es mit der Bebaubarkeit des Grundstücks aussieht.
Man sollte wissen, was es mit dem Begriffen Bauland und Bauerwartungsland auf sich hat. Grundstücke, die als Bauerwartungsland markiert sind, sind zwar im Flächennutzungsplan der Kommunen für eine Nutzung als Baugrund vorgesehen, jedoch ist noch kein Bebauungsplan vorhanden und keine Erschließung erfolgt. Somit kann die Fläche auch noch nicht bebaut werden. Erst ein gültiger Bebauungsplan gibt nämlich Auskunft, wie ein Grundstück bebaut werden darf. In einem Bebauungsplan ist z. B. festgelegt, welche Ausmaße (z. B. Größe und Höhe) das zu bauende Gebäude haben darf, wie viel Fläche überbaut werden kann und welche Grenzabstände zu dem Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.
Haben sich also ein Interessent für ein Grundstück entschieden, das bereits als Bauland ausgewiesen ist, steht einer Bebauung grundsätzlich nichts entgegen. Anders ist die Sachlage eben bei Bauerwartungsland. Hier soll zukünftig Bauland entstehen, aber es liegt hier i. d. R. noch kein rechtsgültiger Bebauungsplan vor und das Grundstück ist noch nicht baurechtlich erschlossen. Somit hat der Grundstückskäufer noch kein Baurecht.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


Donnerstag, 2. Januar 2020

Ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!

Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde,
das Jahr 2019 ist vorbei, deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen/Euch für ein erfolgreiches und spannendes Jahr zu bedanken.
Ich freue mich auf ein weiteres neues Jahr und auf gute Zusammenarbeit mit Ihnen/Euch. Ich wünsche Ihnen/Euch und Ihren/Euren Lieben viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2020!

Herzlichst Ihr/Euer

Gerhard Fischermeier

Mittwoch, 18. Dezember 2019

Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt. Zukünftig wird es dann nicht mehr möglich sein, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, nichts bezahlen muss und es hört dann endlich auch die Werbung von Maklern auf, dass man für den Verkäufer/Eigentümer natürlich ohne Provision tätig ist. Ich begrüße das ausdrücklich.
Wer einen Makler beauftragt, muss zahlen und kann maximal die Hälfte der Maklerprovision an die jeweils andere Vertragspartei "umwälzen".
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich bis spätestens März 2020 in den Bundesrat gehen. In Kraft tritt es dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020. Einzelheiten können Sie aus dem nachfolgenden Link entnehmen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf?fbclid=IwAR2cEYvfbDbiteAVIrEbPnobuKscr-u4jvhKoYVv2pIZbh4AmMkcBX_nr8I



Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Montag, 2. Dezember 2019

Warum verkaufen Sie Ihre Immobilie ohne Makler?

Für private Immobilienverkäufer ist der Verkauf der eigenen Immobilie oft die wichtigste finanzielle Transaktion ihres Lebens. Daher verwundert es, dass viele dieses Vorhaben ohne einen Experten durchführen wollen.

Bei Gesundheitsproblemen konsultiert man einen Arzt. Muss jemand vor Gericht erscheinen, nimmt er seinen Anwalt mit. Sein Auto lässt man in der Kfz-Werkstatt warten und reparieren usw.

Beim komplexen Immobilienverkauf hingegen versuchen viele selbst ihr Glück – hauptsächlich aus dem Wunsch heraus, das Maklerhonorar zu sparen. Manche denken auch, dass „für die wenigen Besichtigungen“ keine Hilfe notwendig sei.

Diese Einstellung ist aber sehr leichtsinnig, denn es gibt einige Aspekte, an die Privatverkäufer im ersten Moment vielleicht gar nicht denken und setzen sich so einem großen (finanziellen) Risiko aus.

Sie wollen noch mehr über das Thema wissen? Gerne kläre ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Samstag, 16. November 2019

K & F Immobilien e. K. - Inhaber: Gerhard Fischermeier auch als Sponsor



Gerne unterstützte ich unseren örtlichen Tischtennisverein finanziell bei der Anschaffung neuer Trikots. Ich wünsche den einzelnen Mannschaften damit viele Siege und dem Verein für die Zukunft auch weiterhin alles Gute.
www.k-und-f-immobilien.de

Donnerstag, 14. November 2019

Das können Sie von einem guten Immobilienmakler erwarten


Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück verkaufen und beabsichtigen einen Immobilienmakler damit zu beauftragen? Aber welcher ist der Richtige?

Das können Sie von einem guten Makler erwarten, der Ihr Vertrauen genießt:

Er soll

 gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
 den Markt sehr gut kennen
 den Wert der Immobilie korrekt bestimmen
 über ein umfassendes Netzwerk verfügen
 Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
 Ihnen den Stress abnehmen
 wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
 stets gläsern agieren, Sie über alle Schritte informieren
 auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
 mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
 die Rechtssicherheit in allen Phasen nicht außer Acht lassen
 nur erfolgversprechende Käufer vermitteln
 den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie finden

Vorgenannte Auflistung stellt nur einen kleinen Auszug dar. Gerne informiere ich Sie ausführlich über Maklerleistungen und was Sie erwarten können.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de