Mittwoch, 13. Juli 2022

Diese Mietrenditen verdienen Sie aktuell in Deutschland

Ein gutes Immobilieninvestment trägt sich selbst. Eine Kennzahl dafür ist die Mietrendite, die Sie jedes Jahr erwirtschaften. Eine aktuelle Auswertung zeigt aber: In vielen Regionen funktioniert dieses Modell zur Zeit nicht mehr so gut.

Mit nachfolgenden Link sehe Sie die aktuellen Mietrenditen in Deutschland.

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/401-regionen-in-deutschland-analysiert-wohnung-kaufen-und-vermieten-wo-sie-die-hoechsten-mietrenditen-kassieren-koennen_id_110273294.html


Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Freitag, 1. Juli 2022

Nachrüstverpflichtungen bei einem Eigentümerwechsel

 

Interessenten, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen mittlerweile auch u. U. energetische Vorgaben umsetzen. Welche Anforderungen das sind, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Eine gekaufte Immobilie muss dann die Anforderungen des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

So müssen z. B. Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden. Außerdem besteht z. B. eine Dämmpflicht für Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Des Weiteren besteht auch eine Dämmverpflichtung für die oberste Geschossdecke, wenn dort bislang ein Wärmeschutz fehlte. Kommen Käufer diesen Pflichten nicht nach, kann das Bußgelder nach sich ziehen.


Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
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Montag, 13. Juni 2022

Die drei Arten von Maklerverträgen mit Verkäufern

 

Einfacher Maklerauftrag

Ein einfacher Maklerauftrag ist ein Vertrag mit den wenigsten Pflichten. Für den Abschluss des Vertrages reicht es aus, dass der Eigentümer den Immobilienmakler beauftragt, dessen Immobilie zu verkaufen (richtig muss es eigentlich heißen, die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Immobilie nachzuweisen und/oder zu vermitteln). Der Eigentümer geht jedoch KEINE nennenswerten Verpflichtungen ein und kann seine Immobilie durch Einschaltung weitere Makler parallel zur Vermarktung anbieten lassen oder auch selbst am Markt auf Käufersuche gehen. Verkauft er das Objekt ohne Zutun eines Maklers, dann schuldet er auch keine Maklerprovision. Nachteil an der Sache ist jedoch, dass der Immobilienmakler zwar die Erlaubnis erhält, die Immobilie zu vermitteln, der Makler jedoch nicht dazu verpflichtet ist, hierfür was zu tun. Ob und wie der Makler sich engagiert, bleibt ihm überlassen. Der einfache Maklerauftrag kann jederzeit gekündigt werden.

 

Makleralleinauftrag

Anders schaut es beim einfachen Makleralleinauftrag aus. Hier darf der Eigentümer nur einen Immobilienmakler mit der Vermarktung beauftragen. Der Makler verpflichtet sich, anders als beim einfachen Maklerauftrag, auch tatsächlich tätig zu werden. Dem Auftraggeber ist es aber auch beim einfachen Makleralleinauftrag gestattet, selbst nach passenden Interessenten Ausschau zu halten und die Immobilie auch ohne Zutun des Maklers zu verkaufen. In diesem Fall fällt auch keine Maklerprovision für den Eigentümer an. Wenn der Eigentümer trotz Makleralleinauftrag einen weiteren Immobilienmakler beauftragt, muss er ggf. mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Damit ein Auftraggeber nicht ewig an den Makler gebunden ist, vor allem, wenn dieser keinen Käufer findet, unterliegt der Alleinauftrag einer zeitlichen Befristung. Üblich sind hier in der Praxis Zeiträume von drei bis sechs Monaten.

 

Qualifizierter Makleralleinauftrag

Beim qualifizierten Makleralleinauftrag vereinbaren Makler und Auftraggeber, dass die Immobilie ausschließlich vom Makler vermittelt werden darf. Das heißt, weder ein anderer Makler noch der Auftraggeber selbst dürfen tätig werden. Findet der Verkäufer ohne Makler einen potenziellen Interessenten, muss er ihn an den Makler verweisen. Hält sich der Auftraggeber nicht daran, hat der Makler einen Anspruch auf finanziellen Ersatz. Allerdings sind die rechtlichen Hürden sehr hoch, einen rechtsgültigen qualifizierten Makleralleinvertrag abzuschließen. Dieser bedarf nämlich einer Individualvereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Hier legt die Rechtsprechung aber die Messlatte recht hoch. In der Praxis halten deshalb die allermeisten abgeschlossenen qualifizierten Makleralleinverträge einer rechtlichen Belastungsprobe nicht stand. Auch der qualifizierte Makleralleinvertrag unterliegt der einer zeitlichen Befristung.

 

Sie haben weitere Fragen zum Thema wie z. B. Formerfordernisse bei Maklerverträgen, die Höhe und Verteilung von Maklerprovisionen oder Widerruf von Maklerverträgen? Gerne stehe ich Ihnen als Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt mit meinem KOWHOW zur Verfügung.


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. – Ingolstadt

Tel. 0841-93159112

info@k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 24. Mai 2022

Die Auflassungsvormerkung

Kaufen Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück steht im notariellen Kaufvertrag, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird. Aber was ist das und warum wird das eigentlich gemacht?


Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Erwerbers und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie dient als Sicherung des Anspruchs des Käufers der Immobilie auf Übertragung des Eigentums an der zu kaufenden Immobilie und ist somit eine dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs.


Durch die Auflassungsvormerkung wird das Grundbuch gesperrt. Dieser Vorgang verhindert somit, dass der Verkäufer das Objekt nicht noch einmal verkaufen kann.
Erfolgt dann bei Fälligkeit die Kaufpreiszahlung wird die Auflassungsvormerkung wieder gelöscht und es erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer.


Gerne stehe ich Ihnen als Ihr regionaler Immobilienmakler in Ingolstadt für weitere Fragen zum Thema Immobilienverkauf zur Verfügung.


Herzlichst Ihr


Gerhard Fischermeier

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Donnerstag, 12. Mai 2022

Grundsteuerreform

Wegen der der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in der Zeit zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Finanzämter verlangen Angaben über die Grundstücke und dem darauf befindlichen Gebäuden. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt, die angewendet werden, sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Die Daten sollen elektronisch (über "Elster") eingereicht werden. Ab 1.1.2025 wird die neue Grundsteuer dann in Kraft treten. 


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

Kontakt:
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Mittwoch, 27. April 2022

Die Haftung des Maklers

Was ist, wenn ein Immobilienmakler seinen Kunden eine falsche Beratung „verpasst“, indem er z. B. gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt? Ob nun wissentlich oder nicht, lassen wir mal dahingestellt. Ein Fehlverhalten kann für den Makler schmerzlich finanzielle Folgen haben. Verstöße kann dem Makler ggf. die gesamte Provision kosten (Stichwort: „Verwirkung“) und evtl. sogar noch Schadenersatzansprüche auslösen.

Das Thema der Haftung sollte daher stets im Gedächtnis eines jeden Immobilienmaklers verankert sein. Falsche Objektangaben bzgl. Eigenschaften oder Beschaffenheit der Immobilie können leicht mal zu Schadenersatzforderungen führen. Nicht geprüfte Angaben/Aussagen „ins Blaue hinein“, die den Interessenten (Käufer/Mieter) etwas suggerieren sollen, was nicht zutrifft, sind meist sehr problematisch. Eine Überprüfung der wesentlichen Objektangaben sollte daher eine Selbstverständlichkeit eines jeden Maklers sein.

Übrigens: Einer der häufigsten Fälle, weshalb es bei Immobilienverkäufen ohne Beteiligung eines Maklers zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ist die Tatsache, dass falsche Objektangaben seitens der Verkäufer gemacht wurden. Sicher nicht immer absichtlich, oft eher aus Unwissenheit der Laien.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Natürlich kann auch einem Profi mal ein Fehler unterlaufen. Als Mitglied des Berufsverbandes IVD und als zertifizierter Immobilienmakler nach DIN EN 15733 bin ich daher verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu unterhalten. Verbraucherschutz wird daher bei mir großgeschrieben. Sollte ein Kunde geschädigt werden, ist zumindest sichergestellt, dass er hier nicht alleine gelassen wird.

Hinweis: Gegen grob fahrlässige Verstöße gegen die Treuepflichten gegenüber seinem Auftraggeber gibt es keine Versicherung.

Hier noch ein paar Tipps

  1. Fragen Sie Ihren Makler nach seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
  2. Lassen Sie sich von Ihrem Makler erklären, wer die Provision bezahlt.
  3. Wenn ein Makler viele Infos rund um die Immobilie vom Eigentümer wünscht, wundern Sie sich nicht, denn es ist ein gutes Zeichen.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

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Dienstag, 12. April 2022

Die Erschließung bei Baugrundstücken

 

Man hat das richtige Grundstück für den Bau des eigenen Hauses gefunden. Nun steht das Thema Erschließung des Grundstücks auf der Agenda. Ist es noch nicht erschlossen, kommen einige Erschließungskosten auf den Käufer zu. Der Begriff Erschließung bedeutet das Zugänglich machen des Grundstücks nach dem Baugesetzbuch. Dies ist erforderlich damit das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Einen Großteil der anfallenden Erschließungskosten hat der neue Grundstückseigentümer zu zahlen. Da kommt einiges zusammen. Welche Erschließungskosten gibt es, wie hoch sind sie und wann sind sie zu bezahlen?

 

WELCHE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN GIBT ES?

Unterschieden wird zwischen der öffentlichen und der privaten Erschließung. Die öffentliche Erschließung ist i. d. R. Aufgabe der Kommune und umfasst Baumaßnahmen, die bis an die Grundstücksgrenze reichen. Die private Erschließung erfolgt innerhalb der Grundstücksgrenzen und beinhaltet alle baulichen Maßnahmen zum Anschluss an die Versorgungseinrichtungen.

Baugrundstücke müssen bzgl. Zufahrt und Technik erschlossen werden. Zu den verkehrsmäßigen Erschließungskosten gehören Straßenbau, Fußwege, öffentliche Plätze und Grünflächen, Beleuchtung und Lärmschutz usw. Die technische Erschließung umfasst die Leitungen für die spätere Hausinstallation (Wasser, Kanal, Strom, Telefon, Gas etc.). Die technischen Erschließungskosten sind also Kosten, die für den Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz fällig werden.

 

Auflistung VON ERSCHLIESSUNGSKOSTEN

  • Stromversorgung
  • Wasserversorgung
  • Anschluss an die Kanalisation für Abwasser
  • Gasanschluss
  • Fernwärme
  • Telekommunikation: Internet, Telefon, TV-Kabelanschluss
  • Vermessungskosten
  • Bodengutachten
  • Untersuchung auf Bodendenkmäler
  • Schallschutzanlagen
  • Straßenbau
  • Gehwege und öffentliche Plätze
  • Grünflächen
  • Parkplätze
  • Beleuchtung oder Lärmschutz
  • Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen

 

WER ERHEBT UND WER BEZAHLT DIE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN?

Einen kleinen Teil (mindestens 10%) der öffentlichen Erschließungskosten hat die Kommune zu tragen, den Rest kann sie als Erschließungsbeitrag weitergeben (mal von Ausnahmen abgesehen).

Die Kostenberechnung im Detail gestaltet sich teilweise recht kompliziert. Regelungen findet man z. B. im Baugesetzbuch und im Kommunalabgabenrecht. Die Kosten variieren von Bundesland zu Bundesland. Anschlüsse an Versorgungsleitungen (z. B. für Strom oder Hausinstallation) berechnen hingegen regionale Versorgungsdienstleister.

 

WIE WERDEN DIE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN BERECHNET?

Die Kostenverteilung erfolgt aufgrund vorgegebener Verteilungsmaßstäbe. Häufig wird nach der Grundstückgröße und nach dem Maß der baulichen Grundstücksnutzung (GRZ und/oder GFZ) auf alle anliegenden Grundstücke verteilt.

 

WIE HOCH SIND DIE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN FÜR EIN GRUNDSTÜCK?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend für die Höhe der Kosten sind i. d. R. der Materialeinsatz sowie der Aufwand bzw. die Arbeitsstunden.

Grob geschätzt lässt sich sagen, dass die meisten Grundstücke sich mit einem Gesamtpreis zwischen 40 bis 90 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche voll erschließen lassen.

 

WANN SIND DIE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN FÄLLIG?

Je nach Art der Erschließung und der Erschließungsdauer richtet sich auch die Fälligkeit der Zahlung. Manche Bescheide kommen umgehend, manche nach Fertigstellung von Teilabschnitten der Erschließungsarbeiten, andere bei/nach Abschluss der Maßnahmen. Und manchmal kommen auch noch Abrechnungen erst nach Jahren der Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen.

Zu zahlen sind die Rechnungen meist innerhalb von vier Wochen in einer Summe. Somit ist es ratsam, entsprechende Gelder kurzfristig abrufen zu können.

 

WO LASSEN SICH DIE ERSCHLIESSUNGSKOSTEN ERFRAGEN?

Hier sind die Gemeinden Ihr erster Ansprechpartner. Dort erfahren Sie die zeitliche Planung ebenso wie die (voraussichtlichen) Kosten und die Zahlungsmodalitäten.

Weitere Stellen wären die regionalen Versorgungsdienstleister (wie z. B. Strom, Gas, Telefon usw.), die Auskunft geben.

 

FAZIT: Unterschätzen Sie die ERSCHLIESSUNGSKOSTEN NICHT UND informieren Sie sich SO GUT WIE MÖGLICH!

Die Erschließungskosten sind sehr unterschiedlich und können daher von wenigen tausend Euro bis zu fünfstelligen Beträgen variieren. Wichtig ist, dass Sie sich so genau wie möglich über die Höhe der zu erwartenden Kosten zu informieren. Es kommt vor, dass Bescheide erst Jahre nach Abschluss der Bautätigkeiten ins Haus flattern. Ein finanzielles Polster ist daher ein absolutes Muss. Oder man sucht von vornherein nur nach voll erschlossenen, abgerechneten Grundstücken und spart sich so zumindest den Zeitaufwand für die Erschließung und hat die die Erschließungskosten gleich mit eingepreist.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

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