Dienstag, 14. März 2023

Drei Arten des Maklerauftrags beim Immobilienverkauf


Es gibt verschiedene Immobilienmaklerverträge, die zwischen einem Immobilienmakler und einem verkaufswilligen Eigentümer einer Immobilie abgeschlossen werden können. Hier sind die 3 Vertragsarten:

 

·       der einfache Maklerauftrag

·       der Makleralleinauftrag

·       der qualifizierter Makleralleinauftrag

 

Je nachdem, welche Auftragsart gewählt wurde, steht der Immobilienmakler in der Pflicht, bestimmte Dienstleistungen zu liefern. Zusätzlich regelt die jeweilige Vertragsart auch, wer alles berechtigt ist, die Immobilie zu vermarkten.

 

Der einfache Maklerauftrag

Der einfach Maklerauftrag ist der lockerste von allen. Er gibt dem Immobilienmakler das Recht, die Immobilie nachzuweisen und/oder zu vermitteln. Der Eigentümer kann aber auch selbst eigene Verkaufsbemühungen unternehmen oder zusätzlich andere Makler einschalten oder weitere Kanäle nutzen, um die Immobilie zu verkaufen. Der Makler wird nur dann eine Provision erhalten, wenn er den Verkauf der Immobilie tatsächlich nachgewiesen und/oder vermittelt hat. Der Makler ist aber bei dieser Auftragsart nicht verpflichtet, irgendwelche Bemühungen zu Vermarktung zu unternehmen. Empfehlenswert ist diese Auftragsart nicht, da Makler i. d. R. geringes Interesse an solchen Aufträgen haben, wenn mehrere Makler zeitgleich und der Eigentümer auch noch selbst Vermarktungsaktivitäten unternehmen dürfen. Es ist auch für die Vermarktung der Immobilie nicht ratsam, denn ein altes Sprichwort sagt: „Zu viele Köche verderben den Brei.“ Man sieht dann häufig, dass ein und dieselbe Immobilie mehrmals von verschiedenen Maklern und vom Eigentümer selbst angeboten wird, teils auch noch mit den unterschiedlichsten Kaufbedingungen (Kaufpreis, Provision, Immobilienangaben usw.). Das wirkt sich meist kontraproduktiv auf den Verkauf und den zu erzielenden Preis aus.

 

Der Makleralleinauftrag

Der Makleralleinauftrag gibt dem Makler das ausschließliche Recht, die Immobilie zu verkaufen. Das bedeutet, dass der Eigentümer keine anderen Makler einschalten darf. Dem Eigentümer ist es jedoch nach wie vor gestattet, bei dieser Auftragsart weiterhin auch selbst einen passenden Interessenten zu suchen. Der Makler ist hier verpflichtet, tatsächlich tätig zu werden. Diese Art von Vertrag kommt bei der Vermarktung von Wohnimmobilien in der Praxis relativ häufig vor, da sich der Makler ziemlich sicher sein kann, dass er für seine Arbeit auch belohnt wird.

 

Der qualifizierte Makleralleinauftrag

Der qualifizierte Makleralleinauftrag ähnelt dem vorgenannten Makleralleinauftrag. Auch hier darf der Eigentümer keinen weiteren Makler einschalten. Zusätzlich ist es aber dem Eigentümer untersagt, selbst in der Vermarktung tätig zu werden und muss Interessenten, die an ihn herantreten, an den Makler verweisen. Natürlich ist diese Form aus der Sicht des Maklers die idealste Vertragsart. Allerdings bedarf es zum rechtsgültigen Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrages einer „INDIVIDUALVEREINBARUNG“ zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienmakler. Diese ist aber in der Praxis äußerst schwierig zu formulieren und hält in den meisten Fällen einer rechtlichen Würdigung nicht stand, da die Rechtsprechung hier (richtigerweise) sehr hohe Hürden festgelegt hat.

 

Sie spielen sich auch mit dem Gedanken, Ihr Wohnhaus, Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück zu verkaufen? Gerne stehe ich Ihnen professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

Dienstag, 28. Februar 2023

Wissenswertes über den aktuellen Immobilienmarkt in Ingolstadt


Was war bis 2022?

Ingolstadt ist in den letzten Jahren stark gewachsen und hat nun rd. 140.000 Einwohner. Diese Bevölkerungsentwicklung wirkte sich auch auf den Immobilienmarkt aus. Hier sind einige wissenswerte Infos zum Immobilienmarkt in Ingolstadt:

Preisentwicklung: Der Immobilienmarkt in Ingolstadt hat in den letzten Jahren hohe Preissteigerung erfahren, insbesondere im Bereich der Wohnimmobilien. Laut Immowelt betrug der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Eigentumswohnung in Ingolstadt im Jahr 2021 etwa 5.200 Euro. Auch die Mietpreise sind in Ingolstadt in den letzten Jahren kräftig gestiegen, insbesondere im Bereich der Neubauwohnungen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung in Ingolstadt betrug im Jahr 2021 laut Immowelt etwa 14,00 Euro/m² Wohnfläche.

Angebot und Nachfrage: Die Nachfrage nach Wohnimmobilien in Ingolstadt war insgesamt hoch, insbesondere in den zentralen und begehrten Stadtteilen. Der Markt wurde zunehmend von einer begrenzten Anzahl von verfügbaren Wohnimmobilien und einer hohen Anzahl von Kaufinteressenten beeinflusst. Hierbei spielten auch die bis Dato niedrigen Darlehenszinsen von rund nur 1% eine entscheidende Rolle.

 

Was ist 2023?

Aktuell unterliegt der Immobilienmarkt in der Region Ingolstadt einer Veränderung. Erkennbar ist dies z. B. Anhand der Nachfrage (Interessenten), die mittlerweile spürbar weniger geworden ist. Parallel hierzu nehmen die Kaufangebote zu und bei diesen ist je nach Objektart und -alter auch mit Preisabschlägen in unterschiedlicher Höhe zu kalkulieren, will man einen passenden Käufer finden. Ausschlaggebend hierfür sind u. a. die stark gestiegenen Finanzierungszinsen, die sich mittlerweile im Bereich 3,5% bis 4,0% bewegen und damit verbunden die Finanzierungsinstitute, die ihre Kreditvergaben auch verschärft haben. Steigende Zinsen bedeuten für Darlehensnehmer, dass deren Finanzrahmen sich bedeutend schmälert, mit der Folge, dass einige den Wunsch zum Kauf der eigenen Immobilie erst mal wieder ad acta legen (müssen). Die Entwicklung geht weg von einem Verkäufer- hin zu einem Käufermarkt.

Problematisch ist derzeit auch die Tatsache, dass aufgrund der aktuellen Situation, wie Baustoffmangel, Lieferkettenschwierigkeiten, hohe Inflation und Handwerkermangel das Baugewerbe ebenfalls durcheinandergewirbelt wird. Verlässliche Kalkulationen für Neubau und Renovierung/Sanierung sind deswegen derzeit äußerst schwierig. Als Folgen werden einige bereits zugeteilte Baugrundstücke in Neubaugebieten in der Stadt und Umlandgemeinden zurückgegeben.

 

Was bringt die Zukunft?

Auch die Immobilienwirtschaft unterliegt zyklischen Konjunkturschwankungen. Ich denke jedoch, dass sich der Markt in ein bis zwei Jahren wieder stabilisieren wird, in der Hoffnung, dass sich Inflation, Baustoffmangel, Handwerkermangel, Zinserhöhungen etc. beruhigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung Ingolstadts als Standort der Automobilindustrie und der Hochschullandschaft gibt es auch in Zukunft Potenzial für eine positive Entwicklung des Immobilienmarkts in Ingolstadt.

 

Eine Info von Ihrem Immobilienmakler für Ingolstadt.

K & F Immobilien e. K.

Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

 

Mittwoch, 15. Februar 2023

Immobilienumsätze sinken in Bayern im Jahresvergleich

 


Die Immobilienumsätze gaben in Bayern im Jahr 2022 um -8,7 % nach, während der Rückgang in Deutschland nur bei -6,7 % lag.

„Nach vielen Jahren mit jährlichen Rekordzahlen bei den Immobilienumsätzen sind erstmals seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 sinkende Werte ermittelt worden. Kontinuierlich angestiegene Finanzierungskosten, eine restriktivere Kreditvergabe der Banken sowie eine steigende Inflationsrate dämpfen die Lust am Immobilienerwerb.“, erklärt Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Ab dem zweiten Quartal 2022 zeichnete sich bereits ab, dass die bayernweiten Immobilienumsätze das fulminante Ergebnis aus dem Vorjahr von 72 Mrd. € nicht mehr erreichen würden. Das abgelaufene Jahr 2022 schloss dementsprechend mit einem Transaktionsvolumen von insgesamt 65,7 Mrd. € deutlich schwächer ab“.
(Quelle: IVD Süd e. V.)

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder nur den aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in der Region Ingolstadt und Umgebung wissen? Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.


Kontakt:

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

Montag, 30. Januar 2023

Warum eine kostenlose Online-Immobilienbewertung i. d. R. wertlos ist

Sie benötigen den aktuellen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und stehen vor der Thematik der Preisermittlung? Viele neigen hier dazu im Internet nach einer kostenlosen und schnellen Wertermittlung zu suchen. Aber ist das clever und wirklich zielführend?

 

Mittlerweilen gibt es viele Anbieter, die mit einer kostenlosen Online-Werteinschätzung werben. Man gibt mit ein paar Klicks wenige Immobiliengrunddaten ein und schon wird einem ein Ergebnis geliefert. Doch wie marktgerecht sind diese Wertermittlungen wirklich? Glauben Sie im Ernst, dass durch Eingabe von lediglich 4 oder 5 Zahlen der Wert Ihrer Immobilie marktgerecht berechnet werden kann?

Eine vernünftige Immobilienbewertung ist wesentlich aufwändiger. Viele Faktoren und Parameter müssen berücksichtigt werden. Da reicht es nicht nur mal kurz Adresse, Grundstücksgröße, Immobilienart, Alter und Wohnfläche einzugeben und schon hat man ein passendes Resultat.

Aber was bezwecken diese Anbieter von schnellen kostenfreien Online-Bewertungen? Es geht nur darum, Ihre Daten abzugreifen, die dann teilweise sogar noch kostenpflichtig an Dritte weiterverkauft werden (Stichwort: Leads).

Nicht nur vorgenannte „Mindestdaten zur Immobilie“ spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den Preis eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Für eine sachgerechte Wertermittlung ist auf jeden Fall schon mal eine Begehung der Immobilie vor Ort unerlässlich, um sich von der Lage, vom tatsächlichen Zustand, Ausstattung, evtl. vorhandener Mängel/Instandhaltungsrückstände u.v.m. ein reelles Bild zu machen. Des Weiteren sind wesentliche Objektdaten/-unterlagen von Nöten, wie z. B. Planunterlagen, Baubeschreibung, Berechnungen, Grundbuchauszug, bereits durchgeführte Renovierungen, Erschließungszustand, evtl. Verbesserungsmaßnahmen der Gemeinde (z. B. Erweiterung einer Kläranlage, Verbesserung der Wasserversorgung/des Kanalsystems) usw. Zusätzlich kommen bei Eigentumswohnungen noch Teilungserklärung samt Aufteilungsplan, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ist die Immobilie vermietet, spielen Mietvertrag und Miethöhe zusätzlich eine entscheidende Rolle bei der Preisfindung.

Dies alles ist bei einer sachgerechten Bewertung zu berücksichtigen. Hinzu kommen noch das unerlässliche Fachwissen und die Marktkenntnis und Erfahrung des Bewerters. Nur so kann der richtige Marktwert ermittelt werden. Und das ist mit nur ein paar wenigen Klicks NICHT MÖGLICH.

Eine qualitative Immobilienbewertung ist aufwendig und anspruchsvoll und kostet folglich natürlich Geld. Sparen Sie hier aber bitte nicht am falschen Ende. Was hilft Ihnen eine kostenlose Bewertung, wenn der ermittelte aktuelle Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung am Ende völlig falsch ist – egal ob nun zu niedrig oder zu hoch?

Sie wollen den aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in der Region Ingolstadt und Umgebung wissen? Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.


Kontakt:

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

 

Dienstag, 10. Januar 2023

Wann hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht?

Werden Wohnungen eines Mietshauses (Mehrparteienhauses) in Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umgewandelt, um die Wohnungen dann einzeln weiterzuverkaufen zu können, haben die Mieter, die bereits vor „Umwandlung“ in Eigentumswohnungen dort ein Mietverhältnis hatten, ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dem Mieter wird dadurch die Möglichkeit gegeben, bis zum Ablauf einer Frist von 2 Monaten in den Kaufvertrag zwischen Vermieter und einem außenstehenden Dritten einzutreten und die betreffende Wohnung zu den gleichen Konditionen/Bedingungen zu erwerben wie der außenstehende Dritte. Auf den Inhalt des Kaufvertrages hat der Mieter dabei aber keinen Einfluss.

Vorgenanntes gilt allerdings nur beim erstmaligen Verkauf nach Umwandlung. Handelte es sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages um eine Eigentumswohnung nach WEG oder wird gleich das komplette Haus im Ganzen verkauft, so besitzt der Mieter kein Vorkaufsrecht.

Siehe hierzu auch § 577 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

§ 577
Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.

(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.

(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.

(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

 

Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
Mail: info@k-und-f-immobilien.de
Homepage: www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf

 

Freitag, 9. Dezember 2022

Hilfreiches für den privaten Immobilienverkauf


IMMOTIPP 1

Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung des Käufers zeigen.

 

IMMOTIPP 2

Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal. Deshalb lohnt sich der Aufwand eines Fotografen und ggf. Homestagers, um Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzten.

 

IMMOTIPP 3

Sie wollen sicherlich kein Geld verschenken, oder? Also fragen Sie nicht Ihren Nachbarn/Bekannten/Freund nach dem PREIS Ihrer Immobilie. Auch die kostenlosen Online-Bewertungs-Tools sind dafür unbrauchbar. Wenden Sie sich an einen Profi zur Wertermittlung.

 

IMMOTIPP 4

Eine Besichtigung mit Interessenten ist wie ein „Blind Date“, man weiß nicht, WER vor der Tür steht. Stellen Sie also bereits am Telefon die richtigen Fragen.

 

IMMOTIPP 5

Legen Sie sich ein finanzielles BUDGET für Werbung und für die Investition Ihrer Zeit zurecht. Ein guter Makler gibt durchschnittlich in etwa 4.000, -- € bis 8.000, -- € für die Vermarktung einer Immobilie aus und investiert ca. 60 bis 90 Arbeitsstunden.

 

IMMOTIPP 6

Fragen Sie bei der Besichtigung ruhig mal, welche anderen Immobilien Ihr Interessent bereits besichtigt hat. Sie wissen dann, welche Immobilien IHRE Konkurrenten sind.

 

IMMOTIPP 7

Lassen Sie optisch ansprechende Grundrisse erstellen, um gute Unterlagen zu haben und um den Interessenten eine Vorstellung zu geben.

 

IMMOTIPP 8

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Zeitungen und/oder Internetplattformen Sie für den Verkauf nutzen wollen.

 

Vorgenannte Tipps sind für Sie als Privatverkäufer natürlich nur ein kleiner Auszug zur Anregung. Gerne stehe ich Ihnen aber professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf


Montag, 28. November 2022

Ein paar Tipps für Ihren erfolgreichen Haus- / Wohnungsverkauf

Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit (und Geld)!

Interessenten für Wohnimmobilien gibt es nach wie vor. Und doch befindet sich unter all´ den Leuten, die in Ihr Haus / in Ihre Wohnung kommen und sich in allen Ecken und Winkeln umschauen, nicht immer jemand, der Ihre Immobilie tatsächlich kaufen kann und will. Um aus den Interessenten ernsthafte Käufer herauszufiltern, brauchen Sie vor allem eins: Zeit. Sie brauchen Zeit, um Anzeigen zu entwerfen, Zeit, um Dokumente zu besorgen oder zu suchen, Zeit, um Anrufe und/ oder Briefe/E-Mails von Interessenten zu beantworten, Zeit, um Termine zu vereinbaren und natürlich noch viele Stunden/Tage (Wochenenden), an denen Sie die jeweiligen Personen durch Ihr Eigen führen und ihnen viele Male alles darüber erklären und erzählen. Ach ja, und neben der Zeit müssen Sie schon Geld in entsprechende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet investieren, um überhaupt wahrgenommen zu werden – natürlich erst, nachdem Sie Ihre Anzeige getextet und ansprechend gestaltet (z. B. Bilder, Pläne usw.) haben.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig!

Die erste Anzeige ist erschienen, Ihr Haus findet sich im Internet, und endlich melden sich Ihre Interessenten, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Doch Vorsicht: Geben Sie nicht zu detaillierte Informationen heraus, denn es gibt durchaus Menschen, die sich nur als Interessenten ausgeben, um die Zeiten herauszufinden, in denen Sie nicht zuhause sind, um dann in aller Seelenruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung „auszuräumen“. Natürlich ist es alles andere als einfach, schon am Telefon herauszufinden, was der Anrufer wirklich von Ihnen will. Überlegen Sie sich daher gut, wem Sie detaillierte Objektdaten geben – schließlich kennen Sie die Person nicht. Wohlüberlegte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, schon im Vorfeld „die Spreu vom Weizen zu trennen“.

Tipp 3: Kalkulieren Sie realistisch!

Ihre Immobilie ist ein Unikat – so viel steht fest. Auch wenn es noch Dutzende ähnlicher Häuser/Wohnungen in Ihrem Wohnort gibt, sind diese doch immer unterschiedlich. Darum ist es auch sehr viel schwieriger, den Preis für Ihre Immobilie zu schätzen, als denjenigen, den Ihr Auto erzielen würde. Deswegen sollten Sie vor der Festlegung des Verkaufspreises Ihren lokalen Markt genau sondieren: Welche Nachfrage gibt es, wie sind die regionalen Lebensbedingungen, zu welchem Preis werden ähnliche Immobilien derzeit nicht nur angeboten, sondern zu welchen Preis werden diese tatsächlich verkauft? Diese aufwändige Recherchearbeit dient nur einem Ziel: Dem erfolgreichen Verkauf. Denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, verprellen Sie Ihre Interessenten und zahlen letztlich drauf. Und wenn Sie ihn zu niedrig kalkulieren, verlieren Sie bares Geld!

Tipp 4: Präsentieren Sie Ihre Immobilie!

Häufig werden potenzielle Käufer schon durch lieblos zusammenkopierte Pläne oder schlechte Fotos vergrault, so dass es erst gar nicht zu einer Besichtigung, geschweige denn zum Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung kommt. Lassen Sie in diesem Bereich nichts „anbrennen“! Gestalten Sie Ihr Exposé aufwendig und professionell, machen Sie ansprechende Fotos (am besten durch einen Berufsfotografen), auch im Weitwinkelformat und als 3D-Begehung, um Ihren Interessenten einen aussagekräftigen Eindruck zu vermitteln. Auch der Begleittext ist extrem wichtig für denjenigen, der Ihr Haus/Ihre Wohnung kennen lernen will. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und fertigen Sie hochwertige Exposés an, um Ihre Interessenten zu beeindrucken.

Tipp 5: Verhandeln Sie geschickt!

Preisverhandlungen dürften den meisten Menschen geläufig sein: Egal, ob beim Autokauf oder der neuen Soundanlage, gefeilscht wird hierzulande gerne und oft. Doch wie sieht das bei einem Verkauf der eigenen vier Wände aus? Hier spielen Emotionen erfahrungsgemäß eine große Rolle, was dazu führt, dass Sie als Verkäufer gar nicht in der Lage sind, „objektiv“ zu verhandeln, da Sie sozusagen „betriebsblind“ sind. Doch auch wenn Ihr Ansatz realistisch ist, lauern noch etliche Fallstricke während der Verhandlung auf Sie. Zum Beispiel ist es gefährlich, sich nach einem vermeintlich erzielten Verhandlungsergebnis allzu offensichtlich zu entspannen, da dies von dem Interessenten oft dazu ausgenutzt wird, um den Preis doch noch nach unten zu drücken.

Tipp 6: Der Notar regelt und prüft nicht alles!

Seriös und solide – das verbinden die meisten Menschen mit einem Notar. Hier sollte man sich doch auch als Verkäufer eines Hauses/einer Wohnung sicher und gut beraten fühlen, werden Sie denken. Doch auch hier ist Aufmerksamkeit angebracht! Denn neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Notars, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen. Auch kennt der Notar nicht den aktuellen (baulichen) Zustand der Immobilie vor Ort. Gemäß der Vertragsfreiheit darf auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft getätigt werden, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der Notar unterliegt einer sog. Neutralitätspflicht. Es gibt also nicht „Ihren“ Notar. Achten Sie daher genau auf den Inhalt des Vertragsentwurfs. Er sollte juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein (Stichworte z. B. Mängel, Gewährleistung, Zustand, Erschließung, Zahlung/Übergabe usw.) – damit Sie im Notartermin keine böse Überraschung erleben.

Tipp 7: Klären Sie „Altlasten“ ab!

Besteht für Ihr Areal eine Grunddienstbarkeit gegenüber den Nachbarn? Oder haben Sie eine im Grundbuch eingetragene Baulast oder andere belastende Eintragungen, die auf Ihrem Haus liegen? Solche Fragen müssen Sie unbedingt vor der Vermarktung Ihrer Immobilie klären, denn gerade in dem Bereich herrscht bei vielen Eigentümern eine große Unkenntnis. Die kann im Extremfall dazu führen, dass der Verkauf in letzter Minute platzt, nämlich dann, wenn die hier genannten Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn, der öffentlichen Hand oder sonstigen Dritten Personen/Eigentümern erst während des Notartermins zur Sprache kommen. Prüfen Sie das Grundbuch sorgfältig auf solche Eintragungen und fertigen Sie aussagekräftige Dokumente für Ihre Verkaufsunterlagen an.

Tipp 8: Planen Sie langfristig!

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist keine Angelegenheit, die sich in zwei Wochen erledigen lässt. Soviel Zeit benötigen Sie schon für eine fundierte Marktanalyse, die Identifizierung der für Sie infrage kommenden Klientel sowie die Ausarbeitung repräsentativer Verkaufsunterlagen (Dokumente und Exposés). Und nach der Schaltung der ersten Anzeige werden Sie wahrscheinlich zwar einige Besucher haben, jedoch wird keiner von diesen Ihr Haus/Ihre Wohnung gleich kaufen wollen. Dafür sind die Käufer heutzutage zu vorsichtig geworden und haben außerdem eine gute Marktkenntnis dank Internet und Co. Außerdem benötigt auch immer die gesicherte Finanzierung eine gewisse Zeitspanne. Planen Sie daher lieber mittel- bis langfristig, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst verkaufen wollen: Vier bis sechs Monate sollten Sie dafür schon einkalkulieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Tipps weiterhelfen. Sollten Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt / Eichstätt professionelle Hilfe benötigen, lassen Sie es mich wissen.


Ihr Gerhard Fischermeier


Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

#Immobilienmakler
#Immobilienbewertung
#Ingolstadt
#Eichstätt
#Verkauf
#Vermietung
#Hausverkauf
#Wohnungsverkauf
#Grundstücksverkauf