Donnerstag, 19. Oktober 2023

Die Vorteile eines Immobilienmaklers beim Immobilienverkauf in Ingolstadt: Warum Sie auf professionelle Unterstützung setzen sollten!

In der heutigen Zeit, in der der Immobilienmarkt in ständiger Bewegung ist, stellt sich für viele Eigentümer die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Immobilienmakler mit dem Verkauf ihrer Wohnung, ihres Hauses oder ihres Baugrundstücks zu beauftragen. Besonders in Städten wie Ingolstadt, die durch ihre wirtschaftliche Dynamik und ihre hohe Lebensqualität gekennzeichnet sind, ist der Immobilienmarkt besonders anspruchsvoll. In diesem Blogbeitrag beleuchte ich die Gründe, warum die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler in Ingolstadt nicht nur sinnvoll, sondern auch vorteilhaft sein kann.

 

1. Lokale Marktkenntnisse

Ein erfahrener Immobilienmakler in Ingolstadt verfügt über tiefgreifende lokale Marktkenntnisse. Dies bedeutet, dass er die aktuellen Trends und Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt genau verfolgt und folglich kennt. Dies ist von unschätzbarem Wert, wenn es darum geht, den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie festzulegen. Ein Immobilienmakler berücksichtigt nicht nur den allgemeinen Markt, sondern auch spezifische Faktoren, die den Immobilienwert in Ingolstadt beeinflussen können.

2. Professionelle Vermarktung

Der Verkauf einer Immobilie erfordert eine effektive Vermarktung, um potenzielle Käufer anzulocken. Ein Immobilienmakler verfügt über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen, um eine umfassende Marketingstrategie zu entwickeln. Dies kann die Nutzung von Online-Plattformen, sozialen Medien, professionellen Fotografien und anderen Werbemitteln umfassen. Eine gezielte Vermarktung erhöht die Sichtbarkeit Ihrer Immobilie und beschleunigt den Verkaufsprozess.

3. Zeit- und Stressersparnis

Der Verkauf einer Immobilie erfordert eine beträchtliche Menge an Zeit und Aufmerksamkeit für Details. Durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers können Sie sich auf Ihr tägliches Leben konzentrieren, während der Makler sich um alle Aspekte des Verkaufsprozesses kümmert. Von der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen über die Organisation von Besichtigungen bis hin zur Verhandlung mit potenziellen Käufern übernimmt der Immobilienmakler den Großteil der Arbeit.

4. Netzwerk und Kontakte

Erfahrene Immobilienmakler in Ingolstadt verfügen über ein umfangreiches Netzwerk von Kontakten, darunter potenzielle Käufer, andere Makler, Anwälte und Finanzexperten. Dieses Netzwerk kann sich als entscheidender Vorteil erweisen, um den Verkaufsprozess zu beschleunigen und eventuelle Hindernisse zu überwinden. Der Zugang zu einem breiten Spektrum von Kontakten ist oft ausschlaggebend für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie.

5. Verhandlungskompetenz

Der Verkaufspreis einer Immobilie ist oft das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer. Ein erfahrener Immobilienmakler ist mit den Feinheiten der Verhandlung vertraut und kann dabei helfen, einen guten marktfähigen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Darüber hinaus kann ein Makler auch bei der Klärung von Bedingungen und Vertragsdetails behilflich sein.

 

Insgesamt zeigt sich, dass die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Ingolstadt zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Von lokalem Know-how über professionelle Vermarktung bis hin zu einem weitreichenden Netzwerk – ein Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess erheblich erleichtern und optimieren. Und ja, ein Immobilienmakler kostet Geld – aber nur im ERFOLGSFALLE.

Wenn Sie den Verkauf Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Baugrundstücks in Ingolstadt und Umgebung in Erwägung ziehen oder eine realistische Marktwerteinschätzung benötigen, ist die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler daher eine kluge Entscheidung. Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.


K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt

Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de


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Mittwoch, 4. Oktober 2023

RISIKEN FÜR IMMOBILIENKÄUFER BEIM ERWERB VON ALTEN GEBRAUCHTEN HÄUSERN

In notariellen Immobilienkaufverträgen steht i. d. R. der Passus „gekauft wie gesehen“. Immobilienkäufer müssen beachten, dass dies einen Gewährleistungsausschluss für Mängel bedeutet. Vor allem in die Jahre gekommene Häuser können einige Mängel aufweisen, die Käufer vllt. erst nach dem Kauf bemerken. Ein Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, auf offensichtliche Mängel, wie z. B. feuchte Wände, hinzuweisen, muss jedoch auf Fragen ehrlich antworten und darf ihm bekannte wesentliche Mängel nicht verschweigen.

 

Erhebliche Mängel wären z. B. Asbest oder Schwammbefall im Haus. Diese Offenlegungspflicht gilt aber nur, wenn der Verkäufer selbst Kenntnis von den Mängeln hatte.

 

Verschweigt ein Verkäufer bekannte erhebliche Mängel arglistig, kann der Käufer die Beseitigung der Mängel verlangen oder ggf. sogar den Kauf rückabwickeln. Das ist aber in der Praxis eher schwierig, da der Käufer dem Verkäufer erst mal die Arglist nachweisen muss. Deshalb gilt die Empfehlung an Käufer: Lassen Sie sich beim Besichtigen älterer Objekte von einem unabhängigen Bausachverständigen begleiten.

Eine Info bereitgestellt von Ihrem Immobilienmakler für Ingolstadt.


Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Ingolstadt oder Umgebung verkaufen oder bewerten lassen? Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.

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Mittwoch, 20. September 2023

Das Wichtigste zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) kurz zusammengefasst


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde nun vom Bundestag beschlossen. Es bedarf noch der Zustimmung im Bundesrat und tritt dann ab dem 01. 01.2024 in Kraft. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, welche Pflichten und Fristen es zu beachten gibt und welche Handlungsmöglichkeiten sich hinsichtlich ihrer Heizung ergeben.


Was gilt für bestehende Heizungen und in diesem Jahr neu eingebaute Heizungen?

Eine Heizungsanlage, die bereits im Haus im Einsatz ist oder noch bis Ende dieses Jahres eingebaut wird, kann bis zum 31.12.2044 betrieben und auch repariert werden. Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer jedoch längstens 30 Jahren nach Einbau.

Es besteht also kein zwingender Handlungsbedarf für Hauseigentümer, wenn die Heizung absehbar noch einige Jahre betriebsfähig ist. In der Regel sei es besser, mit Neuinvestitionen abzuwarten, bis die Marktlage für Brennstoffe, Strom und Heizungsanlagen klarer ist.

Was gilt ab dem kommenden Jahr?

Ab dem 01.01. 2024 sind Bauherren verpflichtet, in Neubauten nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie einzubauen. In Bestandsgebäuden hingegen können Gas- und Ölheizungen auch nach dem 01.01.2024 noch eingebaut werden, müssen dann aber ab 2029 stufenweise auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt werden. Der dann verpflichtende Mindestanteil im Brennstoff an Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff beträgt zunächst 15 %, ab 01.01.2035 dann 30 %, ab 01.01.2040 dann 60 % und ab 01.01.2045 dann 100 %.

Die kommunale Wärmeplanung setzt den entscheidenden Zeitpunkt für neue Vorgaben

Für alle Städte und Gemeinden wird eine Wärmeplanung bald zur Pflicht. Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis spätestens 01.07.2026 vorlegen, alle anderen Kommunen bis zum 01.07.2028.

Wird eine neue Heizung nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung eingebaut, gilt ab diesem Zeitpunkt ein Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65 %. Dies kann durch einen Anteil von 65 % am Brennstoff (bspw. Biomasse, grüner Wasserstoff) erreicht werden oder durch den Einbau einer Wärmepumpe, einer reinen Stromheizung, dem Anschluss an ein Wärmenetz, den Einsatz von Solarthermie oder eine Biomasseheizung (wie eine Holzpellet-Heizung). Auch hybride Lösungen, wie etwa die Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Gasheizung, sind zulässig.

In jedem Fall müssen aber dem 01.01.2045 alle Heizungen 100 % klimaneutral sein und dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen.

Einbau neuer Gasheizungen

Wenn eine Heizung mit Erdgas nach dem 01.01.2024 eingebaut wurde und die Wärmeplanung der Kommune ein Wasserstoffausbaugebiet vorsieht, dann kann diese Heizung längstens bis 01.01.2045 betrieben werden, wenn sie bis dahin komplett auf Wasserstoff umgestellt wird.

Eine weitere wissenswerte Regelung gilt für Wärmenetze: Ab dem 01.01.2024 kann eine Heizungsanlage jeder Art eingebaut werden, auch wenn eine kommunale Wärmeplanung bereits vorliegt. Voraussetzung für den Einbau ist, dass die Heizungsanlage spätestens nach zehn Jahren durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt wird. Dafür muss vom Hauseigentümer bereits schon bei Einbau der Heizung ein Vertrag über die Belieferung durch ein Wärmenetz vorgelegt werden.

Wie wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen unterstützt?

Hauseigentümer können künftig für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage 30 % Förderung erhalten. Weitere 30 % können Selbstnutzer mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro bekommen. Und noch einmal 20 % Förderung erhalten selbst nutzende Hauseigentümer, die vorzeitig in eine neue Heizung investieren, obwohl sie dazu noch nicht verpflichtet sind (Speed-Bonus). In Summe können jedoch nur maximal 70 % gefördert werden, zudem ist die maximal förderbare Summe gedeckelt (im Falle eines Einfamilienhauses auf 30.000,00 Euro).

Vermieter können ihre Mieter an den Investitionen in die neue, klimafreundliche Heizung beteiligen. Sie können die eigens für diesen Zweck von acht auf höchstens zehn % leicht erhöhte Modernisierungsmieterhöhung nutzen, wenn gleichzeitig die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird. Außerdem ist die Erhöhung auf monatlich 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt, soweit es die Kosten für die Heizungsanlage selbst betrifft. Für die weiteren Kosten der Sanierung, beispielsweise für Heizkörper, Verteiler, Pumpen oder Speicher, soll weiterhin die reguläre gesetzliche Kappungsgrenze je nach Miethöhe von zwei oder drei Euro gelten.

Wichtige Regelung zu Etagenheizungen

Bei Etagenheizungen ist zu beachten: Fünf Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung muss eine Entscheidung getroffen werden, ob weiterhin Etagenheizungen betrieben werden sollen. Fällt keine Entscheidung, besteht die Pflicht, an deren Stelle eine Zentralheizung einzubauen – spätestens acht Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung. Dies ist auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) relevant.

(Quelle: IVD)

 

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Dienstag, 5. September 2023

Baugenehmigungen brechen weiter ein

Im ersten Halbjahr 2023 sind 27,2 Prozent weniger Baugenehmigungen als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres erteilt worden. Das wird an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen deutlich. Die Krise im deutschen Wohnungsbau spitzt sich damit weiter zu. Deutliche Kritik am Krisen-Management der Bundesregierung übt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD).

Der seit dem vergangenen Jahr anhaltende Einbruch bei den Baugenehmigungen schlägt sich schon sehr bald in rückläufigen Baufertigstellungen nieder. Wenn immer weniger neu gebaut und auch im Bestand modernisiert wird, wird aus der Krise im Wohnungsbau in absehbarer Zeit eine Krise bei der Wohnraumversorgung unserer Bevölkerung. Schon heute trifft an den Wohnungsmärkten eine wachsende Nachfrage auf ein begrenztes Angebot. Diese krisenhafte Entwicklung reißt dauerhaft Gräben in unserer Gesellschaft und schadet dem sozialen Frieden.

(Quelle: Immobilienverband Deutschland - IVD)

Dies trifft auch für die Region Ingolstadt zu.

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Montag, 7. August 2023

Die Preisfindung bei Wohnimmobilien


Der richtige Marktpreis Ihrer Immobilie hat entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Verkaufes.

  • Zu niedrig bedeutet: zwar schnellerer Verkauf, aber verschenktes Geld.
  • Zu hoch bedeutet: wenig bis keine Nachfrage, lange Vermarktungsdauer, Angebot entwickelt sich zum „Ladenhüter“, Gefahr, dass folglich unter Wert verkauft werden muss >>> Geldverlust.

Gute Makler erstellen gerne eine professionelle Marktwertermittlung. Damit haben Sie die dringend benötigten Informationen und erzielen marktgerechte Preise. Fallen Sie aber bitte nicht auf die vielen Angebote von kostenlosen Wertermittlungen rein. Eine qualifizierte Dienstleistung, was eine Wertermittlung ist, kostet eben auch Geld.

Immobilien sind meist individuelle Unikate. Beim Verkauf von Bestandsimmobilien richtet sich der erzielbare Preis neben den Objektkriterien wie Art der Immobilie, Alter, Größe, Zustand, Bauweise, Lage usw. auch nach der aktuellen Nachfragesituation am Markt, die wiederum von verschieden Faktoren abhängig sein kann (z. B. Zinsniveau).

Jeder Käufer wird abwägen, welche Vor- und Nachteile die Immobilie für ihn hat, welche Renovierungen oder Umbauten vorzunehmen sind, was für Kosten neben dem eigentlichen Kauf damit auf ihn zukommen und wie sich die eigene finanzielle Situation darstellt. Dazu kommt, dass i. d. R. die meisten Käufer das „gute Gefühl“ brauchen, um sich für den Kauf zu entscheiden.

Es gibt somit kein Standardprogramm, um einen marktgerechten Preis zu finden, sondern nur „Hilfsmittel/Werkzeuge“, die aber richtig eingesetzt werden müssen. Und dazu braucht es jahrelanger

E R F A H R U N G   UND   K N O W   H O W.

 

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Montag, 24. Juli 2023

Kostenlose Wertermittlungen von Häusern und Wohnungen im Internet – was steckt dahinter?

Sie wollen Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen? Das wirft viele Fragen auf. Eine davon ist, was denn meine Immobilie eigentlich wert ist. Man bemüht Google & Co. und wird auch schnell fündig.

Headlines, wie z. B.

·     „Kostenlose Immobilienbewertung online in 3 Minuten“

·     „Wir bewerten Ihre Immobilie online kostenfrei und schnell“

·     „Hier erfahren Sie kostenlos den Wert Ihrer Immobilie“

usw. usw. usw.

Natürlich klingt das erst mal verlockend und interessant, aber wie gut sind die Ergebnisse? Werden Sie nachdenklich, wenn Sie lediglich ein paar wenige Infos zu Ihrer Wohnung oder zu Ihrem Haus eingeben müssen (z. B. Alter, Größe, …) und schon erhalten Sie ein Ergebnis.

Diese Onlinerechner greifen lediglich Angebotspreise aus den gängigen Immobilienportalen ab und bilden daraus Durchschnittswerte mit großen Wertspannen. In den seltensten Fällen können diese Rechner aber auf tatsächlich erzielte Kaufpreise zurückgreifen. Das sollte Ihnen zu denken geben. Einen am Markt realisierbaren Verkaufswert erhalten Sie somit eher nicht. Aber genau den brauchen Sie ja, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen.

In der Regel sind Häuser und Wohnungen Unikate, deshalb bedarf es bei einer Wertermittlung hierfür auch immer einer individuellen Betrachtung und Begutachtung vor Ort unter Berücksichtigung aller wertrelevanter Variablen. Nur so bekommen Sie einen aussagefähigen und belastbaren Immobilienwert.

Aber warum gibt es dann so viele Anbieter von kostenlosen Online-Wertermittlungen? Ganz einfach - man will an Ihre persönlichen Daten und an Ihre wesentlichen Immobiliendaten kommen. Denn irgendwo im Kleingedruckten steht, dass Sie mit der Weitergabe einverstanden sind. Somit werden Ihre Daten an Dritte (i. d. R. Makler) weiterverkauft (man nennt dies „LEADVERKAUF“) und damit viel Geld verdient.

Also seien Sie in Zukunft vorsichtig, wenn es um kostenlose Angebote für Immobilienbewertungen geht.

Die Lösung: Wenden Sie sich an regionale Makler, die entsprechend qualifiziert und langjährig am Markt sind. Dort erhalten Sie i. d. R. eine wesentlich bessere Dienstleistung – und ja, das kostet Geld. Aber sparen Sie nicht am falschen Ende!

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Donnerstag, 6. Juli 2023

Renovieren, sanieren, modernisieren – das steckt hinter den Begriffen

Die Begriffe "renovieren", "sanieren" und "modernisieren" werden oft im Zusammenhang mit Baumaßnahmen verwendet, aber sie haben unterschiedliche Bedeutungen und Zielsetzungen. Hier sind die Unterschiede zwischen den Begriffen:

 

  1. Renovieren:             Renovieren bezieht sich in der Regel auf die Instandsetzung oder Verschönerung eines bestehenden Gebäudes oder Raums. Es handelt sich um kleinere Reparaturen oder Änderungen, die das Erscheinungsbild, die Funktionalität oder den Zustand eines Gebäudes verbessern sollen, ohne jedoch grundlegende strukturelle Veränderungen vorzunehmen. Typische Renovierungsarbeiten umfassen das Streichen von Wänden, das Ersetzen von Bodenbelägen, das Austauschen von Armaturen oder das Erneuern von Möbeln.
  2. Sanieren:                 Sanieren ist ein weitergehender Begriff als Renovieren und bezieht sich auf umfassendere Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung eines Gebäudes. Im Allgemeinen zielt eine Sanierung darauf ab, Schäden oder strukturelle Probleme zu beheben und die Substanz des Gebäudes wiederherzustellen. Sanierungsarbeiten können sowohl Innen- als auch Außenbereiche eines Gebäudes betreffen und können Reparaturen, Erneuerungen und Modernisierungen umfassen.
  3. Modernisieren:       Modernisieren bezieht sich auf die Aktualisierung oder den Austausch von technischen und funktionalen Komponenten eines Gebäudes, um es den heutigen Standards und Anforderungen anzupassen. Dies kann den Einsatz neuer Technologien, energiesparender Lösungen oder anderer zeitgemäßer Ausstattungsmerkmale umfassen. Modernisierungen können in Verbindung mit Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten auftreten oder auch separat durchgeführt werden.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen:

 

  • Renovieren bezieht sich auf kosmetische Verbesserungen, um das Aussehen und die Funktionalität zu optimieren.
  • Sanieren beinhaltet umfassendere Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reparatur von Schäden.
  • Modernisieren bezieht sich auf die Anpassung an zeitgemäße Standards und Technologien.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Begrifflichkeiten etwas näherbringen.

 

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