Die Definition des Ertragswerts lässt sich aus den Vorschriften über das
Ertragswertverfahren in der ImmoWertV ableiten. Danach handelt es sich
um die Summe aus Bodenwert und Gebäudeertragswert. Das
Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um den Verkehrswert solcher
Immobilienobjekte zu ermitteln, bei denen der Ertrag aus dem Grundstück
der wichtigste Wertfaktor ist, z. B. Mehrfamilienhäuser,
Geschäftshäuser, gemischtgenutzte Immobilien.
Der Ertragswert wird wie folgt ermittelt:
Zunächst wird der Bodenwert durch Preisvergleiche oder mit Hilfe von
Richtwerten ermittelt. Daneben werden vom nachhaltig erzielbaren
Rohertrag die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und
der umlegbaren Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten
Reinertrag wird der auf den Bodenwert entfallende Liegenschaftszins in
Abzug gebracht. Der verbleibende Betrag wird unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer (Abschreibungskomponente) mit einem sich aus dem
Liegenschaftszinssatz ergebenden Multiplikator kapitalisiert. Der
Multiplikator kann der Vervielfältigertabelle der ImmoWertV entnommen
werden. Sofern ein Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom
Ertragswert abzuziehen.
Stellt sich bei diesem Verfahren heraus, dass vom Reinertrag nach Abzug
des Bodenverzinsungsbetrages kein positiver Betrag für die Verzinsung
des Gebäudes übrig bleibt, mündet das Ertragswertverfahren in das sog.
Liquidationsverfahren. Bei ihm werden vom Bodenwert die
Freilegungskosten abgezogen. Dabei werden auch etwaige vertragliche
Bindungen und sonstige Umstände berücksichtigt, die einer sofortigen
Freilegung entgegenstehen.
Bei langen Restnutzungsdauern kann auf die Aufspaltung zwischen dem
Boden- und Gebäudeertragsanteil verzichtet werden. Überschlägig kann der
Ertragswert auch durch Multiplikation des Rohertrages mit einem
marktüblichen Multiplikator ermittelt werden ("Maklermethode").
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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