Die Geschossflächenzahl ist eine von mehreren Festsetzungen zur
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen eines
Bebauungsplanes. Sie stellt ein Verhältnis zwischen der Summe der
Geschossflächen eines Gebäudes und der Größe des Baugrundstücks her.
Beträgt sie etwa 1,2, dann bedeutet dies, dass auf einem 1.000
Quadratmeter großen Grundstück 1.200 Quadratmeter Geschossfläche (GF)
errichtet werden können. Die Geschossfläche berechnet sich nach den
Außenmaßen der Geschosse.
Die GFZ streut je nach Baugebietsart. Als Planzeichen im Bebauungsplan wird die GFZ als zulässiges Höchstmaß wie folgt dargestellt:

Andere Darstellungsform: GFZ 1,2
Alternativ zur GFZ kann auch die GF = Geschossfläche in einer absoluten Zahl (zum Beispiel GF 1.200) festgesetzt werden. Geschossflächenzahlen können auch im Flächennutzungsplan Eingang finden
Die GFZ streut je nach Baugebietsart. Als Planzeichen im Bebauungsplan wird die GFZ als zulässiges Höchstmaß wie folgt dargestellt:
Andere Darstellungsform: GFZ 1,2
Alternativ zur GFZ kann auch die GF = Geschossfläche in einer absoluten Zahl (zum Beispiel GF 1.200) festgesetzt werden. Geschossflächenzahlen können auch im Flächennutzungsplan Eingang finden
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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