Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts
an einem Grundstück ("dienendes Grundstück"), das dem jeweiligen
Eigentümer eines anderen Grundstücks ("herrschendes Grundstück")
zusteht. Das Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht des jeweiligen
Eigentümers des herrschenden Grundstücks sein (z. B. Geh- und Fahrtrecht)
oder eine Duldungspflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten
Grundstücks (z. B. Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines
Rechts des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstücks (z. B. des
Betriebs eines bestimmten Gewerbes). Die Grunddienstbarkeit kann ohne
Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem
Grundstückserwerber übernommen werden. In der Regel besteht sie "ewig",
wenn nicht eine zeitliche Beschränkung vorgesehen ist. Ein mit einer
Grunddienstbarkeit belastetes Grundstück bedeutet eine mehr oder weniger
starke Beeinträchtigung und ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes
wertmindernd zu berücksichtigen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Ich möchte eine Immobilie in Kroatien kaufen, und starten Sie ein kleines Unternehmen, hat jemand Erfahrung mit Geschäfts in Kroatien
AntwortenLöschenDa kann ich Ihnen leider nicht behilflich sein, da ich bei Auslandsimmobilien keine Erfahrung habe.
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