Rohbauland bezeichnet den Entwicklungszustand von Flächen mit Baurecht,
deren Erschließung noch nicht gesichert ist oder das von der
Flächengestaltung (Lage, Form und Größe) durch ein Umlegungsverfahren
noch so parzelliert werden muss, dass die zulässige Bebauung erst
möglich wird ("Bruttorohbauland"). Ist die Parzellierung erfolgt, die
Erschließung aber noch nicht gesichert, spricht man von
"Nettorohbauland". Sind Flächen nach den öffentlich rechtlichen
Vorschriften baulich nutzbar, spricht man von baureifem Land.
Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=R&KEYWORDID=5614
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