Es
ist zumindest, wenn auch nur ein kleiner, erster Schritt zu einem möglichen Sachkundenachweis
als Berufszulassung für Immobilienmakler und Verwalter.
Nach dem neuen
Gesetz sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ab 1. August
gesetzlich verpflichtet, sich weiterzubilden. Um dieser Verpflichtung
nachzukommen, müssen sie innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Fort- und
Weiterbildung absolvieren. Die Verordnung sieht nun vor, dass Makler und
Verwalter auf Nachfrage (beispielsweise seitens der Behörden) über
Qualifikationen und Weiterbildungen informieren müssen. Es genügt auch, wenn
diese Informationen auf die Homepage gestellt werden. Darüber hinaus wurde die
Nachweispflicht auf drei Jahre ausgedehnt.
Quelle:
IVD
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