
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des
Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor der Makler dem Verbraucher eine ordnungsgemäße
Widerrufsbelehrung überlassen hat. Versäumt es der Makler, seinen Kunden korrekt
über das Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich die Frist des
Widerrufsrechts auf zwölf Monate und 14 Tage - gerechnet vom Tage des
Vertragsschlusses.
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Makler zu
beauftragen, dass dieser seine Maklerleistung bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist erbringt. In diesem Fall erlischt sein Widerrufsrecht mit
vollständiger Erbringung der Maklerleistung.
Möchte der Verbraucher den Maklervertrag innerhalb der
Widerrufsfrist widerrufen, muss er dies dem Makler mitteilen. Eine Begründung
ist hierfür nicht erforderlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick in die Thematik geben.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen