Ein Grundstück kann man gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in
Miteigentumsanteile (MEA) aufteilen, so dass jeder Miteigentumsanteil am
Grundstück mit einem sog. Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung
(Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen
(Teileigentum) in einem bestehenden oder erst noch zu bauenden Haus verbunden
wird. Das Wohnungseigentum bzw. das Teileigentum müssen in sich abgeschlossen
sein. Dazu benötigt man ein Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde.
In einer Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben
ist, erfolgt die Aufteilung und Zuordnung der Grundstücksflächen und
Gebäudeteile. Es wird Sonder- und Gemeinschaftseigentum begründet und es
erfolgt die Festlegung der Miteigentumsanteile. Ebenso können noch zusätzliche
Sondernutzungsrechte (z. B. bestimmte Garten- oder Stellplatzflächen) gebildet
werden.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen