Mittwoch, 12. Juli 2017

Bautipp: Vor Einzug in Neubau das Haus ausreichend trocknen!

Die Zeitplanung für Neubauten wird immer knapper. Viele Bauherren warten sehnsüchtig auf den Tag des Einzugs und den Start in den eigenen vier Wänden. Dabei ist es wichtig, neugebaute Häuser mit frischem Putz und Estrich gründlich austrocknen zu lassen. Andernfalls kann ein verfrühter Einzug erhebliche finanzielle Folgen haben, warnt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Wenn die Feuchtigkeit nicht mit System aus dem Gebäude geheizt und gelüftet wird, besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Die Bauexperten raten daher, mindestens zwei Wochen nach Abschluss der Handwerksarbeiten das leere Haus konsequent zu heizen und drei- bis viermal pro Tag zu lüften. Bauherren sollten durch kurze Stoßlüftungen für einen Luftaustausch sorgen und nicht permanent die Fenster gekippt lassen.

Als Fazit empfieht der VPB: Auch wenn die Zeit drängt sollten Bauherren ausreichend Zeit für die Austrocknung ihrer frisch gebauten Häuser nehmen, um wesentlich zeitaufwendigere Sanierungsarbeiten zu vermeiden.

Quelle: http://www.immonewsfeed.de/Bautipp_Vor_Einzug_in_Neubau_das_Haus_ausreichend_trocknen-2099.htm

Donnerstag, 29. Juni 2017

Vorfälligkeitsentschädigung - Vorsicht beim Immobilienverkauf

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zur verkaufen, die noch nicht ganz abgezahlt ist? Dann sollten Sie auch das Thema Vorfälligkeitsentschädigung beachten. Durch Ihren vorgenannten Immobilienverkauf erhält Ihre finanzierende Bank ja den noch offenen Darlehensbetrag durch den Verkauf vorzeitig zurück. War das Darlehen aber noch mit einer festen Zinstbindung ausgestattet, wird Ihre Bank Sie i. d. R. dafür zur Kasse bitten.

Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich nämlich Banken für den Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung (vor Ende der Zinsfestbindung) den Differenzbetrag entlohnen, der dadurch entsteht, dass die Bank den zurückfließenden Darlehensbetrag nur unter für sie ungünstigeren Bedingungen wieder anlegen kann.

Sprechen Sie also vor Ihren Verkauf mit Ihrem Kreditinstitut, in welcher Höhe ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, damit Sie nachher nicht böse überrascht werden.

Mit freundlicher Empfehlung

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Mittwoch, 14. Juni 2017

Nachbarschaftsrecht



Bei nachbarrechtlichen Fragen ist häufig falsches Wissen verbreitet. Folglich sorgt es oft für Streit unter den Nachbarn. Hier ein paar typische Streitpunkte und wie sie zu vermeiden sind.

1. Herüberhängendes Obst
So lange Obst am Baum hängt, gehört es dem Eigentümer des Obstbaums. Nur wenn es runtergefallen ist, gehört es dem, auf dessen Grundstück es fiel.

2. Samenflug durch Unkraut
Gegen Samenflug durch Unkraut vom Nachbargrundstück kann man nichts machen. Sie können sich zwar beim Nachbarn beschweren, er muss aber deswegen nicht handeln.

3. Musizieren
Beim Musizieren müssen Sie auf Zimmerlautstärke und die vorgegebenen Ruhezeiten achten.

4. Videoüberwachung
Sobald Sie mit Ihrer Kamera nicht nur den eigene Hauseingang oder das eigene Grundstück aufnehmen, können Nachbarn ein Unterlassen verlangen, falls diese sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen.

5. Reparaturen z. B. bei Grenzbebauung
Man kann sich normalerweise auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das Ihnen das Betreten des Nachbargrundstücks erlaubt. Jedoch nur, wenn die Reparaturen ausschließlich nur vom Nachbargrundstück durchgeführt werden können. Sie müssen die Durchführung aber rechtzeitig beim Nachbarn ankündigen (Beginn, Dauer, Art und Umfang der Arbeiten).

6. Rasen mähen
Da gibt es einmal die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen geräuschintensive Gartengeräte nur werktags (von Montag bis Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden - jedoch auch nicht ständig. Denn es gibt i. d. R. auch Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese sind allerdings abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Kommune.

Montag, 29. Mai 2017

Der Immobilienverkauf mit Makler und seine Vorteile



Leider ist das Image des Immobilienmaklers in der Öffentlichkeit nicht das Beste. „Sie seien ja nur aufs schnelle Geld aus und tun wenig dafür…“ ist häufig die Meinung. Doch ist es wirklich so?

Bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf, den ein professioneller Makler begleitet, bringt das dem Verkäufer einen Mehrwert. Denn ein guter Makler bringt nicht nur hohe Fachkenntnisse und ein großes Verhandlungsgeschick mit, sondern auch eine Menge Erfahrung – und dies zu Gunsten des Verkäufers.

Unterschätzen Sie nicht den Aufwand eines Immobilienverkaufs!
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Denken Sie dabei bitte auch an die viele Arbeit, die das Vorhaben mit sich bringt. Denn ein Verkauf erfordert Zeit und kann aufwändig sein, auch wenn so manche Dienstleister im Internet (Prop-Techs, Immobilienportale usw.) häufig das Gegenteil behaupten. Beachten Sie, dass es bei einem Immobilienkauf aus Sicht des Käufers i. d. R. um eine einmalig hohe Investition geht und bedenken dass er dies nicht so „hopplahopp“ entscheidet.
Aber auch für Sie als Verkäufer ist dies wahrscheinlich ein großer Schritt. Schon deshalb sollten Sie überlegt handeln und mit einem guten Immobilienmakler zusammenarbeiten.

Was bringt Ihnen ein guter Makler?
Ein professioneller Immobilienmakler hat im Grunde mehrere Kernkompetenzen, die Sie bei Ihrem Immobilienverkauf nutzen können. Er kann aufgrund mehrjähriger Erfahrung sachgerecht den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln, da er die Marktsituation sehr gut kennt und sie entsprechend einschätzen kann.
Des Weiteren haben Makler oft ein großes Netzwerk an Kontakten und Kaufinteressenten, wo bereits eine Vertrauensbasis besteht.
Nicht zu unterschätzen ist auch eine professionelle Objektpräsentation samt Verhandlungsführung als weitere Kompetenz, die ein guter Makler leistet. Er kann sich in die Situation von Kaufinteressenten reinversetzen und weiß was denen wichtig ist. Folglich kann der Makler Bedenken ggf. entkräften.
Auch die Bonität/Kaufkraft eines Interessenten spielt bei den Verhandlungen eine wichtige Rolle. Auch hierauf wird ein guter Makler sein Augenmerk legen.

Typische Fehler bei privaten Immobilienverkäufern
„Was kann an einem Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksverkauf schon so schwer sein…?“ So oder ähnlich denken viele Privatverkäufer. Bedenkt man jedoch die Summen, um die es hier geht, ist Vorsicht angebracht. Diese Fehler sollten Sie auf jeden Fall vermeiden:

Mangelndes Timing
Auch wenn der Immobilienmarkt derzeit in Ingolstadt gut läuft, gilt das nicht für alle Objektarten und Lagen gleich. Ein falscher Verkaufszeitpunkt kann fatale Folgen für Sie haben und somit auch einen entsprechenden Geldverlust.

Falscher Angebotspreis
Es kommt natürlich auch auf den richtigen Angebotspreis an. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld, ist er zu hoch, vergraulen Sie Interessenten.

Schlechte Präsentation
Ein Kaufinteressent bekommt in der Regel mindestens zweimal einen Eindruck von Ihrer Immobilie. In der Immobilienanzeige und bei einer Besichtigung. Und genau dabei sollten Sie Zeit und Arbeit investieren. Eine professionell gestaltete Anzeige mit hochwertigen Bildern, Plänen, 360°-Tour und Immobilienvideo sowie ein sauberes, homgestagtes Haus/Wohnung lohnen sich auf jeden Fall.

Mangelhafte Vorbereitungen
Ein Immobilienverkauf ist auch ein komplizierter rechtlicher und bürokratischer Vorgang. Das Bereithalten aller erforderlichen Unterlagen ist ebenso wichtig wie die notarielle Vorbereitung des Kaufvertrages. Wer hier ungenau vorgeht, kann Ärger bekommen bzw. den Verkauf behindern.

„Geiz ist geil“ ist fehl am Platz
Wer das Honorar eines Maklers sparen will, wird nicht leicht das Optimale aus seinem Verkauf herausholen. Denn der Makler, dessen Courtage prozentual berechnet wird, möchte ja schließlich einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen.

Samstag, 13. Mai 2017

Immobilienverkauf: Warum der Immobilienmakler dem Privatverkauf vorzuziehen ist



Prinzipiell können Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie auf einen Immobilienmakler verzichten. Auf den ersten Blick sparen Sie dadurch Provision, wodurch sich die durch den Verkauf erzielten Gewinne erhöhen. Weniger versierte Kunden unterschätzen allerdings, mit welchem Aufwand ein Immobilienverkauf verbunden ist. Warum es sinnvoll ist, sich für einen Immobilienmakler in Ingolstadt zu entscheiden.

Marktkenntnis nützt beim Immobilienverkauf
Zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie, unabhängig von der Frage, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück handelt, ist ein marktgerechter Preis - und hier beginnen die Schwierigkeiten für nicht professionelle (Privat-)Verkäufer bereits: Wie überall in Deutschland unterliegen auch die Immobilienpreise in Ingolstadt und Umgebung zum Teil erheblichen Schwankungen und Bandbreiten. Wer sich nicht ständig mit den aktuellen Marktpreisen auseinandersetzt, wird Schwierigkeiten haben, das aktuelle Niveau richtig einzuschätzen. Hieraus ergibt sich das Risiko, dass der Preis zu hoch angesetzt wird, und sich keine Käufer finden. Ebenso ist ein zu niedriger Preis schädlich, weil Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung dann unter Wert verkaufen.

Makler nutzt Kontakte in Ihrem Interesse
Um einen schnellen Verkauf zu ermöglichen, hat ein professioneller Immobilienmakler üblicherweise gute Kontakte. Eine Kundenkartei mit aktiv suchenden Kaufinteressenten und üblicherweise eine enge Vernetzung mit anderen Maklerkollegen sorgen dafür, dass ein Verkauf zu einem marktgerechten Preis üblicherweise schnell realisiert werden kann. Zudem sollten Sie keinesfalls unterschätzen, dass ein Immobilienmakler über entsprechende Marketinginstrumente verfügt, damit das Angebot verkaufsfördernd beworben werden kann. Diese Instrumente beginnen bereits mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés, gehen über das Angebot auf verschiedenen Online-Plattformen/Social-Media-Kanälen bis hin zur Anzeigen in Zeitungen und im Schaufenster des Maklerbüros. Auf diese Weise lässt sich eine breite Masse von potentiellen Käufern ausfindig machen - was die Chance erhöht, dass auch der Verkaufspreis den Vorstellungen entspricht.

Käufer ziehen Makler vor
Weiterhin sollten Sie keinesfalls unterschätzen, dass die meisten Käufer lieber von einem Makler kaufen, als von einem privaten Anbieter. Auch wenn häufig das Gegenteil angenommen wird, schätzen die Käufer es, wenn die Fragen detailliert und fachgerecht beantwortet werden können. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine große Investition handelt, wollen Käufer sich auf eine professionelle und rechtssichere Abwicklung verlassen können. Viele Makler stellen fest, dass die Nachfrage nach ganz unterschiedlichen Objekten das Angebot bei weitem übersteigt - entsprechend problemlos kann ein Kauf abgewickelt werden. Käufer schätzen an diesen Angeboten, dass im Vorfeld eine Prüfung stattfindet und auch die Fragen der Haftung geklärt sind. Zudem wollen Immobilienkäufer häufig darüber informiert werden, wie sich der Immobilienmarkt entwickelt hat. Dabei handelt es sich allerdings um Fragen, die ein privater Verkäufer kaum beantworten kann.

Fazit: Fachwissen beim Immobilienverkauf nutzen
So zeigt sich am Ende: Vom umfangreichen Branchenwissen, einem professionell angefertigten Exposé und der guten Vernetzung profitieren sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie. Aufgrund der guten Marktkenntnis lässt sich ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück in Ingolstadt und Umgebung zumeist schnell und zu marktgerechten Preisen veräußern. Als Verkäufer sollten Sie auch beachten, dass sich ein Verkauf, der sich in die Länge zieht, eine Wertminderung zur Folge hat. Zudem sollten Sie keinesfalls unterschätzen, mit welchem Aufwand die Erstellung von Vertragsunterlagen oder die Durchführung von Besichtigungsterminen verbunden ist - hier ist es ratsamer, direkt einen Profi einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Donnerstag, 27. April 2017

IMMOTIPP: Klären Sie VOR der Immobiliensuche Ihre finanziellen Rahmenbedingungen

In Ihnen ist der Wunsch/die Entscheidung gereift, sich eine Immobilie zu kaufen? Gratulation hierzu. Über viele Details wie z. B. Lage, Größe Ausstattung usw. müssen Sie sich nun Gedanken machen. Ebenso über den maximalen Kaufpreis, den Sie bereit bzw. in der finanziellen Lage sind zu zahlen. Genau hier hake ich heute ein.

Ich empfehle Ihnen nämlich, dass Sie sich vorab von Ihrer Hausbank oder Ihren Finanzberater aufklären lassen, bis zu welcher Kaufpreishöhe Ihnen auch eine entsprechende Finanzierung gewährt wird, bevor Sie sich auf die Suche nach Ihrer Wunschimmobilie begeben und viele zeitaufwendige Besichtigungen durchführen.

Aus meiner langjährigen Praxis als Immobilienmakler stelle ich immer wieder fest, dass Interessenten diese Thema auf die leichte Schulter nehmen, da sie fälschlicherweise in der Annahme sind, dass die Finanzierungsinstitute ihnen das Darlehen eh gewähren werden. Aufgrund der neu geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben sich allerdings die Kriterien für den Darlehenserhalt verschärft und immer mehr Kreditanfragen fallen durchs Raster.

Glauben Sie mir, nichts wird für Sie enttäuschender sein, als wenn Sie nach zeitintensiver Immobiliensuche endlich fündig geworden sind und dann die Finanzierung nicht klappt.

Fazit: Erst die finanziellen Rahmenbedingungen professionell klären und dann auf zur Immobiliensuche!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Ihr

Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K.

Dienstag, 4. April 2017

Das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklerverträgen

Seit dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Darunter fallen auch Verträge mit Immobilienmaklern. D. h. schließen Sie als Verbraucher mit einem Immobilienmakler Maklerverträge ab, die
  • durch elektronischen Geschäftsverkehr
  • durch Fernkommunikationsmittel
  • oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers
abgeschlossen wurden, muss er Sie als Verbraucher über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss belehren. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht, bevor der Makler Sie als Verbraucher korrekt darüber belehrt hat. Versäumt dies der Makler, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist dann auf 12 Monate + 14 Tage.

Wollen Sie als Verbraucher aber, dass Ihr Makler schon während Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt, müssen Sie ihn hierzu ausdrücklich ermächtigen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn Ihr Makler seine vollständige Leistung erbracht hat.