Die Zeitplanung für Neubauten wird immer knapper. Viele Bauherren warten
sehnsüchtig auf den Tag des Einzugs und den Start in den eigenen vier
Wänden. Dabei ist es wichtig, neugebaute Häuser mit frischem Putz und
Estrich gründlich austrocknen zu lassen. Andernfalls kann ein verfrühter
Einzug erhebliche finanzielle Folgen haben, warnt der Verband Privater
Bauherren e.V. (VPB).
Wenn die Feuchtigkeit nicht mit System aus dem Gebäude geheizt und
gelüftet wird, besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Die Bauexperten
raten daher, mindestens zwei Wochen nach Abschluss der Handwerksarbeiten
das leere Haus konsequent zu heizen und drei- bis viermal pro Tag zu
lüften. Bauherren sollten durch kurze Stoßlüftungen für einen
Luftaustausch sorgen und nicht permanent die Fenster gekippt lassen.
Als Fazit empfieht der VPB: Auch wenn die Zeit drängt sollten Bauherren
ausreichend Zeit für die Austrocknung ihrer frisch gebauten Häuser
nehmen, um wesentlich zeitaufwendigere Sanierungsarbeiten zu vermeiden.
Quelle: http://www.immonewsfeed.de/Bautipp_Vor_Einzug_in_Neubau_das_Haus_ausreichend_trocknen-2099.htm
Mittwoch, 12. Juli 2017
Donnerstag, 29. Juni 2017
Vorfälligkeitsentschädigung - Vorsicht beim Immobilienverkauf
Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zur verkaufen, die noch nicht ganz abgezahlt ist? Dann sollten Sie auch das Thema Vorfälligkeitsentschädigung beachten. Durch Ihren vorgenannten Immobilienverkauf erhält Ihre finanzierende Bank ja den noch offenen Darlehensbetrag durch den Verkauf vorzeitig zurück. War das Darlehen aber noch mit einer festen Zinstbindung ausgestattet, wird Ihre Bank Sie i. d. R. dafür zur Kasse bitten.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich nämlich Banken für den Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung (vor Ende der Zinsfestbindung) den Differenzbetrag entlohnen, der dadurch entsteht, dass die Bank den zurückfließenden Darlehensbetrag nur unter für sie ungünstigeren Bedingungen wieder anlegen kann.
Sprechen Sie also vor Ihren Verkauf mit Ihrem Kreditinstitut, in welcher Höhe ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, damit Sie nachher nicht böse überrascht werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Mit der Vorfälligkeitsentschädigung lassen sich nämlich Banken für den Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung (vor Ende der Zinsfestbindung) den Differenzbetrag entlohnen, der dadurch entsteht, dass die Bank den zurückfließenden Darlehensbetrag nur unter für sie ungünstigeren Bedingungen wieder anlegen kann.
Sprechen Sie also vor Ihren Verkauf mit Ihrem Kreditinstitut, in welcher Höhe ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, damit Sie nachher nicht böse überrascht werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Mittwoch, 14. Juni 2017
Nachbarschaftsrecht
Bei nachbarrechtlichen Fragen ist häufig falsches Wissen
verbreitet. Folglich sorgt es oft für Streit unter den Nachbarn. Hier ein paar
typische Streitpunkte und wie sie zu vermeiden sind.
1.
Herüberhängendes Obst
So lange
Obst am Baum hängt, gehört es dem Eigentümer des Obstbaums. Nur wenn es
runtergefallen ist, gehört es dem, auf dessen Grundstück es fiel.
2. Samenflug
durch Unkraut
Gegen Samenflug
durch Unkraut vom Nachbargrundstück kann man nichts machen. Sie können sich
zwar beim Nachbarn beschweren, er muss aber deswegen nicht handeln.
3. Musizieren
Beim
Musizieren müssen Sie auf Zimmerlautstärke und die vorgegebenen Ruhezeiten achten.
4. Videoüberwachung
Sobald Sie mit
Ihrer Kamera nicht nur den eigene Hauseingang oder das eigene Grundstück aufnehmen,
können Nachbarn ein Unterlassen verlangen, falls diese sich dadurch in ihrem
Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen.
5. Reparaturen
z. B. bei Grenzbebauung
Man kann sich
normalerweise auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das Ihnen
das Betreten des Nachbargrundstücks erlaubt. Jedoch nur, wenn die Reparaturen
ausschließlich nur vom Nachbargrundstück durchgeführt werden können. Sie müssen
die Durchführung aber rechtzeitig beim Nachbarn ankündigen (Beginn, Dauer, Art
und Umfang der Arbeiten).
6. Rasen
mähen
Da gibt es
einmal die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Hiernach dürfen
geräuschintensive Gartengeräte nur werktags (von Montag bis Samstag) in der
Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden - jedoch auch nicht ständig.
Denn es gibt i. d. R. auch Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Diese sind allerdings
abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Kommune.
Montag, 29. Mai 2017
Der Immobilienverkauf mit Makler und seine Vorteile
Leider ist das Image des Immobilienmaklers in der Öffentlichkeit nicht das
Beste. „Sie seien ja nur aufs schnelle Geld aus und tun wenig dafür…“ ist
häufig die Meinung. Doch ist es wirklich so?
Bei einem erfolgreichen
Immobilienverkauf, den ein professioneller Makler begleitet, bringt das dem
Verkäufer einen Mehrwert. Denn ein guter Makler bringt nicht nur hohe Fachkenntnisse
und ein großes Verhandlungsgeschick mit, sondern auch eine Menge Erfahrung –
und dies zu Gunsten des Verkäufers.
Unterschätzen
Sie nicht den Aufwand eines Immobilienverkaufs!
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Denken Sie dabei bitte auch an die
viele Arbeit, die das Vorhaben mit sich bringt. Denn ein Verkauf erfordert Zeit
und kann aufwändig sein, auch wenn so manche Dienstleister im Internet
(Prop-Techs, Immobilienportale usw.) häufig das Gegenteil behaupten. Beachten
Sie, dass es bei einem Immobilienkauf aus Sicht des Käufers i. d. R. um eine
einmalig hohe Investition geht und bedenken dass er dies nicht so „hopplahopp“
entscheidet.
Aber auch für Sie
als Verkäufer ist dies wahrscheinlich ein großer Schritt. Schon deshalb sollten
Sie überlegt handeln und mit einem guten Immobilienmakler zusammenarbeiten.
Was bringt
Ihnen ein guter Makler?
Ein
professioneller Immobilienmakler hat im Grunde mehrere Kernkompetenzen, die Sie
bei Ihrem Immobilienverkauf nutzen können. Er kann aufgrund mehrjähriger
Erfahrung sachgerecht den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie ermitteln, da er
die Marktsituation sehr gut kennt und sie entsprechend einschätzen kann.
Des Weiteren
haben Makler oft ein großes Netzwerk an Kontakten und Kaufinteressenten, wo
bereits eine Vertrauensbasis besteht.
Nicht zu
unterschätzen ist auch eine professionelle Objektpräsentation samt Verhandlungsführung
als weitere Kompetenz, die ein guter Makler leistet. Er kann sich in die
Situation von Kaufinteressenten reinversetzen und weiß was denen wichtig ist.
Folglich kann der Makler Bedenken ggf. entkräften.
Auch die
Bonität/Kaufkraft eines Interessenten spielt bei den Verhandlungen eine
wichtige Rolle. Auch hierauf wird ein guter Makler sein Augenmerk legen.
Typische
Fehler bei privaten Immobilienverkäufern
„Was kann an
einem Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksverkauf schon so schwer sein…?“ So oder
ähnlich denken viele Privatverkäufer. Bedenkt man jedoch die Summen, um die es
hier geht, ist Vorsicht angebracht. Diese Fehler sollten Sie auf jeden Fall
vermeiden:
Mangelndes
Timing
Auch wenn der Immobilienmarkt derzeit in Ingolstadt
gut läuft, gilt das nicht für alle Objektarten und Lagen gleich. Ein falscher
Verkaufszeitpunkt kann fatale Folgen für Sie haben und somit auch einen
entsprechenden Geldverlust.
Falscher
Angebotspreis
Es kommt
natürlich auch auf den richtigen Angebotspreis an. Ist er zu niedrig,
verschenken Sie Geld, ist er zu hoch, vergraulen Sie Interessenten.
Schlechte
Präsentation
Ein Kaufinteressent
bekommt in der Regel mindestens zweimal einen Eindruck von Ihrer Immobilie. In
der Immobilienanzeige und bei einer Besichtigung. Und genau dabei sollten Sie
Zeit und Arbeit investieren. Eine professionell gestaltete Anzeige mit
hochwertigen Bildern, Plänen, 360°-Tour und Immobilienvideo sowie ein sauberes,
homgestagtes Haus/Wohnung lohnen sich auf jeden Fall.
Mangelhafte
Vorbereitungen
Ein
Immobilienverkauf ist auch ein komplizierter rechtlicher und bürokratischer Vorgang.
Das Bereithalten aller erforderlichen Unterlagen ist ebenso wichtig wie die
notarielle Vorbereitung des Kaufvertrages. Wer hier ungenau vorgeht, kann Ärger
bekommen bzw. den Verkauf behindern.
„Geiz ist
geil“ ist fehl am Platz
Wer das Honorar
eines Maklers sparen will, wird nicht leicht das Optimale aus seinem Verkauf
herausholen. Denn der Makler, dessen Courtage prozentual berechnet wird, möchte
ja schließlich einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen.
Samstag, 13. Mai 2017
Immobilienverkauf: Warum der Immobilienmakler dem Privatverkauf vorzuziehen ist
Prinzipiell können Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie auf
einen Immobilienmakler verzichten. Auf den ersten Blick sparen Sie dadurch
Provision, wodurch sich die durch den Verkauf erzielten Gewinne erhöhen.
Weniger versierte Kunden unterschätzen allerdings, mit welchem Aufwand ein
Immobilienverkauf verbunden ist. Warum es sinnvoll ist, sich für einen
Immobilienmakler in Ingolstadt zu entscheiden.
Marktkenntnis nützt beim Immobilienverkauf
Zum erfolgreichen Verkauf einer Immobilie, unabhängig von
der Frage, ob es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück handelt,
ist ein marktgerechter Preis - und hier beginnen die Schwierigkeiten für nicht
professionelle (Privat-)Verkäufer bereits: Wie überall in Deutschland
unterliegen auch die Immobilienpreise in Ingolstadt und Umgebung zum Teil
erheblichen Schwankungen und Bandbreiten. Wer sich nicht ständig mit den
aktuellen Marktpreisen auseinandersetzt, wird Schwierigkeiten haben, das
aktuelle Niveau richtig einzuschätzen. Hieraus ergibt sich das Risiko, dass der
Preis zu hoch angesetzt wird, und sich keine Käufer finden. Ebenso ist ein zu
niedriger Preis schädlich, weil Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung dann unter Wert
verkaufen.
Makler nutzt Kontakte in Ihrem
Interesse
Um einen schnellen Verkauf zu ermöglichen, hat ein
professioneller Immobilienmakler üblicherweise gute Kontakte. Eine Kundenkartei
mit aktiv suchenden Kaufinteressenten und üblicherweise eine enge Vernetzung
mit anderen Maklerkollegen sorgen dafür, dass ein Verkauf zu einem
marktgerechten Preis üblicherweise schnell realisiert werden kann. Zudem
sollten Sie keinesfalls unterschätzen, dass ein Immobilienmakler über
entsprechende Marketinginstrumente verfügt, damit das Angebot verkaufsfördernd
beworben werden kann. Diese Instrumente beginnen bereits mit der Erstellung
eines aussagekräftigen Exposés, gehen über das Angebot auf verschiedenen
Online-Plattformen/Social-Media-Kanälen bis hin zur Anzeigen in Zeitungen und
im Schaufenster des Maklerbüros. Auf diese Weise lässt sich eine breite Masse
von potentiellen Käufern ausfindig machen - was die Chance erhöht, dass auch
der Verkaufspreis den Vorstellungen entspricht.
Käufer ziehen Makler vor
Weiterhin sollten Sie keinesfalls unterschätzen, dass die
meisten Käufer lieber von einem Makler kaufen, als von einem privaten Anbieter.
Auch wenn häufig das Gegenteil angenommen wird, schätzen die Käufer es, wenn
die Fragen detailliert und fachgerecht beantwortet werden können. Aufgrund der
Tatsache, dass es sich um eine große Investition handelt, wollen Käufer sich
auf eine professionelle und rechtssichere Abwicklung verlassen können. Viele
Makler stellen fest, dass die Nachfrage nach ganz unterschiedlichen Objekten
das Angebot bei weitem übersteigt - entsprechend problemlos kann ein Kauf
abgewickelt werden. Käufer schätzen an diesen Angeboten, dass im Vorfeld eine
Prüfung stattfindet und auch die Fragen der Haftung geklärt sind. Zudem wollen
Immobilienkäufer häufig darüber informiert werden, wie sich der Immobilienmarkt
entwickelt hat. Dabei handelt es sich allerdings um Fragen, die ein privater
Verkäufer kaum beantworten kann.
Fazit: Fachwissen beim
Immobilienverkauf nutzen
So zeigt sich am Ende: Vom umfangreichen Branchenwissen,
einem professionell angefertigten Exposé und der guten Vernetzung profitieren
sowohl Käufer als auch Verkäufer einer Immobilie. Aufgrund der guten
Marktkenntnis lässt sich ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück in
Ingolstadt und Umgebung zumeist schnell und zu marktgerechten Preisen
veräußern. Als Verkäufer sollten Sie auch beachten, dass sich ein Verkauf, der
sich in die Länge zieht, eine Wertminderung zur Folge hat. Zudem sollten Sie
keinesfalls unterschätzen, mit welchem Aufwand die Erstellung von Vertragsunterlagen
oder die Durchführung von Besichtigungsterminen verbunden ist - hier ist es
ratsamer, direkt einen Profi einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt
Donnerstag, 27. April 2017
IMMOTIPP: Klären Sie VOR der Immobiliensuche Ihre finanziellen Rahmenbedingungen
In Ihnen ist der Wunsch/die Entscheidung gereift, sich
eine Immobilie zu kaufen? Gratulation hierzu. Über viele Details wie z. B. Lage,
Größe Ausstattung usw. müssen Sie sich nun Gedanken machen. Ebenso über den
maximalen Kaufpreis, den Sie bereit bzw. in der finanziellen Lage sind zu
zahlen. Genau hier hake ich heute ein.
Ich empfehle Ihnen nämlich, dass Sie sich vorab von Ihrer
Hausbank oder Ihren Finanzberater aufklären lassen, bis zu welcher
Kaufpreishöhe Ihnen auch eine entsprechende Finanzierung gewährt wird, bevor
Sie sich auf die Suche nach Ihrer Wunschimmobilie begeben und viele
zeitaufwendige Besichtigungen durchführen.
Aus meiner langjährigen Praxis als Immobilienmakler
stelle ich immer wieder fest, dass Interessenten diese Thema auf die leichte
Schulter nehmen, da sie fälschlicherweise in der Annahme sind, dass die
Finanzierungsinstitute ihnen das Darlehen eh gewähren werden. Aufgrund der neu
geltenden Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben sich allerdings die Kriterien
für den Darlehenserhalt verschärft und immer mehr Kreditanfragen fallen durchs
Raster.
Glauben Sie mir, nichts wird für Sie enttäuschender sein,
als wenn Sie nach zeitintensiver Immobiliensuche endlich fündig geworden sind
und dann die Finanzierung nicht klappt.
Fazit: Erst die finanziellen Rahmenbedingungen professionell
klären und dann auf zur Immobiliensuche!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Dienstag, 4. April 2017
Das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklerverträgen
Seit dem 13.06.2014 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Darunter fallen auch Verträge mit Immobilienmaklern. D. h. schließen Sie als Verbraucher mit einem Immobilienmakler Maklerverträge ab, die
Wollen Sie als Verbraucher aber, dass Ihr Makler schon während Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt, müssen Sie ihn hierzu ausdrücklich ermächtigen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn Ihr Makler seine vollständige Leistung erbracht hat.
- durch elektronischen Geschäftsverkehr
- durch Fernkommunikationsmittel
- oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers
Wollen Sie als Verbraucher aber, dass Ihr Makler schon während Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist mit seiner Dienstleistung beginnt, müssen Sie ihn hierzu ausdrücklich ermächtigen. Ihr Widerrufsrecht erlischt dann, wenn Ihr Makler seine vollständige Leistung erbracht hat.
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