Mittwoch, 18. Dezember 2019

Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt

Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf vorgelegt. Zukünftig wird es dann nicht mehr möglich sein, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, nichts bezahlen muss und es hört dann endlich auch die Werbung von Maklern auf, dass man für den Verkäufer/Eigentümer natürlich ohne Provision tätig ist. Ich begrüße das ausdrücklich.
Wer einen Makler beauftragt, muss zahlen und kann maximal die Hälfte der Maklerprovision an die jeweils andere Vertragspartei "umwälzen".
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich bis spätestens März 2020 in den Bundesrat gehen. In Kraft tritt es dann wahrscheinlich im Sommer oder Herbst 2020. Einzelheiten können Sie aus dem nachfolgenden Link entnehmen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf?fbclid=IwAR2cEYvfbDbiteAVIrEbPnobuKscr-u4jvhKoYVv2pIZbh4AmMkcBX_nr8I



Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Montag, 2. Dezember 2019

Warum verkaufen Sie Ihre Immobilie ohne Makler?

Für private Immobilienverkäufer ist der Verkauf der eigenen Immobilie oft die wichtigste finanzielle Transaktion ihres Lebens. Daher verwundert es, dass viele dieses Vorhaben ohne einen Experten durchführen wollen.

Bei Gesundheitsproblemen konsultiert man einen Arzt. Muss jemand vor Gericht erscheinen, nimmt er seinen Anwalt mit. Sein Auto lässt man in der Kfz-Werkstatt warten und reparieren usw.

Beim komplexen Immobilienverkauf hingegen versuchen viele selbst ihr Glück – hauptsächlich aus dem Wunsch heraus, das Maklerhonorar zu sparen. Manche denken auch, dass „für die wenigen Besichtigungen“ keine Hilfe notwendig sei.

Diese Einstellung ist aber sehr leichtsinnig, denn es gibt einige Aspekte, an die Privatverkäufer im ersten Moment vielleicht gar nicht denken und setzen sich so einem großen (finanziellen) Risiko aus.

Sie wollen noch mehr über das Thema wissen? Gerne kläre ich Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Samstag, 16. November 2019

K & F Immobilien e. K. - Inhaber: Gerhard Fischermeier auch als Sponsor



Gerne unterstützte ich unseren örtlichen Tischtennisverein finanziell bei der Anschaffung neuer Trikots. Ich wünsche den einzelnen Mannschaften damit viele Siege und dem Verein für die Zukunft auch weiterhin alles Gute.
www.k-und-f-immobilien.de

Donnerstag, 14. November 2019

Das können Sie von einem guten Immobilienmakler erwarten


Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück verkaufen und beabsichtigen einen Immobilienmakler damit zu beauftragen? Aber welcher ist der Richtige?

Das können Sie von einem guten Makler erwarten, der Ihr Vertrauen genießt:

Er soll

 gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
 den Markt sehr gut kennen
 den Wert der Immobilie korrekt bestimmen
 über ein umfassendes Netzwerk verfügen
 Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
 Ihnen den Stress abnehmen
 wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
 stets gläsern agieren, Sie über alle Schritte informieren
 auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
 mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
 die Rechtssicherheit in allen Phasen nicht außer Acht lassen
 nur erfolgversprechende Käufer vermitteln
 den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie finden

Vorgenannte Auflistung stellt nur einen kleinen Auszug dar. Gerne informiere ich Sie ausführlich über Maklerleistungen und was Sie erwarten können.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Freitag, 25. Oktober 2019

Welche Vorteile bringt der Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler?


1. Bessere Marktwerteinschätzung
Ein Verkäufer braucht zunächst eine kompetente Auskunft, wieviel seine Immobilie wert ist. Genau das kann ihm ein professioneller Makler liefern: Er kennt seinen Markt und weiß, welche Preise aktuell realisierbar sind. Mit dieser Information kann man gleich mit dem richtigen Preis an den Markt gehen und verliert keine wertvolle Zeit.

Mit einem nicht marktgerechten Preis an den Start zu gehen ist verlorene Zeit.

2. Kürzere Vermarktungszeit
Die allgemeine Wahrnehmung ist: „Wenn eine Immobilie lange keinen Käufer findet, muss es einen Haken geben.“ Solche Negativinformationen drücken den Preis gewaltig. Kommt dann noch Zeitdruck dazu, muss häufig unter Marktpreis verkauft werden.

Lange Dauer senkt den Preis.

3. Emotional nicht involviert
Interessenten stellen zum Teil sehr kritische Fragen, mit denen der Verkäufer aufgrund der emotionalen Bindung zu seiner Immobilie nicht umgehen kann. Dies verhärtet die Fronten. Ein Makler kann solche Fragen sachlich und rational beantworten.

Emotionale Bindung ist einer der häufigsten Gründe für den Abbruch von Verhandlungen.

4. Neutraler Mediator
Der Makler ist die neutrale Instanz, die zwischen beiden Seiten vermittelt. Dieser kleine Umweg hilft, den Abbruch von Verhandlungen zu vermeiden: Der Makler kennt die wahren Meinungen beider Seiten und kann selbständig nach Lösungen suchen.

Interessenten haben oft Hemmungen, ihre Kritikpunkte dem Eigentümer direkt
mitzuteilen.

5. Besserer Preis durch gute Rhetorik
Ein professioneller Makler führt jeden Tag Verhandlungen und weiß, wie er Interessenten eine Immobilie optimal nahebringt. Als Verhandlungsprofi ist er auch nicht so schnell zu Zugeständnissen bereit.

Für Ungeübte ist es schwer, einen guten Verkaufspreis auszuhandeln.

6. Nur echte Kaufinteressenten
Privatverkäufer freuen sich, wenn sich Interessenten melden – bis sie merken, dass darunter viele ohne echtes Kaufinteresse sind. Makler filtern falsche Interessenten schon im Vorfeld aus. Diese Sicherheit spart viel Zeit und Nerven!

Gefahr, an nervige Immobilientouristen oder nicht ganz ehrliche Zeitgenossen zu geraten.

7. Professionelle Marketingstrategie
Professionelle Makler entwickeln passende Marketingkonzepte und verwenden Werkzeuge, die Privatverkäufer oftmals nicht kennen.

Ohne passende Strategie und die richtigen Werkzeuge verschenkt man bares Geld.

8. Umfangreiche Vermarktungsmöglichkeiten
Makler gehören häufig Immobilienbörsen an, haben Verbindungen zu interessanten Multiplikatoren und vieles mehr. Zudem verfügen Makler über Interessentendatenbanken mit Personen, die auf das passende Objekt warten.

Privatverkäufern bleiben zur Vermarktung meistens nur Zeitungen und Internetportale.

9. Home-Staging
Ein professioneller Makler kann Verkäufern wertvolle Tipps geben, wie sie ihre Immobilie optisch aufwerten.

Privatverkäufer wissen meist nicht, wie sie ihre Immobilie gut präsentieren können.

10. Unverbindlich nachfassen
Wenn ein Makler nachfasst, ist das völlig normal. Wenn ein Privatverkäufer nachfasst, vermittelt er schnell den Eindruck, der Verkauf dränge. Eine solche Wahrnehmung hätte negative Folgen für den Preis.

Nachfassen ist für Privatverkäufer heikel und kann den Eindruck einer Notlage hervorrufen.

11. Knackpunkt Finanzierung
Professionelle Makler leisten im Bereich Finanzierung wertvolle Hilfestellungen, damit Verhandlungen nicht im letzten Moment an der Finanzierungsfrage scheitern.
Und empfindlich viel Zeit verstreicht, in der kaufkräftige Interessenten vielleicht verloren gehen.

Böse Überraschungen in letzter Minute, weil die Finanzierung nicht steht.


Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Dienstag, 8. Oktober 2019

Der Grundsatz des Provisionsanspruches eines Immobilienmaklervertrages



Der Immobilienmaklervertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Demnach ist er ein Vertrag, bei dem derjenige die Zahlung einer Provision verspricht, der durch die Inanspruchnahme von Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss (Kauf- oder Mietvertrag) kommt.

Somit ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Immobilienmaklers:

  • Abschluss eines Maklervertrags mit Provisionsversprechen
  • Die eigentliche Maklerleistung (Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder Vermittlung eines solchen)
  • Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
  • (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages


Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere und genauere Erläuterungen zu diesem Thema zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


Mittwoch, 18. September 2019

Grundbuch - was ist das? Kurze Zusammenfassung



Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, das Grundstücke für den jeweiligen Grundbuchbezirk samt den damit verbundenen Rechten und Pflichten auflistet. Es beinhaltet z. B. die Beschreibung, die Grundstücksgröße, die Eigentümer, die Rechte, Lasten und Beschränkungen des Grundstücks und die Grundpfandrechte. Für jedes einzelne Grundstück wird ein Grundbuchblatt erstellt. Es kann aber auch für einen Eigentümer, der über mehrere Grundstücke verfügt, ein Grundbuchblatt angelegt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, dass gewisse Grundstücke nicht aufgeführt sind, auf die hier jetzt aber nicht eingegangen wird.
Einsicht in das Grundbuch kann neben dem Eigentümer jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann oder eine entsprechende Vollmacht vom Eigentümer hat. Das Einsichtrecht bezieht sich dann i. d. R. auch auf die Grundakten, in denen die Dokumente enthalten sind, die zu den Eintragungen, Änderungen oder Löschungen im Grundbuch geführt haben (z. B. Kaufvertrag).
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. h. man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen stimmen, wobei es natürlich auch hier keine 100%-ige Gewähr gibt.
Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und an dem Grundstück dinglich berechtigte Kreditinstitute können über ein automatisiertes Abrufverfahren online Zugriff auf die Grundbücher nehmen. Normale Personen mit berechtigtem Interesse bzw. die Eigentümer, die im Einzelfall einen Grundbuchauszug benötigen, können dies gegen eine Gebühr beim Grundbuchamt beantragen.