Samstag, 16. November 2019

K & F Immobilien e. K. - Inhaber: Gerhard Fischermeier auch als Sponsor



Gerne unterstützte ich unseren örtlichen Tischtennisverein finanziell bei der Anschaffung neuer Trikots. Ich wünsche den einzelnen Mannschaften damit viele Siege und dem Verein für die Zukunft auch weiterhin alles Gute.
www.k-und-f-immobilien.de

Donnerstag, 14. November 2019

Das können Sie von einem guten Immobilienmakler erwarten


Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück verkaufen und beabsichtigen einen Immobilienmakler damit zu beauftragen? Aber welcher ist der Richtige?

Das können Sie von einem guten Makler erwarten, der Ihr Vertrauen genießt:

Er soll

 gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
 den Markt sehr gut kennen
 den Wert der Immobilie korrekt bestimmen
 über ein umfassendes Netzwerk verfügen
 Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
 Ihnen den Stress abnehmen
 wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
 stets gläsern agieren, Sie über alle Schritte informieren
 auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
 mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
 die Rechtssicherheit in allen Phasen nicht außer Acht lassen
 nur erfolgversprechende Käufer vermitteln
 den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie finden

Vorgenannte Auflistung stellt nur einen kleinen Auszug dar. Gerne informiere ich Sie ausführlich über Maklerleistungen und was Sie erwarten können.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Freitag, 25. Oktober 2019

Welche Vorteile bringt der Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler?


1. Bessere Marktwerteinschätzung
Ein Verkäufer braucht zunächst eine kompetente Auskunft, wieviel seine Immobilie wert ist. Genau das kann ihm ein professioneller Makler liefern: Er kennt seinen Markt und weiß, welche Preise aktuell realisierbar sind. Mit dieser Information kann man gleich mit dem richtigen Preis an den Markt gehen und verliert keine wertvolle Zeit.

Mit einem nicht marktgerechten Preis an den Start zu gehen ist verlorene Zeit.

2. Kürzere Vermarktungszeit
Die allgemeine Wahrnehmung ist: „Wenn eine Immobilie lange keinen Käufer findet, muss es einen Haken geben.“ Solche Negativinformationen drücken den Preis gewaltig. Kommt dann noch Zeitdruck dazu, muss häufig unter Marktpreis verkauft werden.

Lange Dauer senkt den Preis.

3. Emotional nicht involviert
Interessenten stellen zum Teil sehr kritische Fragen, mit denen der Verkäufer aufgrund der emotionalen Bindung zu seiner Immobilie nicht umgehen kann. Dies verhärtet die Fronten. Ein Makler kann solche Fragen sachlich und rational beantworten.

Emotionale Bindung ist einer der häufigsten Gründe für den Abbruch von Verhandlungen.

4. Neutraler Mediator
Der Makler ist die neutrale Instanz, die zwischen beiden Seiten vermittelt. Dieser kleine Umweg hilft, den Abbruch von Verhandlungen zu vermeiden: Der Makler kennt die wahren Meinungen beider Seiten und kann selbständig nach Lösungen suchen.

Interessenten haben oft Hemmungen, ihre Kritikpunkte dem Eigentümer direkt
mitzuteilen.

5. Besserer Preis durch gute Rhetorik
Ein professioneller Makler führt jeden Tag Verhandlungen und weiß, wie er Interessenten eine Immobilie optimal nahebringt. Als Verhandlungsprofi ist er auch nicht so schnell zu Zugeständnissen bereit.

Für Ungeübte ist es schwer, einen guten Verkaufspreis auszuhandeln.

6. Nur echte Kaufinteressenten
Privatverkäufer freuen sich, wenn sich Interessenten melden – bis sie merken, dass darunter viele ohne echtes Kaufinteresse sind. Makler filtern falsche Interessenten schon im Vorfeld aus. Diese Sicherheit spart viel Zeit und Nerven!

Gefahr, an nervige Immobilientouristen oder nicht ganz ehrliche Zeitgenossen zu geraten.

7. Professionelle Marketingstrategie
Professionelle Makler entwickeln passende Marketingkonzepte und verwenden Werkzeuge, die Privatverkäufer oftmals nicht kennen.

Ohne passende Strategie und die richtigen Werkzeuge verschenkt man bares Geld.

8. Umfangreiche Vermarktungsmöglichkeiten
Makler gehören häufig Immobilienbörsen an, haben Verbindungen zu interessanten Multiplikatoren und vieles mehr. Zudem verfügen Makler über Interessentendatenbanken mit Personen, die auf das passende Objekt warten.

Privatverkäufern bleiben zur Vermarktung meistens nur Zeitungen und Internetportale.

9. Home-Staging
Ein professioneller Makler kann Verkäufern wertvolle Tipps geben, wie sie ihre Immobilie optisch aufwerten.

Privatverkäufer wissen meist nicht, wie sie ihre Immobilie gut präsentieren können.

10. Unverbindlich nachfassen
Wenn ein Makler nachfasst, ist das völlig normal. Wenn ein Privatverkäufer nachfasst, vermittelt er schnell den Eindruck, der Verkauf dränge. Eine solche Wahrnehmung hätte negative Folgen für den Preis.

Nachfassen ist für Privatverkäufer heikel und kann den Eindruck einer Notlage hervorrufen.

11. Knackpunkt Finanzierung
Professionelle Makler leisten im Bereich Finanzierung wertvolle Hilfestellungen, damit Verhandlungen nicht im letzten Moment an der Finanzierungsfrage scheitern.
Und empfindlich viel Zeit verstreicht, in der kaufkräftige Interessenten vielleicht verloren gehen.

Böse Überraschungen in letzter Minute, weil die Finanzierung nicht steht.


Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.

Dienstag, 8. Oktober 2019

Der Grundsatz des Provisionsanspruches eines Immobilienmaklervertrages



Der Immobilienmaklervertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Demnach ist er ein Vertrag, bei dem derjenige die Zahlung einer Provision verspricht, der durch die Inanspruchnahme von Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss (Kauf- oder Mietvertrag) kommt.

Somit ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch des Immobilienmaklers:

  • Abschluss eines Maklervertrags mit Provisionsversprechen
  • Die eigentliche Maklerleistung (Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder Vermittlung eines solchen)
  • Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
  • (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages


Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere und genauere Erläuterungen zu diesem Thema zur Verfügung.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier


Mittwoch, 18. September 2019

Grundbuch - was ist das? Kurze Zusammenfassung



Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register, das Grundstücke für den jeweiligen Grundbuchbezirk samt den damit verbundenen Rechten und Pflichten auflistet. Es beinhaltet z. B. die Beschreibung, die Grundstücksgröße, die Eigentümer, die Rechte, Lasten und Beschränkungen des Grundstücks und die Grundpfandrechte. Für jedes einzelne Grundstück wird ein Grundbuchblatt erstellt. Es kann aber auch für einen Eigentümer, der über mehrere Grundstücke verfügt, ein Grundbuchblatt angelegt werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, dass gewisse Grundstücke nicht aufgeführt sind, auf die hier jetzt aber nicht eingegangen wird.
Einsicht in das Grundbuch kann neben dem Eigentümer jeder nehmen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann oder eine entsprechende Vollmacht vom Eigentümer hat. Das Einsichtrecht bezieht sich dann i. d. R. auch auf die Grundakten, in denen die Dokumente enthalten sind, die zu den Eintragungen, Änderungen oder Löschungen im Grundbuch geführt haben (z. B. Kaufvertrag).
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. h. man kann davon ausgehen, dass die Eintragungen stimmen, wobei es natürlich auch hier keine 100%-ige Gewähr gibt.
Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und an dem Grundstück dinglich berechtigte Kreditinstitute können über ein automatisiertes Abrufverfahren online Zugriff auf die Grundbücher nehmen. Normale Personen mit berechtigtem Interesse bzw. die Eigentümer, die im Einzelfall einen Grundbuchauszug benötigen, können dies gegen eine Gebühr beim Grundbuchamt beantragen.

Dienstag, 3. September 2019

Leistungsbeschreibung der K & F Immobilien e. K. beim Immobilienverkauf

Nachfolgend finden Sie einen stichpunktartigen Auszug meiner Leistungsbeschreibung für den Verkäufer. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de



Erstellung einer Wettbewerbsanalyse mit Marktwertermittlung für Ihr Objekt

Unterlagen beschaffen vom Grundbuchamt, Bauamt, Notariat oder Eigentümer

Homestaging vom Profi bei Bedarf

Bilder (ggf. auch aus der Luft), 360°-Tour und Video vom Objekt durch einen Berufsfotografen erstellen lassen

Grundrisse aufbereiten durch ein Grafikbüro in 2D- und/oder 3D-Ansicht

Aussagekräftiges Exposé erstellen mit verkaufsfördernden Grundrissen und Bildern

Veröffentlichung im Internet: eigene Homepage, diverse Immobilienbörsen, YouTube und Social-Media-Kanäle

Verkaufsschild am Objekt anbringen (nach Rücksprache mit Eigentümer)

Kundenanalyse der eigenen, bereits vorhandenen Interessenten

Verkaufsinserate im Donaukurier nach eigenem Ermessen

Schaufensterwerbung am Maklerbüro

Verkaufsflyer erstellen und nach Druck Flyerverteilung in der Umgebung (bis zu 5000 Stück)

Einschaltung meines Netzwerkes/Kontakte, um schneller zum Verkaufserfolg zu kommen

Mailings & Telefonate mit potentiellen Kaufinteressenten

Qualifizierung der Interessenten (Prüfung, dass es sich auch um ernsthafte Interessenten handelt, die auch finanziell in der Lage sind, ein Objekt zu kaufen)

Schriftlicher Nachweis aller ernsthaften Interessenten an den Eigentümer und Info über den jeweiligen Verhandlungsstand

Besichtigungen mit ernsthaften Interessenten

Offene Besichtigung (OPEN HOUSE) bzw. Durchführung eines Bieterverfahrens in Absprache mit dem Eigentümer

Verhandlungen mit den Interessenten (natürlich mit vorhergehender Rückversicherung mit dem Eigentümer)

Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages nach Einigung, in Abstimmung mit dem Notariat sowie Reservierung eines Beurkundungstermins beim Notar

Versand der Kaufvertragsentwürfe

Erläuterung des Kaufvertragsentwurfes auf Wunsch

Beurkundungstermin beim Notar mit den Beteiligten

Betreuung auch noch nach Abschluss des Kaufvertrages (Übergabe etc.)





Donnerstag, 1. August 2019

Das Bieterverfahren - was ist das eigentlich?


Immer wieder liest man, dass Immobilien im sog. Bieterverfahren angeboten werden. Aber was ist das eigentlich?
Immobilien über das Bieterverfahren zu vermitteln ist eine zusätzliche zeitgemäße Vermarktungsart. WICHTIG: Es ist weder eine Versteigerung noch eine Auktion! Es sieht nur so aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist der Schluss. Der Eigentümer der Immobilie entscheidet allein, ob er am Ende der Gebotsfrist das beste Gebot annimmt oder ablehnt. Er ist nicht gezwungen zum Höchstgebot zu veräußern. Die anschließende Veräußerung von Immobilien kann nur mittels notariellen Vertrages erfolgen.

Und so funktioniert es:

Man bietet auf der Homepage, in Immobilienportalen und in der örtlichen Presse die Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren an.

Die Besichtigung kann an nur in einem vorher festgesetzten Zeitraum (z.B. 4 Wochen) erfolgen. Nur während dieser Zeitspanne ist es möglich die Immobilie zu besichtigen.

Ein Kaufpreis wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben. M. E. ist es aber sinnvoll, das Bieterverfahren mit einem Mindestgebot zu starten, welches vorab mit dem Eigentümer abstimmt wird. Keinesfalls sollte man mit einem Gebot von 1,- Euro starten, sondern mit einem realistischen Betrag im Bereich des vorab ermittelten Marktwertes. Von Verkäufer-/Maklerseite werden vor und während der Gebotsfrist keine Preiseinschätzungen an die Interessenten gegeben. Den Interessenten wird dargelegt, dass ein Gebot realistisch sein sollte, d.h. es sollte sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientieren.

Der Interessent muss sein Gebot spätestens zum Ende der jeweils festgeschriebenen Bietzeit bzw. des Stichtages „Gebotsende“ schriftlich einreichen. Dies sollte er dann möglichst auch mit einem entsprechenden Bonitäts-/Finanzierungsnachweis o. ä. belegen. Nach Ende der Bietzeit wird dann i. d. R. über die eingegangenen Kaufangebote von Verkäuferseite beraten und eine Entscheidung getroffen. Dann kann die notarielle Abwicklung eingeleitet werden.

Weitere Infos erhalten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.