Samstag, 16. November 2019
K & F Immobilien e. K. - Inhaber: Gerhard Fischermeier auch als Sponsor
Gerne unterstützte ich unseren örtlichen Tischtennisverein finanziell bei der Anschaffung neuer Trikots. Ich wünsche den einzelnen Mannschaften damit viele Siege und dem Verein für die Zukunft auch weiterhin alles Gute.
www.k-und-f-immobilien.de
Donnerstag, 14. November 2019
Das können Sie von einem guten Immobilienmakler erwarten
Sie wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück verkaufen und beabsichtigen einen Immobilienmakler damit zu beauftragen? Aber welcher ist der Richtige?
Das können Sie von einem guten Makler erwarten, der Ihr Vertrauen genießt:
Er soll
gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
den Markt sehr gut kennen
den Wert der Immobilie korrekt bestimmen
über ein umfassendes Netzwerk verfügen
Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
Ihnen den Stress abnehmen
wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
stets gläsern agieren, Sie über alle Schritte informieren
auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
die Rechtssicherheit in allen Phasen nicht außer Acht lassen
nur erfolgversprechende Käufer vermitteln
den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie finden
Vorgenannte Auflistung stellt nur einen kleinen Auszug dar. Gerne informiere ich Sie ausführlich über Maklerleistungen und was Sie erwarten können.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de
Freitag, 25. Oktober 2019
Welche Vorteile bringt der Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler?
1. Bessere Marktwerteinschätzung
Ein Verkäufer braucht zunächst eine
kompetente Auskunft, wieviel seine Immobilie wert ist. Genau das kann ihm ein professioneller
Makler liefern: Er kennt seinen Markt und weiß, welche Preise aktuell
realisierbar sind. Mit dieser Information kann man gleich mit dem richtigen
Preis an den Markt gehen und verliert keine wertvolle Zeit.
Mit einem nicht marktgerechten Preis an
den Start zu gehen ist verlorene Zeit.
2. Kürzere Vermarktungszeit
Die allgemeine Wahrnehmung ist: „Wenn eine
Immobilie lange keinen Käufer findet, muss es einen Haken geben.“ Solche
Negativinformationen drücken den Preis gewaltig. Kommt dann noch Zeitdruck
dazu, muss häufig unter Marktpreis verkauft werden.
Lange Dauer senkt den Preis.
3. Emotional nicht involviert
Interessenten stellen zum Teil sehr
kritische Fragen, mit denen der Verkäufer aufgrund der emotionalen Bindung zu
seiner Immobilie nicht umgehen kann. Dies verhärtet die Fronten. Ein Makler
kann solche Fragen sachlich und rational beantworten.
Emotionale Bindung ist einer der
häufigsten Gründe für den Abbruch von Verhandlungen.
4. Neutraler Mediator
Der Makler ist die neutrale Instanz, die
zwischen beiden Seiten vermittelt. Dieser kleine Umweg hilft, den Abbruch von
Verhandlungen zu vermeiden: Der Makler kennt die wahren Meinungen beider Seiten
und kann selbständig nach Lösungen suchen.
Interessenten haben oft Hemmungen, ihre
Kritikpunkte dem Eigentümer direkt
mitzuteilen.
5. Besserer Preis durch gute Rhetorik
Ein professioneller Makler führt jeden Tag
Verhandlungen und weiß, wie er Interessenten eine Immobilie optimal nahebringt.
Als Verhandlungsprofi ist er auch nicht so schnell zu Zugeständnissen bereit.
Für Ungeübte ist es schwer, einen guten
Verkaufspreis auszuhandeln.
6. Nur echte Kaufinteressenten
Privatverkäufer freuen sich, wenn sich
Interessenten melden – bis sie merken, dass darunter viele ohne echtes
Kaufinteresse sind. Makler filtern falsche Interessenten schon im Vorfeld aus.
Diese Sicherheit spart viel Zeit und Nerven!
Gefahr, an nervige Immobilientouristen
oder nicht ganz ehrliche Zeitgenossen zu geraten.
7. Professionelle Marketingstrategie
Professionelle Makler entwickeln passende
Marketingkonzepte und verwenden Werkzeuge, die Privatverkäufer oftmals nicht
kennen.
Ohne passende Strategie und die richtigen Werkzeuge
verschenkt man bares Geld.
8. Umfangreiche Vermarktungsmöglichkeiten
Makler gehören häufig Immobilienbörsen an,
haben Verbindungen zu interessanten Multiplikatoren und vieles mehr. Zudem
verfügen Makler über Interessentendatenbanken mit Personen, die auf das
passende Objekt warten.
Privatverkäufern bleiben zur Vermarktung meistens
nur Zeitungen und Internetportale.
9. Home-Staging
Ein professioneller Makler kann Verkäufern
wertvolle Tipps geben, wie sie ihre Immobilie optisch aufwerten.
Privatverkäufer wissen meist nicht, wie sie
ihre Immobilie gut präsentieren können.
10. Unverbindlich nachfassen
Wenn ein Makler nachfasst, ist das völlig
normal. Wenn ein Privatverkäufer nachfasst, vermittelt er schnell den Eindruck,
der Verkauf dränge. Eine solche Wahrnehmung hätte negative Folgen für den
Preis.
Nachfassen ist für Privatverkäufer heikel
und kann den Eindruck einer Notlage hervorrufen.
11. Knackpunkt Finanzierung
Professionelle Makler leisten im Bereich
Finanzierung wertvolle Hilfestellungen, damit Verhandlungen nicht im letzten Moment
an der Finanzierungsfrage scheitern.
Und empfindlich viel Zeit verstreicht, in
der kaufkräftige Interessenten vielleicht verloren gehen.
Böse Überraschungen in letzter Minute, weil
die Finanzierung nicht steht.
Gerne stehe ich Ihnen natürlich für weitere
Fragen zur Verfügung.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
Dienstag, 8. Oktober 2019
Der Grundsatz des Provisionsanspruches eines Immobilienmaklervertrages
Der Immobilienmaklervertrag ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Demnach ist er ein Vertrag, bei dem derjenige die
Zahlung einer Provision verspricht, der durch die Inanspruchnahme von Nachweis-
und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss
(Kauf- oder Mietvertrag) kommt.
Somit ergeben sich folgende Voraussetzungen für einen
Provisionsanspruch des Immobilienmaklers:
- Abschluss eines Maklervertrags mit Provisionsversprechen
- Die eigentliche Maklerleistung (Nachweis der Möglichkeit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder Vermittlung eines solchen)
- Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages
- (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung für den Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages
Gerne
stehe ich Ihnen natürlich für weitere und genauere Erläuterungen zu diesem Thema zur
Verfügung.
Herzlichst
Ihr
Gerhard
Fischermeier
Mittwoch, 18. September 2019
Grundbuch - was ist das? Kurze Zusammenfassung
Beim Grundbuch handelt es
sich um ein öffentliches Register, das Grundstücke für den jeweiligen
Grundbuchbezirk samt den damit verbundenen Rechten und Pflichten auflistet. Es beinhaltet
z. B. die Beschreibung, die Grundstücksgröße, die Eigentümer, die Rechte, Lasten
und Beschränkungen des Grundstücks und die Grundpfandrechte. Für jedes einzelne
Grundstück wird ein Grundbuchblatt erstellt. Es kann aber auch für einen
Eigentümer, der über mehrere Grundstücke verfügt, ein Grundbuchblatt angelegt
werden. Es gibt ein paar Ausnahmen, dass gewisse Grundstücke nicht aufgeführt
sind, auf die hier jetzt aber nicht eingegangen wird.
Einsicht in das Grundbuch kann neben dem Eigentümer jeder
nehmen, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann oder eine entsprechende
Vollmacht vom Eigentümer hat. Das Einsichtrecht bezieht sich dann i. d. R. auch
auf die Grundakten, in denen die Dokumente enthalten sind, die zu den Eintragungen,
Änderungen oder Löschungen im Grundbuch geführt haben (z. B. Kaufvertrag).
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. D. h. man kann davon
ausgehen, dass die Eintragungen stimmen, wobei es natürlich auch hier keine
100%-ige Gewähr gibt.
Gerichte, Behörden, Notare, öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure und an dem Grundstück dinglich berechtigte
Kreditinstitute können über ein automatisiertes Abrufverfahren online Zugriff
auf die Grundbücher nehmen. Normale Personen mit berechtigtem Interesse bzw. die
Eigentümer, die im Einzelfall einen Grundbuchauszug benötigen, können dies gegen
eine Gebühr beim Grundbuchamt beantragen.
Dienstag, 3. September 2019
Leistungsbeschreibung der K & F Immobilien e. K. beim Immobilienverkauf
Nachfolgend finden Sie einen stichpunktartigen Auszug meiner Leistungsbeschreibung für den Verkäufer. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de
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Erstellung
einer Wettbewerbsanalyse mit Marktwertermittlung für Ihr Objekt
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Unterlagen
beschaffen vom Grundbuchamt, Bauamt, Notariat oder Eigentümer
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Homestaging
vom Profi bei Bedarf
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Bilder (ggf. auch aus der Luft),
360°-Tour und Video vom Objekt durch einen Berufsfotografen erstellen lassen
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Grundrisse aufbereiten durch ein
Grafikbüro in 2D- und/oder 3D-Ansicht
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Aussagekräftiges Exposé erstellen mit
verkaufsfördernden Grundrissen und Bildern
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Veröffentlichung im Internet: eigene
Homepage, diverse Immobilienbörsen, YouTube und Social-Media-Kanäle
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Verkaufsschild am Objekt anbringen
(nach Rücksprache mit Eigentümer)
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Kundenanalyse der eigenen, bereits
vorhandenen Interessenten
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Verkaufsinserate im Donaukurier nach
eigenem Ermessen
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Schaufensterwerbung am Maklerbüro
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Verkaufsflyer erstellen und nach Druck
Flyerverteilung in der Umgebung (bis zu 5000 Stück)
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Einschaltung meines
Netzwerkes/Kontakte, um schneller zum Verkaufserfolg zu kommen
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Mailings
& Telefonate mit potentiellen Kaufinteressenten
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Qualifizierung der Interessenten
(Prüfung, dass es sich auch um ernsthafte Interessenten handelt, die auch
finanziell in der Lage sind, ein Objekt zu kaufen)
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Schriftlicher
Nachweis aller ernsthaften Interessenten an den Eigentümer und Info über den
jeweiligen Verhandlungsstand
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Besichtigungen
mit ernsthaften Interessenten
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Offene
Besichtigung (OPEN HOUSE) bzw. Durchführung eines Bieterverfahrens in Absprache
mit dem Eigentümer
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Verhandlungen
mit den Interessenten (natürlich mit vorhergehender Rückversicherung mit dem
Eigentümer)
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Vorbereitung
des notariellen Kaufvertrages nach Einigung, in Abstimmung mit dem Notariat
sowie Reservierung eines Beurkundungstermins beim Notar
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Versand
der Kaufvertragsentwürfe
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Erläuterung
des Kaufvertragsentwurfes auf Wunsch
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Beurkundungstermin
beim Notar mit den Beteiligten
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Betreuung
auch noch nach Abschluss des Kaufvertrages (Übergabe etc.)
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Donnerstag, 1. August 2019
Das Bieterverfahren - was ist das eigentlich?
Immer wieder liest man, dass Immobilien im sog. Bieterverfahren angeboten werden. Aber was ist das eigentlich?
Immobilien über das Bieterverfahren zu vermitteln ist eine zusätzliche zeitgemäße
Vermarktungsart. WICHTIG: Es ist weder eine Versteigerung noch eine Auktion!
Es sieht nur so aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an. Der
entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist der Schluss. Der
Eigentümer der Immobilie entscheidet allein, ob er am Ende der Gebotsfrist das
beste Gebot annimmt oder ablehnt. Er ist nicht gezwungen zum Höchstgebot zu
veräußern. Die anschließende Veräußerung von Immobilien kann nur
mittels notariellen Vertrages erfolgen.
Und so funktioniert es:
Man bietet auf der Homepage, in Immobilienportalen und in der örtlichen Presse die
Immobilie zum Verkauf im Bieterverfahren an.
Die Besichtigung
kann an nur in einem vorher festgesetzten Zeitraum (z.B. 4 Wochen)
erfolgen. Nur während dieser Zeitspanne ist es möglich die Immobilie zu
besichtigen.
Ein Kaufpreis
wird im Vorfeld nicht bekannt gegeben. M. E. ist es aber sinnvoll, das Bieterverfahren mit
einem Mindestgebot zu starten, welches vorab mit dem Eigentümer abstimmt wird. Keinesfalls sollte man mit einem Gebot von 1,- Euro starten, sondern mit einem realistischen
Betrag im Bereich des vorab ermittelten Marktwertes. Von Verkäufer-/Maklerseite werden vor
und während der Gebotsfrist keine Preiseinschätzungen an die Interessenten gegeben.
Den Interessenten wird dargelegt, dass ein Gebot realistisch sein sollte, d.h.
es sollte sich an den aktuellen Marktgegebenheiten orientieren.
Der Interessent muss sein
Gebot spätestens zum Ende der jeweils festgeschriebenen Bietzeit bzw. des
Stichtages „Gebotsende“ schriftlich einreichen. Dies sollte er dann möglichst auch mit einem entsprechenden Bonitäts-/Finanzierungsnachweis o. ä. belegen. Nach Ende der Bietzeit wird dann i. d. R. über die eingegangenen Kaufangebote von Verkäuferseite beraten und eine Entscheidung getroffen. Dann kann die notarielle Abwicklung eingeleitet werden.
Weitere Infos erhalten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
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