Mittwoch, 28. Mai 2014

Der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandsetzung

Unter Modernisierung versteht man nach § 555b BGB bauliche Veränderungen, die
  • nachhaltig zur Einsparung von Endenergie bei der Mietsache führen (energetische Modernisierung),
  • durch die nachhaltig nicht erneuerbare Primärenergie eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird (ohne dass eine energetische Modernisierung vorliegt),
  • durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert,
  • der Gebrauchswert des Mietobjekts nachhaltig erhöht wird,
  • durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert werden,
  • zu denen der Vermieter aufgrund von Umständen gezwungen ist, die er nicht zu vertreten hat und die keine Erhaltungsmaßnahmen sind,
  • durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.

Davon abzugrenzen sind Erhaltungsmaßnahmen (§ 555a BGB), also Instandhaltungsmaßnahmen, die der Erhaltung des ursprünglichen Zustandes dienen und Instandsetzungsmaßnahmen, durch die der ursprüngliche Zustand nach Schadensbeseitigung wiederhergestellt wird. Behoben werden dabei Bauschäden, die infolge von Beschädigungen, Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüssen entstanden sind.

Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=M&KEYWORDID=5386

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