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Montag, 26. September 2016
Änderung bei Vermieterbescheinigung
Ab 1.11.2016 müssen Vermieter ihren Mietern den Auszug aus dem
Mietobjekt (Wohnung/Haus) nicht mehr in einer Vermieterbescheinigung
bestätigen. Die Vermieterbescheinigung ist dann nur noch beim Einzug
erforderlich.
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