Montag, 26. September 2016

Änderung bei Vermieterbescheinigung

Ab 1.11.2016 müssen Vermieter ihren Mietern den Auszug aus dem Mietobjekt (Wohnung/Haus) nicht mehr in einer Vermieterbescheinigung bestätigen. Die Vermieterbescheinigung ist dann nur noch beim Einzug erforderlich.

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