Das Mietausfallwagnis ist eine kalkulatorische Größe, die dazu dient,
das Risiko einer Ertragsminderung durch Mietminderung, uneinbringliche
Forderungen und zeitweiligen Leerstand zu berücksichtigen. Da eine
Mietsicherheit im preisgebundenen Wohnraum für Mietzahlungen nicht
verlangt werden kann, ist das Mietausfallwagnis Bestandteil der
Kostenmiete. Es gibt dem Vermieter die Möglichkeit, Rücklagen für
Ausfälle zu bilden und kann mit zwei Prozent der Jahresmiete angesetzt
werden. Ostdeutschland liegt zum Teil weit darüber. Ermittlungen des GdW
zufolge soll es Wohnungsunternehmen geben, bei denen die
Ertragsminderung durch Leerstand bis zu 30 Prozent beträgt.
Für Geschäftsgrundstücke beträgt der Erfahrungswert drei bis vier
Prozent des Rohertrages, bei Spezialimmobilien oft noch höher. Der
Kalkulationssatz für das Mietausfallwagnis umfasst neben dem Leerstands-
und Mietminderungsrisiko auch die uneinbringlichen Kosten eines
Räumungs- oder Mietforderungsprozesses gegen den Mieter.
Beim Ansatz des Mietausfallwagnisses im Rahmen der
Ertragswertermittlung wird nur die Ertragsminderung
berücksichtigt, die durch Mietausfälle bei bestehenden
Mietverhältnissen entstehen (Kosten gerichtlicher Maßnahmen zur
Beitreibung, Leerstand bei Mieterwechsel). Struktur- und
konjunkturbedingte Ausfälle schlagen sich im Rahmen der
Nachhaltigkeitsprüfung der Mieterträge durch entsprechend verringerte
Ansätze nieder
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 25. März 2014
Donnerstag, 20. März 2014
Der Marktanpassungsfaktor in der Immobilienwertermittlung
Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse gehört es,
Marktanpassungsfaktoren zu ermitteln, die sich aus der Differenz von
errechneten Sachwerten und bereinigten Kaufpreisen ergeben. Die
Sachwerte werden unter Zuordnung der verkauften Immobilien aus dem
Gebäudetypenkatalog nach NHK ermittelt, wobei bestimmte
Kosten etwa für Außenanlagen i. d. R. mit pauschalen Prozentsätzen angesetzt
werden. Eine Besichtigung der zu bewertenden Objekte durch Vertreter der Gutachterausschüsse findet in diesem Fall normalerweise nicht statt. Die ermittelten Marktanpassungsfaktoren, die
positiv oder negativ sein können, ergeben sich aus der Formel:
Kaufpreis : Sachwert = Marktanpassungsfaktor
Der Sachverständige kann den Marktanpassungsfaktor bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines "Sachwertobjektes" allerdings nicht ungeprüft übernehmen. Er muss vielmehr die besonderen Merkmale des Bewertungsobjektes berücksichtigen und den Anpassungsfaktor gegebenenfalls korrigieren.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Kaufpreis : Sachwert = Marktanpassungsfaktor
Der Sachverständige kann den Marktanpassungsfaktor bei der Ermittlung des Verkehrswertes eines "Sachwertobjektes" allerdings nicht ungeprüft übernehmen. Er muss vielmehr die besonderen Merkmale des Bewertungsobjektes berücksichtigen und den Anpassungsfaktor gegebenenfalls korrigieren.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 14. März 2014
Was besagt eigentlich der MAKLERFAKTOR?
Der Maklerfaktor, auch Multiplikator genannt, ist ein Ertragsfaktor, mit dessen Hilfe man den Ertragswert eines Gebäudes ermitteln kann. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Faktor, der von verkauften Renditeobjekten (Referenzobjekten) abgeleitet wurde, sich auf ein Bewertungsobjekt bezieht, das mit dem Referenzobjekt nach Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und Alter gleichartig ist. Diese Bewertungsmethode wird international angewendet und verhilft zu einer schnellen überschlägigen Einschätzung einer Immobilie. Sie liefert eine Entscheidungsgrundlage dafür, ob man sich mit einem Immobilienangebot befassen soll
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 7. März 2014
Löschungsbewilligung - Was ist das?
In der Praxis beantragt ein Kreditnehmer meist die Löschungsbewilligung beim Kreditgeber hinsichtlich eines Grundpfandrechtes, wenn er das damit abgesicherte Darlehen zurückgezahlt hat. Gesetzlich geregelt ist die Aufhebung von Rechten an einem Grundstück in § 875 BGB.
Die Löschungsbewilligung muss in Verbindung mit einem Löschungsantrag des Grundstückseigentümers einem Notar vorgelegt werden, der dann die eigentliche Löschung im Grundbuch veranlasst. Dafür fallen Gebühren sowohl vom Notar als auch vom Grundbuchamt an.
In vielen Fällen ist jedoch eine Löschung überflüssig, denn eine noch eingetragene Grundschuld kann auch für eine spätere, neue Belastung des Objekts – etwa im Rahmen von Modernisierungsarbeiten – wieder verwendet werden. In diesem Fall spart der Eigentümer Gebühren für eine Neueintragung.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 28. Februar 2014
Liegenschaftszinssatz - Was ist das?
Nach § 14 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnungen (ImmoWertV)
sind „Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, im Sinne des §
193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Baugesetzbuchs) die Zinssätze, mit
denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im
Durchschnitt marktüblich verzinst werden.“ Die Liegenschaftszinssätze
werden durch Gutachterausschüsse ermittelt, die hierüber auch
entsprechende Auskünfte erteilen. Auch Makler können auf der Grundlage
der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte
Liegenschaftszinssätze zuverlässig ermitteln.
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentraler Faktor der Wertermittlung einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich nach der Art und Lage des Objektes.
Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst. Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den Vervielfältiger (einen "Rentenbarwertfaktor") ein. Die Multiplikation des Vervielfältigers mit dem auf das Gebäude treffenden Reinertrag ergibt den Gebäudeertragswert. Ein Überblick über die Rentenbarwertfaktoren findet sich in der Anlage zu § 20 der ImmoWertV.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Der Liegenschaftszinssatz ist ein zentraler Faktor der Wertermittlung einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich nach der Art und Lage des Objektes.
Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst. Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den Vervielfältiger (einen "Rentenbarwertfaktor") ein. Die Multiplikation des Vervielfältigers mit dem auf das Gebäude treffenden Reinertrag ergibt den Gebäudeertragswert. Ein Überblick über die Rentenbarwertfaktoren findet sich in der Anlage zu § 20 der ImmoWertV.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 27. Februar 2014
Der Arbeitsmarkt in Ingolstadt und in den angrenzenden Landkreisen (Stand: Febr. 2014)
Quelle: http://ingolstadt-today.de/lesen--arbeitslosenquote-steigt-auf-2-8-prozent[6068].html
Im Stadtgebiet Ingolstadt ist die Zahl der arbeitslosen Menschen im Februar geringfügig um zwei auf 2836 Personen gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es 122 Arbeitslose mehr. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Vormonat und im Vorjahr bei 3,9 Prozent. Aktuell sind auf der Schanz 1506 unbesetzte Stellen gemeldet, das sind 343 Stellen oder 29,5 Prozent mehr als im Februar vergangenen Jahres.
Eine Ausnahme im regionalen Vergleich zeigt die Arbeitsmarktentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen. Dort ist die Arbeitslosigkeit im Monat Februar leicht gesunken. 1685 Personen und damit 34 weniger als vor Monatsfrist sind auf Beschäftigungssuche. Im Vergleich zum Februar vergangenen Jahres sind es neun arbeitslose Menschen weniger. Die Arbeitslosenquote sank leicht auf 2,5 Prozent (Vormonat: 2,6, Vorjahr: 2,6). Das Arbeitsplatzangebot mit 525 offenen Stellen bewegt sich oberhalb des Vormonats- (505) und Vorjahresniveaus (496).
Im Landkreis Eichstätt nahm die Arbeitslosigkeit saisonbedingt zu. 1237 Personen – das sind 21 mehr als vor Monatsfrist – waren hier im Berichtsmonat auf Beschäftigungssuche. Im Vorjahresvergleich stieg die Zahl der arbeitslosen Menschen um 89. Die Arbeitslosenquote beträgt 1,8 Prozent (Vormonat: 1,7, Vorjahr: 1,7). 556 Arbeitsstellen und damit 96 (20,9 Prozent) mehr als im Vorjahr sind als vakant gemeldet.
Auch im Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist im Februar eine leichte Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. 1476 Personen und damit 29 mehr als einen Monat zuvor sind aktuell arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen Zuwachs um 72 Personen. Die Arbeitslosenquote ist mit 2,8 Prozent gegenüber dem Vormonat gleich geblieben. Im Februar vergangenen Jahres lag sie bei 2,7 Prozent. Das Beschäftigungsangebot mit 402 Stellen bedeutet eine Zunahme um 41 im Vergleich zum Januar. Im Vorjahresvergleich beträgt das Plus 46 Arbeitsplätze (12,9 Prozent).
Dienstag, 11. Februar 2014
Was ist eigentlich ein Leibgeding?
Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man wiederkehrende,
vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einen
Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem
unentgeltlichen Wohnungsrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden in
der Regel im Zusammenhang mit der altersbedingten Übertragung des
Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof auf einen der späteren Erben
getroffen. Dieser (meist der älteste Sohn) verpflichtet sich zu
lebenslangen Unterhaltsleistungen, der Gewährung von Unterkunft und
nicht selten auch der Pflege in alten und kranken Tagen.
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnungsrechts über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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