Montag, 7. Mai 2018

Ein paar Gedanken/Tipps zum Immobilienverkauf


IMMOTIPP 1

Lassen Sie sich vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung zeigen. Denn danach kann es zu spät sein!



IMMOTIPP 2

Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal. Deshalb lohnt sich der Aufwand eines PROFI-Fotografen und Homestagers, um Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzten. Machen Sie Braut hübsch!



IMMOTIPP 3

Wenn Sie kein Geld verschenken wollen, fragen Sie nicht Ihren Nachbarn/Bekannten nach dem PREIS Ihrer Immobilie. Auch die kostengünstigen Online-Bewertungs-Tools sind i. d. R. unbrauchbar. Wenden Sie sich an einen Profi zur Wertermittlung.



IMMOTIPP 4

Eine Besichtigung ist wie ein „Blind Date“, man weiß nie, WER vor der Tür steht. Stellen Sie bereits am Telefon die richtigen Fragen.



IMMOTIPP 5

Legen Sie sich ein finanzielles BUDGET für Werbung und für die Investition Ihrer Zeit zurecht. Ein guter Makler gibt durchschnittlich in etwa 5.000,-- € bis 6.000,-- € und ca. 50 bis 60 Arbeitsstunden für die Vermarktung einer Immobilie aus.



IMMOTIPP 6

Fragen Sie bei der Besichtigung welche anderen Immobilien Ihr Interessent bereits besichtigt hat. Sie wissen dann, welche Objekte IHRE Konkurrenten sind.



IMMOTIPP 7
Lassen Sie optisch ansprechende Grundrisse erstellen, um gute Unterlagen zu haben und um den Interessenten eine Vorstellung zu geben.



IMMOTIPP 8

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Kanäle Sie für den Verkauf nutzen wollen (Zeitungen, Immobilienbörsen etc.).

Natürlich stehe ich Ihnen als professioneller Immobilienmakler auch gerne bei der Vermarktung Ihrer Immobilie zur Verfügung.

Herzlichst Ihr
Gerhard Fischermeier

Montag, 16. April 2018

Fragen des Interessenten beim Besichtigungstermin


Naturgemäß hat ein Interessent viele Fragen zu Ihrer Immobilie. Sie sollten diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um sich vor negativen Folgen zu schützen.

Fragen zu technischen Details können Sie gut mit Baubeschreibungen, Rechnungen zu Erneuerungen oder mit Messprotokollen der letzten Wartung untermauern.

Gerade bei älteren Objekten haben Sie aber häufig keine genauen Informationen über Bauart und Ausführung. Machen Sie dann auch keine Aussagen über die Sie sich nicht sicher sind.

Auch zur Umgebung, zur Nachbarschaft und zu persönlichen Motiven für den Verkauf werden Ihnen häufig Fragen gestellt werden. Hier müssen Sie abwägen, welche Antworten Sie geben möchten.

Ihre persönlichen Gründe für den Verkauf, sind Ihre Privatangelegenheit. Sie müssen sie dem Interessenten nicht offenlegen. Allerdings gewinnt Ihr Besucher leicht den Eindruck, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht, wenn ihm Antworten verweigert werden. Wägen Sie daher ab, ob Sie nicht mit offenen Karten spielen wollen, auch was Ihre persönlichen Motive angeht.

Die Fragen zur Nachbarschaft sind ebenfalls heikel, weil es um persönliche Beziehungen geht. Beschränken Sie am besten Ihre Aussagen darauf, z. B. zu sagen: „Im Nachbarhaus wohnt eine junge Familie mit zwei Kindern.“ Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben, erzählen Sie dies ruhig. Erwecken Sie aber nicht den Eindruck, die ganze Nachbarschaft ist „eine große Familie“. Das kann schnell nach hinten losgehen, wenn der Kaufinteressent vielleicht auf Abstand bedacht ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung. Tel. 0841-93159112 oder Sie informieren sich unter www.k-und-f-immobilien.de



Herzlichst



Ihr Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Mittwoch, 28. März 2018

PRO IMMOBILIENMAKLER


Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und überlegen nun, ob Sie das selbst machen oder doch einen Immobilienmakler damit beauftragen? Stellen Sie sich hierzu einfach nachfolgende Fragen. Dann entscheiden Sie, was für Sie der bessere Weg ist.



Ø  Habe ich den Verkaufspreis fachmännisch errechnet und ist er somit marktgerecht?

Ø  Bin ich standfest genug, diesen Preis auch durchzusetzen?

Ø  Weiß ich, worauf es bei einer Anzeige im Internet oder in der Zeitung ankommt?

Ø  Habe ich die Möglichkeit, der breiten und professionellen Präsentation im Internet?

Ø  Wie schütze ich mich vor den zahlreichen Anrufern oder Anfragen per E-Mail die nur neugierig sind?

Ø  Habe ich die Zeit und die Lust, mich mit vielen nutzlosen Gesprächen u. Besichtigungen zu beschäftigen?

Ø  Habe ich die Möglichkeiten, bei den Interessenten die Spreu vom Weizen zu trennen, damit wirklich nur kaufwillige meine Immobilie besichtigen und keine Immobilien-Touristen?

Ø  Ist die meine persönliche Erreichbarkeit jederzeit für Anfragen gewährleistet?

Ø  Weiß ich, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Interessenten steht und ob diese sich meine Immobilie überhaupt leisten können?

Ø  Wie prüfe ich die Zahlungsfähigkeit der Interessenten?

Ø  Weiß ich, in welchen Punkten ich als Privatverkäufer gegenüber dem Käufer das Risiko einer Haftung eingehe?

Ø  Kenne ich einen guten Notar und weiß ich, worauf es bei einem Notarvertrag ankommt?

Ø  Was mache ich, wenn der Interessent eine Immobilie in Zahlung geben will?



Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben. Gerne stehe ich Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung. Tel. 0841-93159112 oder www.k-und-f-immobilien.de



Herzlichst

Ihr Gerhard Fischermeier

K & F Immobilien e. K. - Ingolstadt

Samstag, 17. März 2018

Die Haus-/Wohnungsbesichtigung

Immer wieder fragen mich Verkäufer, ob sie bei der Besichtigung dabei sein sollen, wenn ich mit Interessenten vorbeikomme. Ich antworte dann i. d. R., dass sie gerne dabei sein dürfen, aber es aus Gründen einer besseren Vermarktung eher besser ist, wenn die Eigentümer bei der Besichtigung mit Interessenten NICHT anwesend sind.

Einigen Interessenten ist es schlichtweg unangenehm, wenn die Eigentümer anwesend sind. Z. B. beim Betreten von intimen Räumen wie Schlafzimmer, Badezimmer und WC. Man dringt halt irgendwie doch in die Privatsphäre des anderen ein und das verursacht bei vielen ein unbehagliches Gefühl, das sich kontraproduktiv auf den Verkauf auswirken kann. Man traut sich vielleicht auch nicht kritische Fragen zu stellen, um den Eigentümer aus Anstand nicht zu verärgern.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Interessenten, die überwiegend nach Negativmerkmalen der Immobilie suchen und das auch bei jeder Gelegenheit zur Sprache bringen. Dies wiederum verursacht beim Eigentümer oft eine ablehnende Haltung gegenüber den Interessenten, da natürlich der Eigentümer emotional ganz anders mit SEINEM HAUS/SEINER WOHNUNG verbunden ist, als ein „Fremder“. Auch dies kann sich negativ auf die Verkaufsverhandlungen auswirken.
Deshalb ist es sinnvoll, wenn Eigentümer nicht bei der Besichtigung dabei sind, denn der Makler ist neutraler Dritter und lässt Emotionen „draußen“ und fördert dadurch u. a. die Vermarktung der Immobilie.
Deshalb bin ich Ihr starker und kompetenter Makler, der Ihre Interessen vertritt, losgelöst von Emotionen.

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.



Dienstag, 27. Februar 2018

LEADPORTALE – Vorsicht ist angebracht!

Vorsicht ist angebracht, wenn Sie bei Ihrer Suche nach einem Immobilienmakler auf Headlines stoßen, die so bzw. so ähnlich klingen wie “Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Höchstpreis” oder "Hier finden Sie den besten Immobilienmakler” oder "Wir erzielen bis zu 30.000,00 Euro mehr."

Bei der Suche nach einem passenden Immobilienmakler stoßen Eigentümer häufig auf vermeintlich lukrative Offerten mit den o. g. Headlines. Es klingt verlockend, weil oft dann auch das Angebot/die Dienstleistung noch kostenlos angepriesen wird. Bitte seien Sie aber trotzdem aufmerksam. Es handelt sich bei diesen Angeboten teilweise um sog. „LEADPORTALE“. Im Endeffekt sammeln die nur Ihre Daten und verkaufen diese zu Höchstpreisen an angeschlossene Maklerfirmen. Somit erhalten Sie nicht den besten Makler, sondern denjenigen, der bereit ist, für Ihre Daten eine Menge Geld zu bezahlen.

Diese Anbieter geben große Summen für Werbung/Marketing aus (z. B. auf GOOGLE und TV), um verstärkt wahrgenommen zu werden. Stoßen Sie als Eigentümer auf diese Anbieter, werden Sie nach allen wichtigen Immobiliendaten gefragt und anschließend müssen Sie noch Ihre persönlichen Daten preisgeben. Diese Informationen werden dann an verschiedene Maklerfirmen verkauft, die sich anschließend um Ihren Auftrag „prügeln“.

Diese sog. Leadanbieter überprüfen aber niemals die Qualifikation der Immobilienmakler. Empfohlen wird das Maklerbüro nur, wen es bereit ist, für Ihre Kontaktdaten in irgendeiner Form zu bezahlen. Entweder pro gelieferter Adresse oder als Provisionsbeteiligung bei Vermittlung. Somit erhalten Sie nicht den besten Makler, sondern diejenigen, die am besten für Ihre Daten bezahlen.

Wie erkennen Sie nun aber einen professionellen Immobilienmakler?

Ein guter Immobilienmakler kauft keine Adressen (Leads), da er am Markt etabliert ist. Er hat folglich

·         eine eigene vernünftige Website mit weitreichenden Infos

·         ein eigenes Büro

·         eine Qualifikation als ausgebildeter Makler

·         eine Verbandszugehörigkeit (z. B. IVD)

·         Marktkenntnis in seiner Region

·         Referenzen

·         eine Leistungsbeschreibung

·         eine Vermögensschadenshaftpflicht

·         uvm.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier
K & F Immobilien e. K.
www.k-und-f-immobilien.de

Donnerstag, 15. Februar 2018

Datenschutz - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt ein neues Datenschutzrecht in Kraft. Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab. Diejenigen, die sich bisher kaum um das Thema gekümmert haben, sollten die verbleibende Zeit nutzen, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Ein schlagendes Argument hierfür sind die hohen Bußgelder, die zukünftig verhängt werden können.

Dienstag, 30. Januar 2018

+++ BITTE BEACHTEN +++ Erste Energieausweise für ältere Wohngebäude werden ungültig!!!

Wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell mitteilt, verlieren Mitte 2018 die ersten Energieausweise ihre Gültigkeit. Denn diese haben eine Laufzeit von zehn Jahren und wurden 2008 für Häuser mit Baujahr vor 1966 ausgestellt. Eigentümer älterer Immobilien sollten daher ihr Ausweisdokument überprüfen und gegebenenfalls umsteigen, so die Empfehlungen der dena.
Besonders mit Blick auf einen zukünftigen Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung sollte ein aktueller Energieausweis vorliegen. Hierzu raten die Energieexperten, sich an einen qualifizierten Berater zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zu einem Bedarfsausweis. Dieser sei im Vergleich zum Verbrauchsausweis aussagekräftiger und dokumentiere den energetischen Zustand eines Gebäudes im Detail.
Wer seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 umfassend saniert hat, besitzt in der Regel einen neuen Ausweis für seine Immobilie. Ausweise für Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 verlieren ab dem kommenden Jahr ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden.

Quelle: dena
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