Nach notarieller Beurkundung des Immobilienkaufs
vergeht noch Zeit, bis die Kaufpreiszahlung fällig ist und die Schlüssel für
das gekaufte Objekt übergeben werden können. Die Spanne zwischen Beurkundung
und Zahlungsfälligkeit kann unterschiedlich lang sein, da noch einige
Bedingungen erfüllt werden müssen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Eintragung der
Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer schützt, damit die Immobilie
z. B. nicht nochmals parallel verkauft werden kann. Des Weiteren müssen ggf. vorhandene
Altlasten im Grundbuch (z. B. alte Grundschulden) gelöscht werden, bevor der
Kaufpreis zur Zahlung fällig wird. Weitere Voraussetzungen können erforderliche
(behördliche) Genehmigungen/Zustimmungen sein, die sicherstellen, dass alle (rechtlichen)
Bedingungen erfüllt sind.
Was ist VOR
DER KAUFPREISÜBERWEISUNG zu tun?
Vor Fälligkeit einer Kaufpreiszahlung sind mehrere Erledigungen
erforderlich, die den zeitlichen Rahmen bis zur endgültigen Abwicklung des
Kaufprozesses wesentlich beeinflussen. Zuerst steht, wie oben bereits schon
erwähnt, die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Hier sind
Zeitfenster von ca. 2 bis 5 Wochen zu kalkulieren (oder manchmal auch länger!).
Ein weiterer Punkt ist die Löschung bestehender
Grundschulden, die i. d. R. auch nach einer vollständigen Bezahlung des
Immobilienkredits durch den Voreigentümer noch im Grundbuch stehen bzw. es sind
ggf. noch Restschulden vom Voreigentümer offen.
Abhängig von der Objektart (Haus und Grundstück) ist
das kommunale (gesetzliche) Vorkaufsrecht zu beachten, welches die Stadt/Gemeinde
ermächtigt, bei berechtigtem Interesse den Kauf zu den gleichen Bedingungen wie
der Käufer zu tätigen, oder darauf zu verzichten, was eine entsprechende
Wartezeit nach sich ziehen kann.
Kauft man eine Eigentumswohnung, ist oft die
Zustimmung des Verwalters erforderlich, die ebenfalls vom Notar eingeholt
werden muss.
Sobald alle rechtlichen/behördlichen Voraussetzungen
erfüllt sind, damit der Notar die Kaufpreiszahlung fällig stellen kann, werden
die Beteiligten vom Notar entsprechend informiert. Die Zahlung erfolgt dann üblicherweise,
wie im Kaufvertrag vorgesehen, innerhalb einer Frist von 7 bis 14 Tagen, wenn
nicht noch anderweitige Bedingungen erfüllt werden müssen.
Ohne großartiger Besonderheiten kann man vom Zeitpunkt
des Kaufvertragsabschlusses beim Notar bis die entsprechende Mitteilung des
Notars, dass die rechtlichen/behördlichen Fälligkeitsvoraussetzungen des
Kaufpreises vorliegen, mit einer Zeitspanne von ca. 3 bis 6 Wochen kalkulieren.
BESCHLEUNIGUNG
Dieses PROZESSES
Eine gründliche Vorbereitung kann den Zeitraum
zwischen Kaufvertragsbeurkundung und der Kaufpreiszahlung verkürzen. Hier
können erfahrene Immobilienmakler während der Vermarktungsphase den Grundstein legen,
um den Eigentumsübergang zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen zu
vermeiden. Durch rechtzeitiges Zusammenstellen aller relevanten Dokumente und Abklärung
potenzieller Hindernisse können Makler hier Hilfestellung leisten, dass die
Abwicklung möglichst reibungslos und zügig verläuft.
Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit dem
Notariat, beteiligter Behörden/Kommunen und Banken äußerst hilfreich, um
Bearbeitungszeiten zu beschleunigen. Aktive Kommunikation im Vorfeld und
frühzeitige Einholung von Zustimmungen können Verzögerungen verhindern.
Ebenso wichtig ist es, finanzielle Aspekte des Kaufs
inkl. der Sicherstellung der Finanzierung sowie der Klärung der
Zahlungsmodalitäten, vorab zu klären.
Wenn Verkäufer, Käufer und Notariat mit dem
beteiligten Immobilienmakler gut zusammenarbeiten und die vorgenannten Schritte
zielstrebig umgesetzt werden, kann der Zeitraum bis zur Kaufpreiszahlung oft
spürbar verkürzt werden. Dies fördert eine schnellere Abwicklung und reduziert
auch die mit dem Eigentümerwechsel verbundenen Unsicherheiten/ Stress für alle
Beteiligten.
Wenn Sie den Verkauf Ihrer Wohnung,
Ihres Hauses oder Ihres Baugrundstücks in Ingolstadt und Umgebung in Erwägung
ziehen oder eine realistische Marktwerteinschätzung benötigen, ist die
Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler daher eine kluge Entscheidung. Setzen
Sie sich einfach mit mir in Verbindung.
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
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