Donnerstag, 12. Juli 2012

Was bedeutet die Darlehensbesicherung mittels Grundschuld?

Ein langfristiges Darlehen (z. B. für Immobilienkauf) wird in der Regel durch die Eintragung einer betragsmäßigen Grundschuld ins Grundbuch zu Gunsten der finanzierenden Bank abgesichert. Die Grundschuld ist abstrakt. Deshalb muss durch eine Zweckbestimmungserklärung des Schuldners klargestellt werden, dass die Grundschuld der Sicherung dieses Darlehens und der sich daraus ergebenden Zinsforderungen dient.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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