Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 23. Juli 2012
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf!
Eigenbedarf ist wohl der
bekannteste Kündigungsgrund. Ein Vermieter muss heutzutage ein berechtigtes
Interesse haben, um seinen Mieter eine Kündigung auszusprechen. Bei Eigenbedarf
ist ein solches Interesse gegeben. Genauer: Der Vermieter muss die Wohnung für
sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts (auch
nichteheliche Lebenspartner oder Hausangestellte) benötigen. Dies bedeutet,
dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, warum er die
Wohnung für sich bzw. seine Angehörigen nutzen will.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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