Montag, 23. Juli 2012

Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf!

Eigenbedarf ist wohl der bekannteste Kündigungsgrund. Ein Vermieter muss heutzutage ein berechtigtes Interesse haben, um seinen Mieter eine Kündigung auszusprechen. Bei Eigenbedarf ist ein solches Interesse gegeben. Genauer: Der Vermieter muss die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts (auch nichteheliche Lebenspartner oder Hausangestellte) benötigen. Dies bedeutet, dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, warum er die Wohnung für sich bzw. seine Angehörigen nutzen will.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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